envacom Service GmbH (Walluf)
Keine Schlussrechnung nach Vertragsende
Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 110998
Mein Vertrag mit Envacom begann am 01.01.2010 und endete zum 31.03.2011. Ich habe bisher noch keine Rechnung für 2010 und auch keine Abschlussrechnung erhalten.
Allerdings wurden mir im April und Mai noch die Abschläge abgebucht, die ich mir natürlich umgehend wiedergeholt habe. Ich bekam jedes mal eine Mahnung. Erst als ich per E-Mail mit Rechtsmitteln gedroht habe, wurde das Vertragsende Ende Mai mit der Aufforderung, den Zählerstand am 31.03.2011 abzulesen, bestätigt. Einfach lächerlich, denn sowohl ich als auch die Stadtwerke Witten haben den Zählerstand zwecks termingerechter Abgrenzung Anfang April zugeschickt. Trotz mehrfacher Anrufe und E-Mails ist immer noch keine Rechnung in Sicht. Aus dem Jahr 2010 ergibt sich für mich ein Guthaben, mit dem Envacom jetzt die ganze Zeit arbeitet.
Wenn bis zum 31.08.2011 keine Schlussrechnung für die gesamten 15 Monate Kundenzugehörigkeit vorliegt, werde ich meinen Anwalt einschalten und einen Mahnbescheid beantragen. Sämtliche entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Mein Vertrag lief bis zum 31.03.2011.
Natürlich entstand auch bei mir ein Guthaben allein aufgrund hoher Abschlagzahlungen und dem Neukundenbonus.
Obwohl ich schon seit drei Monaten telefoniere und schreibe, wird man mit der Schlussrechnung nur hingehalten.
In anderen Foren gibt es schon Kunden, deren Mahnbescheid widersprochen wurde und jetzt nur noch klagen können, um überhaupt noch etwas zu erreichen.
Schlimm, was solche Firmen alles machen können.
Bin ja mal gespannt, wie lange ich warten muss.
Bin ja mal gespannt, wie lange ich warten muss.
Folgende E-Mail habe ich gerade an Envacom geschickt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute die Schlussrechnung, Rechnungsdatum 29.07.2011, erhalten. Vielen Dank. Leider sind Ihnen in der "Sparte" zwei Fehler unterlaufen:1. Mahngebühren 5,00 €, 2. Rücklastgebühren 12,50 €. Diese Forderungen werde ich nicht akzeptieren, weil sie aus unberechtigt abgebuchten Abschlägen von April und Mai, also nach Vertragsende, entstanden sind. Es ist also Ihr Verschulden, dass diese Kosten entstanden sind. Somit fordere ich Sie auf, mir den Betrag in Höhe von 17,50 € zusammen mit dem Aktionsbonus innerhalb den von Ihnen benannten 30 Tagen auf mein Konto zu überweisen. Sollte dies nicht bis zum 31.08.2011 geschehen sein, werde ich unverzüglich und ohne weitere Mitteilung Rechtsmittel einlegen. Sie kennen den Satz ja schon: die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Bundesnetzagentur
Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Tel. 030-22480 bis 22500, Mo - Fr
9-15 Uhr
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.
Fazit: Anwalt einschalten und ggf. vor Gericht gehen. Endlich bin ich zu meinem Recht und meinem Geld gekommen.