Durch Kassen- und Steueramt der Stadt Duisburg endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 725 Views | 22.02.2009 | 22:47 Uhr
geschrieben von Klaus Kettern

Kassen- und Steueramt der Stadt Duisburg (Duisburg)

Verschleppung von Info´s zu geleisteten Zahlungen an Kommune

Im August 2003 erhielten wir einen Bescheid über eine Vollstreckungssache in Höhe von 2.603,93 € durch das Kassen- und Steueramt Duisburg.

SCHLAGWORTE

Darauf hin stellten wir einen Antrag auf Vollstreckungsschutz (Ratenzahlung mtl. 100,-- €). Dieser wurde gewährt und wir fingen im gleichen Monat noch an zu zahlen.

Im Oktober 2004 stellten wir erneut einen Antrag auf Vollstreckungsschutz (Ratenzahlung diesmal mtl. 50,-- €), da sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert hat. Diese Vereinbarung belief sich durch unsere vorangegangenen Zahlungen dann nur noch auf   1.637,72 €! Da wir stetig unaufgefordert unsere Zahlungen leisteten, kamen wir zu dem Entschluss, uns eine detaillierte Aufstellung von der Städtischen Behörde Duisburg zu kommen zu lassen. Im  November 2008  erhielten wir die schriftliche Mitteilung, dass wir immer noch, nach vier Jahren Tilgung, einen Betrag in Höhe von  870,71 € zur Ratenzahlung offen stehen hätten. Das erste Telefonat, mit der Bitte, uns eine Aufstellung mit Zahlungsein- bzw. -ausgang zu zusenden, war im November 2008.

Anfang Januar 2009 riefen wir erneut die Sachbearbeiterin an (2 1/2 Monate später!) und fragten erneut nach unseren Unterlagen. Zu guter letzt telefonierten wir erneut in der 2. Februarwoche miteinander. Wir forderten einen Bescheid, der aussagt, dass unsere Angelegenheit zumindest in Bearbeitung ist. Bis heute, 14 Tage nach Zusage  eines Bescheids über den Status der Angelegenheit, ist immer noch nichts bei uns eingegangen.

Das heißt, in vier Monaten war die Stadt Duisburg nicht in der Lage, uns zumindest über den Stand der Dinge - in Form eines Bescheides, dass die Sache in Bearbeitung ist - eine Kurzinformation zu senden.

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Meine Forderung an Kassen- und Steueramt der Stadt Duisburg: Die Angelegenheit angemessen abarbeiten oder zu mindest einen Bescheid über Stand!


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Kommentare und Trackbacks (4)


17.07.2010 | 20:04
von Klaus Kettern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wird weiterhin dazu geschwiegen und diese Angelegenheit ausgesessen.
Ganz nach dem Motto: Nichts sehen, Nichts hören und erst recht nichts sagen!


17.07.2010 | 20:09
von Klaus Kettern endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich gebe nun die Hoffnung endgültig auf, denn auch hier gilt: Frechheit siegt!


17.07.2010 | 22:13
von ReclaBoxler-9328822 | Regelverstoß melden
Gehen Sie doch mal zu einem Anwalt. Mit der Prozesskostenhilfe dürfte das kein finanzieller Nachteil für Sie sein.

26.04.2013 | 13:43
von Klaus Kettern | Regelverstoß melden
Nun sind knapp 5 Jahre ins Land gegangen, kommen wir heute morgen aus dem Haus und unser Auto ist verschwunden.
Da hat sich die Stadt Duisburg, an die Stadt Oberhausen, mit einem Amtshilfeersuchen gewandt und kurzer Hand unser Auto pfänden lassen.
Der Gerichtsvollzieher, welcher dann damit beauftragt wurde, hat somit heute morgen, ohne An zu schellen und ohne uns etwas in den Briefkasten zu hinterlassen, das Auto abgeschleppt.
Wo leben wir, das so etwas überhaupt möglich ist, abgesehen davon das ich persönlich Gehbehindert bin und der Clou an dieser Geschichte ist, das uns das Auto überhaupt nicht gehört, sonder uns nur überlassen wurde.
Übrigens, das Kassen u. Steueramt in Duisburg, welches die angeblichen Forderungen an uns stellt, hat bis heute nicht auf diverse Anrufe, Briefe, oder gar Briefe mit Rückschein (Welche angenommen wurden!) in irgendeiner Form reagiert.
Ich kann an dieser Stelle nur sagen. JETZT WIRDS ERNST; NUN GEHT´S KNALL HART VOR GERICHT. ohne wenn und aber, wir haben die Sch. jetzt gestrichen voll!



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