TÜV Saarland e.V.
Irreführende Bewertung des Stromio-Kundenservices
Auf der Internet-Seite von www.stromio.de (einem Stromlieferanten) findet man einen Hinweis auf ein "TÜV-Kundenurteil "gut" (1,97)".
Angeblich wurde eine Befragung zur Kundenzufriedenheit unter über 1000 Kunden durchgeführt.
Die Kundenberichte im Internet sprechen eine andere Sprache:
- In der ReclaBox hat Stromio als eher kleines Unternehmen die viertmeisten Kundenbeschwerden gesammelt.
- Im Vergleichsportal Verivox wollen derzeit nur 54 % der Kunden wieder zu Stromio wechseln. Zeitweise waren es nur knapp über 30 %. Bei Verivox haben bisher über 16700 Kunden eine Bewertung über Stromio abgegeben. 46 % - ca. 7700 Kunden - sind so unzufrieden, dass sie nicht mehr zu Stromio wechseln wollen.
Die Kunden, die ihren Unmut bei ReclaBox oder Verivox geäußert haben, klagen unisono über unklare Vertragsunterlagen, unklare/fehlende Rechnungen und mangelnde Erreichbarkeit.
Wie man angesichts dieser Schilderungen und einer Auswertung von 1000 Fragebögen bei 8000 unzufriedenen Kunden allein bei Verivox zu einem Urteil "gut" kommen kann, ist mehr als fraglich.
Sehr geehrter Herr F., herzlichen Dank für Ihre fundierte Antwort. Als promovierte Stochastikerin und Stromio-Geschädigte habe ich Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen. Wie Sie sicher wissen, müssen wissenschaftlich fundierte Kundenbefragungen gewisse Kriterien erfüllen. Deshalb meine Fragen: - Welche Stichprobentechnik wurde von Ihnen angewandt? Zufall- oder Quotenstichprobe? - Wie hoch war die Zahl der realisierten Elemente (nach Abzug von Verweigerung, nonresonse)? - Welche Erhebungsmethode wurde angewandt (telefonisch, persönlich) - Welches Gewichtungsverfahren? - Hat ein Vergleich zwischen Theorie und Praxis stattgefunden? Wenn ja, wie? Der wichtigste Parameter ist allerdings der Zeitpunkt der Befragung. Wenn ich mir Ihr Ergebnis betrachte, muss ich davon ausgehen, dass die Befragung bei Neukunden durchgeführt wurde. Stromio hat verständlicherweise ein hohes Interesse an einem reibungslosen Kundenwechsel. Eine wahrheitsgemäße Aussage ist in diesem Bereich allerdings nur dann zu erreichen, wenn die Kunden nach dem Ablauf eines Abrechnungszykluses befragt werden (in der Regel ein Jahr und nicht als Neukunde). Deshalb meine Frage: Zu welchem Zeitpunkt wurden die Probanden befragt? Auffällig ist, dass Verivox nach einer eigenen Befragung von 18.500 Stromiokunden über einen längeren Zeitraum zu dem Ergebnis kommt, dass 48% der Kunden nie wieder zu Stromio wechseln würden. Deshalb meine Frage: Wie erklären Sie sich die eklatante Diskrepanz zwischen beiden Ergebnissen? Herr F., im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und ich freue mich auf Ihre Antworten. Beschwert Euch massenweise bei:
Vertriebsleitung TÜV Service:
Dieter F. E-Mail: xxx (at) tuev-saar. deoderinfo (at) tuev-saar.de, Tel. : 06897 / 506-573
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!
Vertriebsleitung TÜV Service:
Dieter Flesch E-Mail: hans-dieter. flesch (at) tuev-saar. deoderinfo (at) tuev-saar.de, Tel. : 06897 / 506-573
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Vorwuerfe-gegen-Verivox-Wie-Verbraucher-reagieren-sollten-4282900-4282902/
Zitat: "Tipps
- Deaktivieren Sie im Tarifrechner die voreingestellten Häkchen für Vorauskasse, Kaution und Neukundenbonus.
- Wenn Sie die Vergleichsportale nicht mit Provisionen unterstützen möchten, dann können Sie sich auch direkt beim neuen Stromversorger anmelden." (Zitatende)
Schade - dieses Urteil ist angesichts der Kundenberichte im Internet über Stromio mehr als dubios.
Artikel "Stiftung Warentest fordert für Tarifrechner Kontrolle der Bundesnetzagentur" beachten
Zitat:
"Als Konsequenz aus den Manipulationsvorwürfen gegen das Vergleichsportal Verivox soll die Bundesnetzagentur Tarifrechner im Internet kontrollieren.
Das verlangt Hubertus Primus, Chefredakteur der Zeitschrift "test" im ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO",..."
www.zdnet.de/news/41556723/stiftung-warentest-fordert-fuer-tarifrechner-kontrolle-der-bundesnetzagentur.htm