Durch RDL Group gelöste Beschwerde. | 4860 Views | 12.09.2011 | 13:24 Uhr
geschrieben von Marina Vorlop

RDL Group GmbH (München)

Händler nimmt beanstandete Ware nicht zurück

Ich habe mir, weil ich bitter schmeckendes Leitungswasser habe, ein Umkehr-Osmose-System bei der Firma "RDL Group, Filterzentrale" in München bestellt.

SCHLAGWORTE

Nach Anbau und Inbetriebnahme habe ich festgestellt, dass das System die Erwartungen in keiner Weise erfüllt. Das Wasser schmeckte nach Filtern noch genauso bitter wie zuvor und das Verhältnis des Osmose-Wassers zum Abwasser war extrem höher, als auf der Website versprochen. Das Wasser, was durch den Filter geht, tröpfelt aus dem Schlauch und das Leitungswasser schießt nur so aus dem Abwasserschlauch heraus. Um es anschaulich zu machen:

Lt. Händler: In 24 Stunden 270 Liter, d. h. 1 Stunde - 11,25 Liter.

Tatsächlich aber sind es: In 1 Stunde ca. 1,5 Liter.

Dabei muss man bedenken, dass 1 Liter sog. sauberes Wasser 5,5 Liter Wasser bedeutet, die ungenutzt im Ausguss verschwinden. Verschwendung pur.

Aus o. g. Gründen möchte ich vom Kauf zurücktreten.

Der Händler stellt sich jedoch stur, weil das Gerät ausprobiert wurde. Ich frage mich aber, wie ich sonst herausbekommen kann, ob das Gerät meinen Vorstellungen entspricht.

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Meine Forderung an RDL Group GmbH: Rücknahme des Gerätes und Erstattung des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.09.2011 | 18:34
Firmen-Antwort von: RDL Group GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Vorlop,

es ist leider sehr bedauerlich, dass Sie unter Verbreitung von falschen Tatsachen Druck ausüben möchten.

Fakt ist, dass Sie uns per e-Mail kontaktiert haben und das erhaltene Osmose-System reklamiert haben. Leider haben Sie gleich den Mangel auf das Produkt bezogen. Wir überprüfen jedes System vor der Versendung auf Funktion und Unbeschadenheit. Daher können wir Ihnen sicher mitteilen, dass alle Produkte unser Haus in einem einwandfreien Zustand verlassen.

Wir baten Sie um Rücksendung des Systems, so dass wir Ihre Reklamation überprüfen hätten können. Stattdessen haben Sie von uns vorab die Erstattung des Kaufpreises verlangt und wollten erst dann die Ware an uns retournieren. Wer seine Rechte einfordert, der sollte auch seine Pflichten einhalten.

Liebe Frau Vorlop, wir möchten gerne Ihr Anliegen bearbeiten. Hierzu benötigen wir jedoch erst die Ware zurück, so dass wir anschließend Ihr Anliegen schnell und unkompliziert abschließen können. Gerne können wir Ihnen hierzu einen kostenfreien Rückholservice über UPS anbieten.

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Kommentare und Trackbacks (9)


12.09.2011 | 17:42
von ReclaBoxler-9712533
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

13.09.2011 | 09:43
von Marina Vorlop noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.09.2011 | 12:50
von Marina Vorlop
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

14.09.2011 | 14:41
von Marina Vorlop
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.09.2011 | 10:22
von Marina Vorlop noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Händler reagiert auf nichts. Ich schalte jetzt einen Anwalt ein.


20.09.2011 | 14:37
von Marina Vorlop
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.09.2011 | 08:36
von Marina Vorlop
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

01.10.2011 | 18:38
von Marina Vorlop gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


20.04.2012 | 09:31
von R. L.
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.



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