Durch L'TUR Tourismus gelöste Beschwerde. | 3889 Views | 27.07.2011 | 13:59 Uhr
geschrieben von Archie Leon

L'TUR Tourismus AG (Baden-Baden)

Durch Flugverspätung (über 6 Std. ) enorme Schierigkeiten

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 11-319696/-319695

Sehr geehrte L'Tur,

SCHLAGWORTE

leider komme ich erst jetzt dazu, meine anhaltende Verärgerung an Sie mittzuteilen und eine Entschädigung für die enorme Verspätung unseres Rückfluges und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten, einzufordern.

Im Detail geht es um unseren (Achilleas Leontidis und Sxxx Mxxx) Rückflug von der Insel Kos am 2.07.2011 (Flug X3 4605).

Wir wurden am besagten Tag gegen 12:00 Uhr von unserm Hotel abgeholt und zum Flughafen gebracht. Dort wurde uns von den Reiseleitern mitgeteilt, dass unser Flug Verspätung habe. Weiter Informationen waren nicht verfügbar.

Die Reiseleiterinnen waren aufgrund der schlechten Informationssituation gnadenlos überfordert.

Keiner wusste, wann und ob es am 2.07.11 überhaupt einen Rückflug geben würde.

Nach zahlreichen Telefonaten mit Deutschland (per Handy, wie sonst) und ständiger Recherche (unserer Familie) auf der Seite von Tuifly konnten wir dann nach Stunden (noch vor unseren Reiseleiterinnen) in Erfahrung bringen das es vermutlich sechs Stunden Verspätung werden wird. Diesen Zustand erachte ich als untragbar.

Wir haben viele teure Telefonate geführt, die Familie den ganzen Tag mit der Internetrecherche beschäftigt, unsere Abholung vom Flughafen komplett neu organisieren müssen, einen halben Tag am wenig attraktiven Flughafen Kos mit langer Kleidung (in D war es kalt) verbracht, somit einen halben Tag verloren und uns wahnsinnig über die Informationspolitik geärgert.

Wir, Frau Mxxx und ich, erwarten daher eine angemessene Entschädigung durch Ihr Haus.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an L'TUR Tourismus AG: Erstattung von 25% des Reisepreises


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


27.07.2011 | 15:09
von ReclaBoxler-5015128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentrale NRW "Ärger rund um den Flug bei Pauschalreisen - Flugverspätung" (Stand: 01.07.11)

Zitat: "Hebt der Jet mit Verspätung ab, haben Reisende sowohl Ansprüche gegen die Fluggesellschaft - nach der Verordnung (EG) 261/2004 - als auch gegen den Reiseveranstalter."

www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link201680A.html

27.07.2011 | 15:11
von ReclaBoxler-5015128 | Regelverstoß melden
Flugreisen: Finanzieller Ausgleich bei Überbuchung, Verspätung und komplett gestrichenen Starts

www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link646341A.html

27.07.2011 | 15:14
von ReclaBoxler-5015128 | Regelverstoß melden
www.vz-nrw.de/UNIQ131177198528299/link201680A.html

Zitat: "Wichtig: Der Reisende muss den Veranstalter unverzüglich auf die Verspätung hinweisen. Das geschieht am besten in Anwesenheit von Zeugen. Alternativ kann der Urlauber sich vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass er den Mangel gemeldet hat. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. Ist kein Reiseleiter anwesend und auch am Urlaubsort nicht zu erreichen, muss der Reiseveranstalter in Deutschland, am besten telefonisch und in Anwesenheit von Zeugen, informiert werden. Nicht zuständig für Mängelanzeigen sind dagegen in aller Regel die Leistungsträger vor Ort, also beispielsweise Hoteliers, es sei denn, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt."

27.07.2011 | 21:36
von ReclaBoxler-3282621 | Regelverstoß melden
Eine Rückerstattung von 25% des gesamten Reisepreises für sechs Stunden Verspätung zu fordern, grenzt m. E. nur dann nicht an Unverschämtheit, wenn es sich um eine zwei- bis dreitägige Pauschalreise handelte. Aber das wird es ja wohl nicht gewesen sein.

Ich kann diese überzogene Anspruchshaltung nur kopfschüttelnd betrachten.

27.07.2011 | 23:52
von Anti Blödposter | Regelverstoß melden
 spider monkey 3282621
lt. Nr. VO EG 261/2004 beträgt die Entschädigung 400 Euro + Getränke, Verpflegung und ggf. Unterbringung.
Daher ist die Forderung vermutlich niedriger als im Gesetz vorgeschrieben.
Moralische Vorstellungen sind heutzutage irrelevant, da auch eine Fluglinie beinhart auf Stornoregelungen etc. besteht.

