Durch TelDaFax i.I. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 862 Views | 08.10.2011 | 11:02 Uhr
geschrieben von Tobias Kilian

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Schlussrechnung überfällig

Bestell-/Kundennummer: 3709540

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie schon des öfteren telefonisch besprochen, möchte ich nun endlich meine Schlussrechnung inkl. Rückerstattung meiner Vorauszahlungen erhalten.

Laut Schreiben meines Grundversorgers (swb Vertrieb Bremen GmbH) vom 21.04.2011 endete meine Belieferung durch Sie mit Ablauf des 24. März 2011, da Sie die Netznutzung abgemeldet haben.

Ich habe daraufhin mehrfach versucht, telefonisch von ihnen eine Schlussrechnung anzufordern und wurde immer vertröstet mit Sätzen wie: "Wir melden uns in Kürze bei Ihnen."

Meine Zählernummer lautet: 8438588

Zählerstand am 25.03.2011: 65.937

Mit freundlichen Grüßen,

Tobias Kilian

Beutinweg 3

28279 Bremen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstellung einer Schlussrechnung. Zahlung der offenen Beträge.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


08.10.2011 | 12:42
von ReclaBoxler-4410214 | Regelverstoß melden
Immer noch nicht mitbekommen, dass Teldafax die größte Pleite in der Nachkriegsgeschichte hinbekommen hat?

www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/staatsanwaltschaft-ermittelt-bei-teldafax/3651836.html

Da ist kein Geld mehr zu holen.

08.10.2011 | 14:17
von Pleite Geier | Regelverstoß melden
 spider monkey Kilian, Teldafax ist pleite und hat schon längst Insolvenz angemeldet. Sie und ca. 700000 andere bekommen demnächst Post vom Insolvenzverwalter und können dann Ansprüche anmelden. Ergebnis: 0,00 € werden bei Ihnen ankommen. Nachzulesen bei www.teldafax.de.

08.10.2011 | 15:18
von ReclaBoxler-6681287 | Regelverstoß melden
1) Vgl. Artikel "Teldafax-Kunden können Ansprüche geltend machen"

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html

Zitat:

"Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Im Rahmen des bislang laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens war das nicht möglich.

Insolvenzverwalter Bähr kündigte an, dass alle bekannten Gläubiger ein Anmeldeformular erhalten, auf dem sie ihre Ansprüche anmelden können.

Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. Wegen der einmalig großen Zahl von Gläubigern werde das einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger würden gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und von Anmeldungen auf anderem Wege abzusehen.

Sollte ein Gläubiger bis zum Jahresende vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.

Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Gläubigerversammlung werden zudem im Internet veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter kann keine Eingangsbestätigung verschicken. Aber Gläubiger, die ihren PIN-Code erhalten haben, können ab Anfang Oktober auf der Internetseite des Insolventverwalters die Forderungsanmeldung einsehen.

Die erste Gläubigerversammlung soll am 8. November in Köln stattfinden.

Bei diesem so genannten Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Eine schriftliche Zusammenfassung ist danach im Internet einsehbar. Nötig ist dafür aber ein Sicherheitscode (PIN) für das „Gläubigerinformationssystem“.

Die PIN erhalten die Gläubiger mit Übersendung des Anmeldeformulars durch den Insolvenzverwalter. . . " (Zitatende)

2) www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php

3) www.vz-bawue.de/UNIQ131532343209973/teldafax

4) Verbraucherzentrale NRW am 06.09.2011 mit Hinweisen

- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html

09.10.2011 | 16:16
von Kopfschüttler | Regelverstoß melden
Kaum zu glauben!
Ich frage mich, wozu nutzt der Beschwerdesteller eigentlich seinen Internetzugang?

10.10.2011 | 08:04
von Mia Huber | Regelverstoß melden
 spider monkey Herrn Kilian:

Beachten Sie den Bericht der Verbraucherzentrale NRW vom 30.09.2011 "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen":

Zitat:

"Nur wenn Sie bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten Sie Ihre Forderung anschließend selbständig anmelden.

Falls Sie nicht wissen, wie hoch Ihr Anspruch gegen TelDaFax ist, fordern Sie den Insolvenzverwalter dann auf, zunächst eine Abrechnung zu erstellen. . . " (Zitatende)

www.vz-nrw.de/UNIQ131822649928506/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html

16.10.2011 | 20:47
von Tobias Kilian noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe noch keine Antwort erhalten!


16.10.2011 | 21:00
von Tobias Kilian endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Jaja, ich sehs ja ein, da ist wohl nichts mehr zu machen.


11.12.2011 | 16:14
von Mh | Regelverstoß melden
Artikel "Kunden zahlen doppelt"

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335

Zitat:

".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:

"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",

sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.

Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "

Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":

www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

WICHTIG:

Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":

www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html

26.12.2011 | 18:35
von Mr | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg (mit Musterschreiben, Stand: 16.12.2011) Zitat: ". . Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist.

Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."

www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx

2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html

Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.

.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

25.01.2012 | 08:37
von W. | Regelverstoß melden
Gestern war im ZDF in der Sendung „Frontal 21“ ein Beitrag „TelDaFax-Pleite: Be. trogene Kunden zahlen weiter“.
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: