Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1306 Views | 05.09.2011 | 16:58 Uhr
geschrieben von Barbara Ranftl

FlexStrom AG (Berlin)

Keine Neukundenbonusauszahlung nach einem Jahr

Leider bekomme ich von Flexstrom auch keinen Neukundenbonus nach einem Jahr voller Beitragszahlung ausbezahlt und das, obwohl ich vor Vertragsbeginn per E-Mail nachfragte, ob mir der 120 Euro Bonus auch dann zusteht, wenn ich genau ein Jahr Kunde bin und nicht länger. (Nachfrage erfolgte aufgrund nicht klarer AGBs, die ich als Laie nicht verstand.) Dies wurde mir bejaht. Ja, ich würde den Bonus nach einem Jahr bekommen.

SCHLAGWORTE

Habe jetzt aber nicht ausbezahlt bekommen, sondern eine komplette Auszahlungsverweigerung erhalten, mit der Begründung, dass mir der zugesicherte Bonus nicht zusteht. Nun habe ich im Internet erfahren, dass es sehr viele Fälle in der gleichen Art und Weise geschädigte Menschen gibt. Dies muss unterbunden werden!

Ich fordere meine versprochenen 120 Euro von Flexstrom und dass andere Kunden nicht auch so wie ich auf diese Masche hereinfallen, keine irreführende AGBs, die ein normaler Kunde auch nachvollziehen und verstehen kann. Z. B. der Kunde bekommt den Neukundenbonus nicht, wenn er ein Jahr voll bezahlt, sondern erst, wenn dieser eine Jahr und einen Tag Kunde ist. Das wäre sehr fair!

Viele Grüße aus dem Allgäu

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Meine versprochenen Bonus in Höhe von 120 Euro


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Kommentare und Trackbacks (24)


05.09.2011 | 17:01
von Barbara Ranftl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


05.09.2011 | 19:26
von ReclaBoxler-9811512 | Regelverstoß melden
Der Bonus muss per Fristsetzung und anschließendem Mahnbescheid bei getrieben werden, eine andere Sprache verstehen die Damen und Herren von Flexstrom nicht, evtl. mit Anwalt, andere Versuche sind völlig sinnlos.

06.09.2011 | 17:18
von ReclaBoxler-4222287 | Regelverstoß melden
Www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei":

www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131471414932704/link881791A.html

3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/testde-warnt-vor-Flexstrom-und-Teldafax-Leser-geben-rote-Karte-4170161-4170164/

5) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! " beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen. . . " (Endes des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

06.09.2011 | 17:22
von ReclaBoxler-4222287 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle

07.09.2011 | 21:00
von X. ReclaBoxler-8131901 | Regelverstoß melden
Einfach schlank 'ne Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft.
Fertsch.

13.09.2011 | 09:23
von Barbara Ranftl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


20.09.2011 | 10:01
von Barbara Ranftl | Regelverstoß melden
Heute kam die endgültige Ablehnung vom Vorstand, das hätte ich nie gedacht, da ich alle Dokumente vorweisen konnte. Dieser ist nicht kompetenter als seine unfähigen Mitarbeiter, die erst den Bonus versprechen und dann nicht einhalten, also keine Auszahlung. Ich warne alle, die vor einem Stromabschluss stehen, damit keiner wie ich auf diese fiese Tour hereinfällt. Das ist eine bodenlose Abzocke höchsten Grades! Obwohl ich vor Vertragsbeginn die Zusage bekommen habe, dass mir der Bonus zusteht, wurde das von Flexstrom nicht eingehalten. Man kann sein Recht nur einklagen und vor Gericht verhandeln, viel Spaß dabei. Nie wieder Flexstrom!

20.09.2011 | 14:03
von Barbara Ranftl | Regelverstoß melden
Weder das eine noch das andere, Herr Kopfschüttel, habe beide Beschwerden geschrieben, das eine vielleicht nur besser erklärt, warum, ist das so schlimm? Wenn Sie nicht mal Ihren Namen angeben, nehme ich an, Sie sind von dieser "schönen" Firma?
Da mein Vertrag noch die alten AGB von 2.2 2010 hat, lasse ich es gerichtlich per Anwalt verhandeln, denn mit dieser "netten" Firma kann man nichts im Guten tätigen, leider, meine Geduld ist nun am Ende!

21.09.2011 | 18:13
von ReclaBoxler-8412228 | Regelverstoß melden
Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

26.09.2011 | 09:44
von Babsi | Regelverstoß melden
Da ich den Vertrag mit den alten AGB´s vom 2.2.2010 noch hatte, war der Zusatz "Nur für Kunden, die länger als ein Jahr Strom beziehen" noch nicht in den damaligen AGB´s vorhanden und somit auch nicht als Hinweis ersehbar.

27.09.2011 | 13:06
von Barbara Ranftl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


27.09.2011 | 13:09
von Barbara Ranftl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die Firma die Bonusauszahlung verweigert hat, habe ich heute die Sache meinem Anwalt zur Gerichtsverhandlung weitergegeben. Es war keine andere Möglichkeit vorhanden, im Guten mit Flexstrom zu verhandeln. Nun wird der Richter entscheiden.


07.10.2011 | 08:26
von Tommy | Regelverstoß melden
Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

07.10.2011 | 22:45
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

18.10.2011 | 16:45
von Barbara Ranftl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.01.2012 | 17:10
von B. | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975

26.01.2012 | 18:46
von Öko-Atomfrei Energie | Regelverstoß melden
Vorsicht Falle. haben schon wieder neuen "Trick" unter anderem Namen drauf:

Schau mal:
de.reclabox.com/beschwerde/46185-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-taeuschung-das-ist-wieder-flexstrom#comment106407

29.01.2012 | 19:48
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Jeder Aufklärungsversuch über Löwenzahn Energie (laut Verivox ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe) wird wohl von Flexstrom möglichst schnell wieder gelöscht - es ist denen natürlich peinlich, dass man ihnen auf die Schliche gekommen ist.
So ist die von "Öko-Atomfrei Energie" genannte Reclabox-Beschwerde auch schon verschwunden.

Ich bin gespannt, wie lange mein Beitrag vom 29.01. überlebt:
de.reclabox.com/beschwerde/46280-loewenzahn-energie-berlin-loewenzahn-energie-gmbh-ein-unternehmen-der-flexstrom-gruppe

07.03.2012 | 13:38
von B. Ra. | Regelverstoß melden
Hallo Leute, wollte nur kurz Bescheid geben, dass ich immer noch auf das Gerichtsurteil warte, das hoffentlich zu meinen Gunsten ausgeht, da ich ja die Bestätigungsmail über die Bonusauszahlung von der Firma vorweisen kann. Erst wurde mir schriftlich der Bonus zugesichert, dann nicht ausgezahlt! Ich habe die Hoffnung der Richter schaut sich trotz des geringen Betrages die Sache trotzdem genau an und entscheidet für den kleinen Bürger, der sich meist nicht wehren kann. Da diese Masche tausende von Menschen betrifft, viele sich einschüchtern lassen und kein Geld für den Anwalt haben, muss solche Masche endgültig unterbunden werden! Nach meiner Anschreibung an die Netzbetreiber, den Verbraucherschutz ist aber niemand zuständig! Wir sind hier in Deutschland, gibts da kein Gesetz, dass diese Bauernfängerei unterbindet?

07.03.2012 | 16:00
von F. | Regelverstoß melden
Ansonsten - wer kein gerichtl. Verfahren anhängig hat:

Stiftung Warentest-Artikel vom 17.02.12 "Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang"

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/

... . ich würde in den nächsten Tagen / Wochen / Monaten immer wieder die Internetseite der Verbraucherzentrale - z. B. von NRW - aufrufen, in der Suchoption "Flexstrom" eingeben und nachlesen, welche Neuigkeiten es bezüglich "Bonus" gibt. Da der Anspruch auf die Bonuszahlung erst in drei Jahren verjährt, ist hier keine Eile geboten.

www.vz-nrw.de/UNIQ133067395229023/L01212A36135381A1004601A527261/link1004461A.html

19.03.2012 | 10:36
von Barbara Ranftl | Regelverstoß melden
Jaaa! Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Habe so daran geglaubt, dass die Gerechtigkeit gewinnt und ich habe gewonnen! Flexstrom muss mir den Bonus auszahlen und das Urteil ist nicht anfechtbar! Es ist somit endgültig entschieden durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C1582/11. (Es galten damals noch die alten AGB´s! )
Danke allen, die dies bewirkt haben, dem Richter wie meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr darüber.
Damit ist mein Fall nun beendet, aber das ist wirklich keine gute Werbung für Flexstrom! Hätten Sie gleich meine 120 Euro gezahlt, wäre dieser Imageverlust umgangen worden!

19.03.2012 | 10:43
von Barbara Ranftl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe das Gerichtsurteil durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C1582/11 endgültig und unanfechtbar gewonnen!


19.03.2012 | 10:50
von Barbara Ranftl | Regelverstoß melden
Jaaaa!
Habe das Gerichtsurteil gewonnen! Es ist endgültig und unanfechtbar durch das Amtsgericht Kaufbeuren AZ: 6C 1582/11 getätigt worden! (Es galten damals noch die alten AGB´s)
Ich habe so daran geglaubt, dass ich Recht bekomme und danke allen, die dies bewirkt haben, den Richter, meiner Anwältin und dem lieben Gott.
Auf jedem Fall freue ich mich sehr.
Dies ist keine gute Werbung für Flexstrom, hätten sie gleich den Bonus ausbezahlt, hätten sie sich diesen Imageverlust ersparen können!

19.03.2012 | 19:50
von F. | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch!

In diesem Zusammenhang möchte ich Immanuel Kant zitieren: "Es herrsche Gerechtigkeit, die Schelme in der Welt mögen auch insgesamt daran zugrunde gehen. "



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