Stromio GmbH (Düsseldorf)
Unrechtmäßige Mahnkosten
Bestell-/Kundennummer: Bestellnr: 10358371 Vertragskonto: 121564414
Bestelldatum:9.1.2011
Lieferbeginn:1.3.2011 (Bestätigung am 2.3.2011)
Am 12.2.2011 per E-Mail Mitteilung an Stromio Bankwechsel
Antwort Stromio: Keine
Am 3.3.2011 Schreiben von Stromio über Zahlungstermine der Abschlagszahlungen noch mit alten Bankdaten.
Am 5.3.2011 erneut Nachricht per E-Mail an Stromio über Bankwechsel.
Antwort Stromio: Keine
Am 10.3.2011 Versuch von Stromio vom alten Konto Abschlagszahlung einzulösen.
Am 16.3.2011 Mahnung von Stromio über 62 €, setzt sich zusammen aus 49.-€,8.-€ Rücklastschriftgebühren sowie 5.-€ Mahngebühren.
Am 18.3.2011 Überweisung an Stromio 49.-€ Abschlagszahlung sowie per Einschreiben Brief an Stromio, dass ich die Rücklastschrift sowie Mahnkosten nicht zahlen werde, da nicht mein Verschulden. Habe fristgerecht und vertragsmäßig rechtzeitig über Bankwechsel Stromio informiert.
Antwort Stromio: Keine
Am 7.4.2011 Bestätigung von Stromio über Bankwechsel
Am 14.4.2011 Versuch von Stromio oben genannte Zusatzkosten über Einzugsermächtigung zu kassieren. Von mir zurück buchen lassen wegen Unrechtmäßigkeit.
Am 15.4.2011 Widerruf Einzugsermächtigung
Antwort Stromio: Keine
Am 21.4.2011 per Einschreiben nach Düsseldorf, dass ich keine Rücklastschriften bzw. Mahnkosten auf Grund Verschulden Stromio zahlen werde.
Antwort Stromio: Keine
Am 4.5.2011 Mahnung von Stromio mit Kündigungsandrohung
Am 30.5.2011 Mahnung von Stromio mit Kündigungsandrohung
Am 12.10.2011 Mahnung von Stromio ohne Kündigungsandrohung
Sehr geehrte Damen/Herren von Stromio
Ich betone es nochmals: ICH WERDE KEINE RÜCKLASTSCHRIFTEN SOWIE MAHNKOSTEN ZAHLEN. ES WAR IHR VERSCHULDEN. HABE SIE RECHTZEITIG ÜBER MEINE NEUE BANKVERBINDUNG INFORMIERT. WENN SIE NICHT IN DER LAGE SIND, SOLCHE INFORMATIONEN IN IHREN SYSTEM ZU INTEGRIEREN, IST DAS NICHT MEIN PROBLEM.
21.10.2011 | 15:29
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Ihre Bankverbindung wurde im April erfasst und aktiviert. Leider wurde versäumt, die bis dahin bereits entstandenen Mehrkosten zu stornieren.
Wir haben die Rückläufer- und Mahnkosten komplett storniert. Somit ist Ihr Kundenkonto aktuell ausgeglichen. Wir haben die erteilte Einzugsermächtigung gelöscht und bitten um selbstständige Überweisung. Alternativ können Sie uns über reklamationstromio.de gern eine erneute Einzugsermächtigung erteilen.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Ich kann nur raten - auch wenn es im Moment der Betroffenheit schwer fällt: Locker bleiben.
Wenn die das Geld wollen, können sie ja klagen und da kann man ja detailliert darlegen, dass die Forderung unberechtigt ist und wenn man Zeugen braucht, dass das kein Einzelfall ist, dann findet man die inzwischen an fast jeder Ecke.
Ich bin ja immer noch versucht, vorzuschlagen, dass die Androhungen auf Basis falscher Tatsachen als Nötigung angezeigt werden sollten.
1. Ömi Stromi kann sehr wohl lesen und schreiben. Als ehemaliger Kunde von ihm verfolge ich regelmäßig das Treiben des Onkels. Das spannende daran sind z. B. die permanenten AGB-Änderungen. Was auch immer für ein neues Problem öffentlich z. B. auf ReclaBox gemacht wird, passt dieser Vogel seine AGBs an mit der Hoffnung, dass seine Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AGBs nicht mehr vorliegen haben. Zuletzt: 15.08. und 01.10.2011. Ein Schelm, der böses dabei denkt.
2. Das mit der Ex-DDR ist wirklich nicht fair. Habe selbst oft genug mit denen "kommuniziert". Nur: ich glaube, die Angestellten dort sind genauso angeschmiert, wie die Kunden. Und wohl mehr aus Not heraus stehen sie auf Varols-Gehaltsliste. Wer weiß, was da intern abgeht. Die tun mir einfach leid.
Beschwerde ist gelöst.
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.