246 Views | 23.02.2009 | 16:00 Uhr
geschrieben von I. Gaus

Conrad Electronic SE (Eschweiler)

Computer-Tom: Keine Erstattung des Kaufpreises!

Habe bei Computer-Tom CD-Taschen bestellt.

Da abweichend (falscher Farbe und Form) geliefert worden waren, hab ich die Bestellung storniert, musste die Rücksendungskosten übernehmen.

Das Geld wurde nie erstattet, aus dem Grund hab ich heute eine Strafanzeige gegen den Herrn T. D. Schaake gestellt.

Ich möchte hier raten, wenn Sie bei Computer-Tom was bestellen, zahlen Sie die Ware nur per Rechnung, keine Kreditkarte oder Abbuchungen!

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: 100% des Kaufpreises ersetzen


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Kommentare und Trackbacks (1)


23.02.2009 | 21:51
von Ina | Regelverstoß melden
 spider monkey I. Gaus, hier ein paar Hinweise:
Es gibt folgende Rechtssprechung:
Rückgaberecht:
Rücksendekosten trägt der Händler!

Widerrufsrecht:
Rücksendekosten trägt der Händler ebenfalls, aber in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:
1. Wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 € beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht.
2. Wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 €.
3. Wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.

In Ihrem Falle handelt es sich augenscheinlich um einen Fernabsatzvertrag* gemäß §§ 312b-312f BGB. Somit sieht es für Computer-Tom hiernach schlecht aus, er muss die Kosten tragen, es trifft ja in Ihrem Fall wohl den Punkt 1. der Bestimmungen.
*Fernabsatzverträge = Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also z.B. Internet) abgeschlossen werden.

Hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Als kleiner Tipp: Man sollt sich als Verbraucher eine Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches zulegen, ist zuweilen sehr hilfreich ...



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