|
931 Views | 10.08.2011 | 11:32 Uhr
geschrieben von M. Schäfer
Aral AG (Meckenbeuren)
Ich wollte heute mein Auto waschen. Hatte kürzlich eine 10er Karte hierfür gekauft (ca. 65 €). Leider wurde nichts daraus. Die 10er Karte sei nur 60 Tage gültig. Darauf verwiesen wird man beim Kauf natürlich nicht. Weder mündlich noch schriftlich. Ich solle doch auf den Kaufbeleg schauen, dort würde es schwarz auf weiß stehen. Mehr schwarz auf weiß würde ja nicht mehr gehen.
Auf Nachfrage, ob auf Kulanz oder dem Servicegedanken zuliebe eine Lösung gefunden werden könne, wurde schroff abgelehnt.
Ich empfinde dieses Vorgehen als Veräppelung durch absichtliche Nichtdeklaration dieser Gültigkeitsbegrenzung. Ich werde rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Meine Forderung an Aral AG:
Korrekte Kennzeichnung, Erneuerung meiner 10er Karte
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Mit einem derartig kurzen Gültigkeitszeitraum hat eine Zehnerkarte außer für gewerbliche Kunden mit einem gewissen Fuhrpark ja wohl nicht wirklich Sinn.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Der Verkäufer kann davon nicht abweichen durch eigene Vertragsbestimmungen, Gesetz hat natürlich Vorrang.
Machen Sie Druck! Viel Erfolg!