FlexStrom AG (Berlin)
Keine Neukundenbonusauszahlung nach einem Jahr
Leider bekomme ich von Flexstrom auch keinen Neukundenbonus nach einem Jahr voller Beitragszahlung ausbezahlt und das, obwohl ich vor Vertragsbeginn per E-Mail nachfragte, ob mir der 120 Euro Bonus auch dann zusteht, wenn ich genau ein Jahr Kunde bin und nicht länger. (Nachfrage erfolgte aufgrund nicht klarer AGBs, die ich als Laie nicht verstand.) Dies wurde mir bejaht. Ja, ich würde den Bonus nach einem Jahr bekommen.
Habe jetzt aber nicht ausbezahlt bekommen, sondern eine komplette Auszahlungsverweigerung erhalten, mit der Begründung, dass mir der zugesicherte Bonus nicht zusteht. Nun habe ich im Internet erfahren, dass es sehr viele Fälle in der gleichen Art und Weise geschädigte Menschen gibt. Dies muss unterbunden werden!
Ich fordere meine versprochenen 120 Euro von Flexstrom und dass andere Kunden nicht auch so wie ich auf diese Masche hereinfallen, keine irreführende AGBs, die ein normaler Kunde auch nachvollziehen und verstehen kann. Z. B. der Kunde bekommt den Neukundenbonus nicht, wenn er ein Jahr voll bezahlt, sondern erst, wenn dieser eine Jahr und einen Tag Kunde ist. Das wäre sehr fair!
Viele Grüße aus dem Allgäu
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei":
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131471414932704/link881791A.html
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/testde-warnt-vor-Flexstrom-und-Teldafax-Leser-geben-rote-Karte-4170161-4170164/
5) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! " beachten.
Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen. . . " (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
Fertsch.
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Da mein Vertrag noch die alten AGB von 2.2 2010 hat, lasse ich es gerichtlich per Anwalt verhandeln, denn mit dieser "netten" Firma kann man nichts im Guten tätigen, leider, meine Geduld ist nun am Ende!
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.
de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus
de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975
Schau mal:
de.reclabox.com/beschwerde/46185-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-taeuschung-das-ist-wieder-flexstrom#comment106407
So ist die von "Öko-Atomfrei Energie" genannte Reclabox-Beschwerde auch schon verschwunden.
Ich bin gespannt, wie lange mein Beitrag vom 29.01. überlebt:
de.reclabox.com/beschwerde/46280-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-ein-unternehmen-der-flexstrom-gruppe
Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
... . ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.
www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html
Danke allen, die dies bewirkt haben, dem Richter wie meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr darüber.
Damit ist mein Fall nun beendet, aber das ist wirklich keine gute Werbung für Flexstrom! Hätten Sie gleich meine 120 Euro gezahlt, wäre dieser Imageverlust umgangen worden!
Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Es ist endgültig und unanfechtbar durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C 1582/11 getätigt worden! (Es galten damals noch die alten AGB´s)
Ich habe so daran geglaubt, dass ich Recht bekomme und danke allen, die dies bewirkt haben, den Richter, meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr.
Dies ist keine gute Werbung für Flexstrom, hätten sie gleich den Bonus ausbezahlt, hätten sie sich diesen Imageverlust ersparen können!
In diesem Zusammenhang möchte ich Immanuel Kant zitieren: "Es herrsche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen auch insgesamt daran zugrunde gehen. "