Durch Brille24 gelöste Beschwerde. | 2839 Views | 07.07.2011 | 13:53 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1170321

Brille24 GmbH (Oldenburg)

Werbung mit Gutscheinen, die 36,90 € Gutschrift vortäuschen

Bestell-/Kundennummer: noch nicht bestellt

Brille24.de wirbt mit Gutscheinen, die vortäuschen, dass man eine komplette Brille für 36,90 € bestellen kann und dieser Preis mit dem Gutscheincode bezahlt werden könne.

GUTSCHEIN

Brillen in Ihrer Sehstärke zum Alles-Drin-Preis 36,90 €

Ihr persönlicher Gutschein-Code.

Das Angebot bezieht sich auf Brille + Einstärkengläser

Zuzüglich 5,00 € Versandkosten pro Brille

Im Internet wird ein Preis von 39,90 € angezeigt, man nimmt also an, dass man nur 3 Euro zu bezahlen braucht + die Versandkosten.

Eine konkrete Nachfrage ergibt jedoch, dass sich der Gutschein lediglich auf 3 Euro beläuft, man also nur 36,90 statt 39,90 € bezahlen muss. Auf dem Gutschein ist dies jedoch nirgendwo erläutert oder angedeutet.

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Meine Forderung an Brille24 GmbH: Abmahnung des Anbieters


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Kommentare und Trackbacks (16)


07.07.2011 | 13:56
von Reclaminator | Regelverstoß melden
Das ist doch mehr als eindeutig beschrieben: Mit Gutschein 36,90 und ohne Gutschein 39,90.

07.07.2011 | 14:14
von ReclaBoxler-4783102 | Regelverstoß melden
Au man, und dann noch eine "Abmahnung des Anbieters" fordern. Es ist nicht zu fassen!
Bei solchen "Beschwerden" muss man sich nicht wundern, dass die Antworten entsprechend ausfallen.

07.07.2011 | 14:34
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-1170321: Ich glaube, Sie haben das nicht so recht verstanden.

Gehen Sie lieber zu einem Optiker Ihres Vertrauens. Dann zahlen Sie zwar etwas mehr, müssen dann aber nicht Ihren mathematischen Unverstand der Welt zur Schau stellen.

15.07.2011 | 08:24
von ReclaBoxler-1170321 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie sollte diese Firma sich bei mir gemeldet haben? Haben Sie meine Daten weitergegeben?
Ich habe das Problem auf meine Weise gelöst.


15.07.2011 | 17:18
von ReclaBoxler-4423718 | Regelverstoß melden
Hallo Reclaminator: Oh Mann, die eindeutige Beschreibung habe ich doch zusammengefasst, dass es verständlicher wird, wie hier getäuscht wird. Jetzt kapiert?

Ilse Bilse: Gerade der Gutschein ist missverständlich bzw. man vermutet, dass er 36,90 Euro eben als Gutschein verspricht.
Ich habs doch beschrieben, was da drauf steht:

.
"Brillen in Ihrer Sehstärke zum Alles-Drin-Preis 36,90 €
Ihr persönlicher Gutschein-Code.
Das Angebot bezieht sich auf Brille + Einstärkengläser"
.

Nichts von den tatsächlichen 3 Euro, auf die man erst kommt, wenn man tatsächlich eine Brille ordert oder telefonisch nachfragt.

Und schließlich an RB-1170321: Es geht nicht um irgendwelchen "mathematischen Unverstand" (siehe Erläuterung oben), sondern um das Unverständnis, weshalb überhaupt derart verquast getäuscht wird.
Ich war inzwischen beim Optiker und raten Sie mal, wie falsch Sie liegen mit Ihrem "etwas mehr". Für eine Reihe von technischen Spielchen will der um die 1000 Euro von mir haben!

17.07.2011 | 11:21
von ReclaBoxler-7418818 | Regelverstoß melden
Da mir hier mangelndes mathematisches Verständnis unterstellt wird, habe ich den Gutschein mal einer gebildeten intelligenten Frau gezeigt und gefragt, was sie meint, wie hoch der gutgeschriebene Wert lt. diesem Schein ihrer Meinung nach ist.
Sie ist Dipl.-Ing und in einem renommierten Unternehmen tätig. Sie las sich den Schein genau durch und meinte, man bekomme wohl 36,90 Euro gutgeschrieben. ;-(

17.07.2011 | 12:00
von ReclaBoxler-1110228 | Regelverstoß melden
Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. Warum beschweren Sie sich nicht bei der Wettbewerbszentrale?

Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße kann auf vier Wegen bei der Wettbewerbszentrale erfolgen:

•Per Brief (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg)
•Per Telefax (06172 - 84422)
•Mit dem Online-Beschwerdeformular
•Per E-Mail

www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

13.10.2011 | 18:12
von T. S. | Regelverstoß melden
Ich stimme der Beschwerde vollumfänglich zu. Es wird in der Tat der Eindruck erweckt, dass ein Gutschein in Höhe von 36,90 Euro übermittelt wurde. Das ist EXTREM unseriös von Brille24.de.

