Durch Handelsverband Deutschland - HDE gelöste Beschwerde. | 420 Views | 27.09.2011 | 00:16 Uhr
geschrieben von Henke Katharina

Handelsverband Deutschland - HDE e.V. (Berlin)

Ec-Karten-Zahlung ist mit Unterschriftfälschung möglich

Selbst wenn ich meine Karte bei Verlust sperre, kann der Finder oder Dieb in vielen Läden mit Hilfe einer gefälschten Unterschrift dort einkaufen.

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Soviel ich weiß akzeptiert das Geschäft dann eine Stornierung nur, wenn eine polizeiliche Anzeige über den Verlust der Karte gemacht wurde. Wozu ist eine Unterschrift gut, wenn sie dann im Zweifelsfalle nicht wieder hervorgeholt und abgeglichen werden kann.

Abgesehen das meiner Meinung nach, allein die Möglichkeit einer Kartenzahlung mit Unterschrift, klipp und klar als unsinnig erkannt werden müsste, da ich meine eigene ec-Karte als gestohlen melden könnte, nur um dann mit ihr einzukaufen, meine eigene Unterschrift verstellen könnte (keiner schaut so genau hin), und im Nachhinein stornieren könnte. Wozu gibt doch diese Displays mit denen man Unterschriften abgleichen kann?

Wie dem auch sei, ich finde der Verkäufer hat den Nachweis zu erbringen, das es meine Unterschrift ist mit welcher eingekauft wurde.

Die Händler müssten zur eigenen Sicherheit eine Kartenzahlung nur mit PIN ermöglichen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.04.2012 | 19:22
von Henke Katharina gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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