1145 Views | 02.07.2011 | 15:47 Uhr
geschrieben von Gerhard Friedrich

ERGO Versicherungsgruppe AG (Düsseldorf)

Kündigung nicht angenommen

Meine Bekannte hatte bereits im Januar 2010 ihren Vertrag schriftlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt. Dann kommt ein Antwortschreiben der Ergo, sie könne erst bis drei Monate vor Ende kündigen und sie nehmen die Kündigung nicht an.

Nach mehrmaligem hin und her hat sie dies so akzeptiert und prompt den Termin vergessen. Damit war erreicht, was man wollte. Schade, dass man mit Druck Menschen verunsichert, denn mindestens drei Monate sind halt der späteste Termin und man hat die Kündigung auch vorher anzunehmen.

Werde jetzt damit an die Öffentlichkeit gehen, denn solchen Unternehmen muss man zeigen, dass Verbraucher auch andere Anbieter haben.

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Kommentare und Trackbacks (6)


02.07.2011 | 16:37
von Jeany | Regelverstoß melden
Soso, also zum Schutz des Versicherten eine zu frühe Kündigung. Ich lache mich schlapp. : ) Das ist reine Hinhaltetaktik und voll beabsichtigt.

Oder glauben sie im ernst, dass auch nur irgend eine Versicherung das beste für sie will. Außer ihr Geld.

Lach mich immer noch schlapp!

02.07.2011 | 16:59
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey Gerhard Friedrich: Sie schreiben, dass die Versicherung nach langem Hin und Her den Kündigungstermin akzeptiert hat. Wenn Ihre Bekannte das schriftlich hat, ist Sie doch in einer sehr günstigen Position! Da müsste ERGO sogar für ihren Anwalt aufkommen.

Nach diesen ganzen Schmuddeleien (die tollen Partys, Sie wissen schon) würde ich auch kein Versicherungsnehmer mehr bei ERGO sein wollen.

02.07.2011 | 20:43
von ReclaBoxler-4089132 | Regelverstoß melden
Instancia de la Blubber:
Und wenn Sie auch noch richtig lesen könnten, wäre es noch mal so schön.

10.07.2011 | 12:29
von Gerhard Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


25.07.2011 | 10:06
von Gerhard Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwarte ich von dieser Gesellschaft auch nicht.


13.08.2011 | 00:45
von ReclaBoxler-2410323 | Regelverstoß melden
Es ist so, dass fast alle Verträge eben die dreimonatige Kündigungsfrist haben und man kann diese frühestens ein Jahr vor Ablauf kündigen. Wenn Sie dann angeben "zum nächstmöglichen Termin" und um schriftliche Bestätigung bitten, sind Sie doch auf der sicheren Seite. Wenn Sie das vergessen, können Sie die Versicherung nun wirklich nicht dafür verantwortlich machen.



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