29.07.2011 | 11:15
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
1) Flyer der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein "Als Fluggast haben Sie Rechte!"
www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/138631A.pdf

2) Bericht Panorama (Das Erste) vom 28.07.11 daserste.ndr.de/panorama/archiv/2011/fluggastrechte105.html

02.08.2011 | 11:31
von ReclaBoxler-3971232 | Regelverstoß melden
Ilse, die Links waren doch nicht für Sie, warum bedanken Sie sich? Aber wenn Sie Links mögen, hier haben Sie noch einen: de.wikipedia.org/wiki/OP. Ich meine, wegen Ihrer Langeweile IU (= im Urlaub).

02.08.2011 | 12:24
von ReclaBoxler-3971232 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ilse: Wenn Sie es gewusst hätten, wie Sie nunmehr nachschieben, hätten Sie sich nicht bedankt. Im Übrigen ist es bei 26 möglichen Bedeutungen für OP eine Zumutung für den Leser, die passende herauszufinden. Aber durch Ihre Vermittlung wissen wir nun, dass OP = original poster heißt (hat meine Tochter im Zimmer hängen). DGH.
Zur Sache: Ob der Anspruch des Beschwerdeführers nun rechtlich durchsetzbar ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Seine Empörung verstehe ich sehr. Wenn L'TUR ein seriöses Unternehmen ist, sollte es hier Stellung nehmen, auch dazu, warum es solange dauert, bis wartende Fluggäste über Grund und Zeitraum von Verspätungen informiert werden.

03.08.2011 | 10:46
von Fair Plane | Regelverstoß melden
Liebe Fluggäste!

Durch ihre Angaben und aufgrund der sechs Stunden Verspätung die sie erfahren haben, haben sie laut EU-Verordnung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Gerne können sie dazu unseren "Anspruchsrechner" benützen, diesen finden sie auf unserer Seite: www.flugverspaetung.at
Gerne übernehmen wir auch ihren Fall! Nähere Details: www.flugverspaetung.at

03.08.2011 | 10:59
von ReclaBoxler-3451912 | Regelverstoß melden
Merkwürdiger Vorkommentar von Fair Plane. Eine große Firma tritt normalerweise professioneller und nicht mit so vielen Schreibfehlern in der Öffentlichkeit auf. Vielleicht tue ich denen ja unrecht, ich jedenfalls klicke nicht auf den angegebenen Link.

03.08.2011 | 20:33
von Archie Leon gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hätte zufriedenstellender gelöst werden können.


04.08.2011 | 15:02
von ReclaBoxler-6519028 | Regelverstoß melden
 spider monkey Achilleas Leontidis

"Hätte zufriedenstellender gelöst werden können" - warum haben Sie denn zugestimmt, wenn Sie offensichtlich nicht zufrieden sind? Konstruktive Lösungen und Hilfestellung haben Sie in den letzten Tagen von den Lesern Ihrer Beschwerde ja reichlich erhalten.

22.11.2011 | 17:03
von ReclaBoxler-6392251 | Regelverstoß melden
Smart2phone Shop (München)
Warnung an alle Kaufinteressenten von smart2phone

Anfang dieses Jahres habe ich ein iPhone 3G bei smart2phone als Neuware deklariert erworben. Der Preis entsprach dem Neupreis eines iPhone 3Gs, weder auf der Rechnung noch während des Verkaufs wurde ich auf den Umstand hingewiesen, dass es sich hierbei um ein Gerät handelt, welches seitens Apple bereits keine Garantie mehr hatte und folglich schon über ein Jahr im Gebrauch gewesen sein muss.

Als der erste Defekt auftrat, wurde ich seitens Apple auf diesen Umstand hingewiesen und wandte mich wieder an smart2phone. Zwar bekam ich postwendend ein Ersatzgerät, jedoch stellte sich heraus, dass dieses Gerät noch älter war als das erste.

Nach mehrfachen erfolglosen Versuchen eine Lösung herbei zu führen, sah ich mich gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und diesen Fall vor Gericht (Akt. Zeichen: 172C1489/11) zu bringen. Wie es den Anschein hat, ist smart2phone mit dem Urteil einverstanden, da schlichtweg niemand zum Termin erschienen ist. Leider habe ich bis heute immer noch keine Erstattung gesehen, aber dem wird bereits auf dem Rechtsweg nachgegangen.

Ich kann jeden nur eindringlich davon abraten, bei smart2phone iPhones zu erwerben, da es diese mittlerweile direkt, neu und mit Garantie von Apple zu kaufen gibt.

19.12.2016 | 13:49
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!