Conrad Electronic:
Lieferservice und Rückerstattung sind absolut grausig
Conrad Electronic:
Vorstandsbeschwerde
Conrad Electronic:
Artikel wird auch nach Wochen nicht geliefert
Conrad Electronic:
Gutschriftbestätigung am 10.03.2020 - keine Rückzahlung
Conrad Electronic:
Mahnung trotz Rücksendung
Es gibt folgende Rechtssprechung:
Rückgaberecht:
Rücksendekosten trägt der Händler!
Widerrufsrecht:
Rücksendekosten trägt der Händler ebenfalls, aber in folgenden Fällen können die Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden:
1. Wenn der Wert der zurückgesandten Ware weniger als 40 € beträgt und die bestellte Ware der gelieferten entspricht.
2. Wenn die Ware noch nicht bezahlt wurde, auch bei Werten über 40 €.
3. Wenn der Händler in seinen AGB vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß belehrt hat.
In Ihrem Falle handelt es sich augenscheinlich um einen Fernabsatzvertrag* gemäß §§ 312b-312f BGB. Somit sieht es für Computer-Tom hiernach schlecht aus, er muss die Kosten tragen, es trifft ja in Ihrem Fall wohl den Punkt 1. der Bestimmungen.
*Fernabsatzverträge = Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (also z.B. Internet) abgeschlossen werden.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Als kleiner Tipp: Man sollt sich als Verbraucher eine Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches zulegen, ist zuweilen sehr hilfreich ...