2048 Views | 27.09.2011 | 13:42 Uhr
geschrieben von Brigitte

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Bissendorf)

Trampolinset: Gestell beim Aufbau verdreht

Bestell-/Kundennummer: 5148717

Ich habe bei der og. Firma das Trampolin im online-Shop gekauft. Es wurde am 08.09.2011 aufgebaut und das Gestell hat sich beim Anheben verdreht (s. Fotos). Die Firma Philipps lehnt die Reklamation (am 09.09.2011) ab, mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um einen Sturmschaden handelt. Laut Wetteramt Essen gab es keinen Sturm in diesem Zeitraum.

BILDER
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4 Bilder

Auf der Verpackung befindet sich ein TÜV Zeichen, auf bzw. an dem Trampolin nicht. Nach Aussage des TÜV muss das Gestell oder das Sprungtuch das Prüfzeichen tragen.

Die Firma Phillips hat mir auch mitgeteilt, dass auf den Fotos keine Bruchstelle zu sehen ist.

Ich erwarte die Rückerstattung des Kaufpreises und der Versandkosten.

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: Erstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (6)


27.09.2011 | 15:27
von ReclaBoxler-6110225 | Regelverstoß melden
Hui! Das sieht ja aus, als ob ein Elefant drauf gehüpft hat.

27.09.2011 | 19:01
von ReclaBoxler-7420126 | Regelverstoß melden
Ich kann die Bruchstelle erkennen. Dieser Artikel ist so eindeutig mit einem gravierenden Mangel behaftet, dass Sie mit allen Mitteln Ihr Recht einfordern können. Die Kosten trägt Philipps.
Wie heißt der Onlineshop?

27.09.2011 | 19:03
von Aha | Regelverstoß melden
www.thomas-philipps-onlineshop.de/index.php?1=1&action_print[]=con&content=160

Thomas Philipps GmbH & Co. KG
49143 Bissendorf
Osnabrücker Str. 21

Für Google:

Ärger mit der Thomas Philipps GmbH & Co. KG aus Bissendorf

04.10.2011 | 14:52
von Brigitte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Phillips hat sich bei nicht gemeldet, ich werde jetzt doch einen Rechtsanwalt einschalten.


08.11.2011 | 16:26
von Brigitte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma antwortet nicht mehr. Ich habe die Angelegenheit jetzt einer RA übergeben.


22.11.2011 | 08:24
von Brigitte noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich den Rechtsanwalt eingeschaltet habe, nachstehende Antwort von der Firma (erst sollte es ein Sturmschaden sein) (von Kaufpreiserstattung keine Rede):
Bitte geben Sie uns dann Bescheid, wenn die Ware verpackt ist, damit wir die Spedition beauftragen können, das Trampolin bei Ihnen abzuholen.

Laut unserer Qualitätsprüfung liegt kein Mangel vor.
Der Rahmen kann sich nur verbiegen, wenn zwei oder mehr Personen am Rahmen anfassen. Wenn dies passiert, so unsere Qualitätsabteilung, kann man den Rahmen ganz normal wieder nach unten drücken. Dann "entdreht" sich der Rahmen wieder. Und man kann das Trampolin ohne Einschränkung nutzen.

Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn die Ware verpackt ist.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Philipps GmbH & Co. KG
Manja J.

eMail : shop spider monkey thomas-philipps.de
Homepage : www.thomas-philipps.de
Internet-Shop : www.thomas-philipps-onlineshop.de
Telefon : 05402-919- 110
Fax : 05402-919-109




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