14.10.2011 | 19:13
von T. S. | Regelverstoß melden
Es geht um diesen Gutschein hier, beigefügt als JPEG-Datei. Und dieser Gutschein ist missverständlich. Ich bleibe dabei, egal was die Mietmäuler von Brille24 hier postulieren.
Attach 306214a85fc53a42cb2dde8130f2a887525aea55dff0ad3c644a8f99dff0e844 1 Bild
1 reclabox beschwerde de 89504 teaser


15.10.2011 | 11:34
von ReclaBoxler-3739171 | Regelverstoß melden
Ich habe eher den Eindruck, das ist hier kostenlose Zusatzwerbung für Brille 24.
Die reclabox sollte den Beitrag nach Prüfung komplett löschen.

17.10.2011 | 17:22
von T. S. | Regelverstoß melden
Ich vermag Ihr "ewiges Rätsel" zu lösen. Das Problem (und zugleich das Unverständliche und Unlautere) ist auf zwei Aspekte zurückzuführen. Sie finden auf dem Gutschein erstens weder den Gutscheinwert - nämlich 3 Euro - noch finden Sie auf dem Gutschein zweitens den regulären Preis einer Brille - nämlich 39,90 Euro.

Außerdem betrachten Sie Gutschein bitte jetzt ganz genau. Dort ist ein kleines Sternchen bei der Zahl "36,90 Euro". Dieses führt Sie zum Kleingedruckten des Gutscheins. Dort wird wiederum vom "Gutscheinwert" gesprochen, so dass man als potentieller Kunde spätestens an dieser Stelle meint, diese 36,90 Euro seien nun mal der Gutscheinwert, denn dort ist ja nun mal das Sternchen dran. Dass man den wahren Gutscheinwert erst durch eine Rechenoperation ermitteln und sich hierfür vorher über den regulären Preis schlau machen muss - das ist für den Normalbürger nicht ersichtlich.

Um es ganz deutlich zu sagen, Brille24.de ist nicht blöd. Die wissen genau, dass ein Gutschein im Umfang von 3 Euro regelmäßig in die Papiertonne fliegt (Gutscheinjäger im Internet nehme ich mal hiervon aus). Die Unverständlichkeit des Gutscheins kommt m. E. nicht von ungefähr. Hier wird nach dem Prinzip "Mehr Schein als Sein" verfahren.

17.10.2011 | 20:30
von T. S. | Regelverstoß melden
Ihr "kleiner Tipp" geht vollumfänglich an der Diskussion vorbei.

Es geht um den o. g. Gutschein, welchen Sie durch Anklicken der JPEG-Datei in meinem Beitrag vom 14.10.2011, 19:13 Uhr betrachten können. Dort ist eben nicht von "3 Euro Rabatt" die Rede (wie bei Ihrem verlinkten Gutschein). Ihr Beitrag von 18:12 Uhr ist damit als Nebelkerze enttarnt.

17.10.2011 | 20:52
von T. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey Lesen und Verstehen

Die Antwort auf Ihre Frage entnehmen Sie meinem Beitrag vom 17.10.2011, 17:22 Uhr, auf welchen ich, um Wiederholungen zu vermeiden, vollinhaltlich verweise.

18.10.2011 | 08:25
von T. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey Nachdenker

Es kommt doch überhaupt nicht darauf an, ob der tatsächliche Preis in Höhe von 39,90 Euro "im Laden selbst ausgeschildert" ist. Wir diskutieren hier über einen missverständlichen Gutschein, der einen höheren Gutscheinwert vorgaukelt, als er tatsächlich hat. Es handelt sich daher um eine unlautere Werbemaßnahme.

Genauso wenig greift Ihr Argument, wonach demjenigen "nicht zu helfen sei", der glaube, er würde für eine Brille nur 3 Euro bezahlen. Nochmals: der wirkliche Preis der Brille ergibt sich aus dem Gutschein nicht. Außerdem überlegen Sie mal, welches Geschäftsgebaren Sie mit dieser Argumentation eigentlich gutheißen. Da könnten künftig im Edeka-Prospekt Tomaten für 20 Cent statt 2,00 Euro das Kilo beworben werden und wenn Sie dann dorthin fahren, kosten die Tomaten doch 1,80 Euro und der Inhaber erklärt Ihnen rotzfrech auf Nachfrage, "Ihnen sei ja wohl nicht zu helfen, wenn Sie glauben, Tomaten können so billig abgegeben werden". Ihre Argumentation ist nicht durchdacht.

Es existieren gute Gründe dafür, dass unlautere Werbemaßnahmen sanktioniert werden. Keiner, der bislang hier auftretenden Apologeten von Brille24.de vermochte bislang, die Missverständlichkeit des Gutscheins zu widerlegen.

18.10.2011 | 08:42
von T. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-6830971

Aus dem Gutschein geht weder der Gutscheinwert noch der Wert einer normal bepreisten Brille hervor. Wie rechtfertigen Sie das?

 spider monkey Lesen und Verstehen

Glauben Sie ernstlich, dass Sie mit Allgemeinplätzen irgend jemanden überzeugen, der nicht bereits Ihrer Meinung ist? Im Übrigen war der Beitrag, mit dem Sie mich verhöhnt haben, ausgesprochen kindisch.

20.10.2011 | 20:11
von T. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey Die zwei Vorredner

Es ist bezeichnend, dass Sie sich in Redewendungen flüchten und jemandem die Intelligenz absprechen, nur weil derjenige nicht Ihrer Meinung ist.



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