Miet24 GmbH (Berlin)
Mahnung und Androhung von Inkasso trotz fristgerechtem Widerruf
Bestell-/Kundennummer: DE-170158370
Am 20. Mai "buchte" ich über benannte Firma ein vermeintliches Schnäppchen. Ein Wohnmobil für zehn Tage zum Preis von knapp 700 €. Das Geld wurde sofort von meinem Konto abgebucht.
Ich stellte danach schriftlich mehrere Anfragen an die Firma, da ich aufgrund anderer Angebote nicht mehr davon ausgehen konnte, dass dieser Preis zu halten sei, und fragte gleichzeitig nach einer Änderung meiner Bestelldaten (falscher Termin eingetragen). Insgesamt schickte ich dem Unternehmen drei Mails an verschiedene Mailadressen, die allesamt unbeantwortet blieben. Ich zog die Reißleine zehn Tage später und widerrief meinen Auftrag ebenfalls per E-Mail fristgerecht zehn Tage später und ließ mir mein Geld über die Bank zurück buchen. Dies hatte ich zuvor auch schriftlich angekündigt.
Lange folgte keine Reaktion, bis ich knapp drei Monate später per E-Mail eine Zahlungsaufforderung über 209,34 erhielt, wegen Stornierung des Auftrags. Miet24 hält sich in seinen AGB´s vor, bei Stornierungen drei Miettage in Rechnung zu stellen. Da ich den Vertrag allerdings widerrufen und nicht storniert habe, ist diese in diesem Fall an sich schon unverschämte Forderung (keinerlei Leistung seitens Miet24) nichtig.
Dies teilte ich der Fa. Miet24.de auch unverzüglich mit. Natürlich erfolgte wiederum keine Reaktion, außer dass nach ein paar Tagen die nächste Zahlungserinnerung und so weiter eintrudelten. Mittlerweile liegt die Androhung vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen weiterzugeben (wonach natürlich weitere Kosten entstehen).
Ich finde diese Gebaren von Miet24 unerträglich. Dies hat mit einer seriösen Geschäftspraxis nichts zu tun.
05.10.2011 | 10:21
Abteilung: Verkauf
Wie kommen Sie darauf, dass Sie den Vertrag widerrufen und nicht storniert haben? Nur weil Sie eine Stornierung als Widerruf bezeichnen ist dies noch lange keiner. Die Stornierungsfrist für Mietgegenstände beträgt 48 Stunden. Daher war Ihre Stornierung nach 10 Tagen alles andere als fristgerecht.
Laut unseren AGB gibt es ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Dieses bezieht sich auf Mediapakete für unsere Vermietpartner und nicht für das Anmieten von Mietartikeln. Wie soll das denn in der Praxis funktionieren! Wenn das ginge, gäbe es auch keine Reiserücktrittsversicherungen.
Als Vermietpartner haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom (ungenutzten) Vertrag zurücktreten, aber doch nicht als Mieter eines Wohnmobils.
Im Übrigen setzt unser Vermietpartner sich mit Ihnen in Verbindung um schlussendlich die Anmietdetails zu klären. Dies kann während der Saison schon ein paar Tage dauern; das ist überhaupt nichts ungewöhnliches. Wäre irgendetwas an Ihrer Anmietung schiefgelaufen - wir hätten Sie direkt informiert!
Das Fahzeug stand beim Vermieter für den von Ihnen gebuchten Zeitpunkt bereit und Sie haben es nicht in Anspruch genommen. Auf Betreiben Ihres Sachbearbeiters konnten wir die Stornogebühr von ursprünglich 80% des von Seiten unseres Vermietpartnersgeforderten Betrages auf 3 Miettage drücken. Ich bin mir sicher, dass das in Ihrem Interesse war. Wir zahlen nämlich auch Stornogebühren für nicht durchgeführte Anmietungen und sind somit für Sie in Vorleistung getreten.
Nur erschließt sich mir überhaupt nicht, was an dieser Vorgehensweise "unverschämt", "unseriös" und "unerträglich" gewesen sein soll.
Ich habs im Guten versucht und das ganze jetzt erst hier erstmalig veröffentlicht. Meines Erachtens nach kann letztendlich doch eigentlich nur ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dem ich dann widersprechen muss.
Es macht einen aber einfach wütend, wenn man so behandelt wird. Selbst falls diese Forderung berechtigt wäre (was ich mir nicht vorstellen kann), ist es dennoch höchst unseriös, jegliche Kontaktversuche versanden zu lassen und dann fürs Nichtstun 210 € abkassieren zu wollen.
Wie belegen Sie denn das? Wo haben Ihre Anwälte denn Jura studiert, in der Baumschule?
Es gibt für Automietverträge kein Widerrufsrecht:
www.wkdis.de/rechtsnews/eugh-eu-fernabsatzrichtlinie-nicht-auf-automietvertraege-anwendbar-63431
Mediapakete? Hab mir Ihre AGB mal angesehen - wo soll das stehen? Und woher soll der Kunde das wissen? Muss er erst Jura studieren, bevor er bei Ihnen mieten kann? Das ist doch totaler Quatsch! Und was hat denn bitte eine Reiserücktrittsversicherung damit zu tun? Sitzen bei Ihnen Juristen oder Philosophen?
Leute, lasst Euch nicht verunsichern! Ganz sicher gilt hier das Widerrufsrecht. Liebe Miet24: Jurastudium 1. Semester: Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. übereinstimmende Willenserklärungen zustande (BGB §§ 145 ff.). Angebot: hier Anfrage durch Kunden - Annahme: hier Bestätigung durch Vermieter - Rolle von Miet24: Vermittler - Ohne Annahme aber kein Vertrag - ist doch ganz easy! Alles klar? Stellt sich die Frage - ist das Absicht?
Antwort: da kommt er vielleicht darauf, weil es auch stimmt! Er hat widerrufen. Sie räumen doch selbst Widerrufsrecht ein. Warum soll er dann dieses Recht nicht haben? Gelten Ihre eigenen AGB nicht? Alles mehr als merkwürdig.
BGB
§ 147
Annahmefrist. (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag.
(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
§ 150
Verspätete und abändernde Annahme. (1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.
Wie viel später kam denn die Bestätigung des Vermieters? Da alles Online und via Email erledigt wird, dürfte der Zeitraum sehr begrenzt gehalten sein.
Darüber gibt es doch sicher Schriftverkehr und vor allen Dingen Rechnungen. Muss ja schließlich alles ordnungsgemäß über die Bücher laufen. Wenn der Vermieter eine Rechnung ausgestellt hat, muss er die ja in seiner Buchführung haben (MwSt muss ja ausgewiesen werden). Da ist ja der Gesetzgeber ganz streng. Fordern Sie doch die Unterlagen mal an! Ich würde ohne Beleg nämlich gar nichts bezahlen.
Miet 24 schrieb: "Nur erschließt sich mir überhaupt nicht, was an dieser Vorgehensweise "unverschämt", "unseriös" und "unerträglich" gewesen sein soll."
Wirklich nicht? Da kann man wohl nur fragen: VIELLEICHT ALLES?