Durch TelDaFax i.I. gelöste Beschwerde. | 2768 Views | 24.10.2011 | 14:28 Uhr
geschrieben von Udo 3

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax schlägt zurück

Ursprünglich trat ich als geprellter Gläubiger gegenüber TelDaFax auf und forderte meine zwei Monatsbeiträge zurück, die ich noch im guten Glauben an TelDaFax überwies, noch von ihnen beliefert zu werden. TelDaFax kam jedoch bereits seit längerem ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach und meldete erst stark verzögert Insolvenz an.

SCHLAGWORTE

Nun fordert Herr Biner B. als Insolvenzverwalter aber von mir Geldbeträge für die kalte Jahreszeit vom 01.11.2010 - 31.03.2011 ein, die selbstverständlich weit über dem, ehemals vertraglich zugrunde gelegten Jahresdurchschnittsverbrauch liegen.

Mein Vertrag mit TelDaFax belief sich jedoch auf ein Jahr. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen berechnete sich mein Standardverbrauch über das gesamte Jahr.

Aus meiner Sicht liegt dadurch eine grobe Verzerrung der Vertragsbedingungen vor, denn die Vertragsgrundlage bezog sich auf eine Versorgung über die komplette Vertragslaufzeit. Somit wurde TelDaFax, und nicht ich, vertragsbrüchig. Es war nicht meine Schuld, dass TelDaFax mich nicht nicht weiter beliefern konnte. Dadurch gelten die Rahmenbedingungen des Vertrages nicht mehr.

Bei einer sachgemäßen Vertragserfüllung, seitens TelDaFax, relativieren sich die Monatsbeiträge im Laufe des Jahres und ich wäre, wie vertraglich vereinbart, mit den Zahlungen hingekommen.

Beim Folgeanbieter zahle ich wieder den Durchschnittspreis, der selbstverständlich über das komplette Jahr berechnet wird. Durch TelDaFax hätte ich Zusatzkosten von 600€ zu tragen. Für mich ist das unzumutbar und eine absolute Unverschämtheit.

TelDaFax hat sich grob fahrlässig benommen, den Insolvenzantrag verzögert und wurde zudem noch vertragsbrüchig. Ich sehe nicht ein, deren Verschulden auch noch zu finanzieren.

So was darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein.

Wie sieht hierzu die Rechtsgrundlage aus?

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Gerechtigkeit


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Kommentare und Trackbacks (52)


24.10.2011 | 15:24
von Raubr...ach egal!
Dieser Kommentar wurde entfernt.

24.10.2011 | 19:33
von Josef | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, dem Insolvenzverwalter den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : ". da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.

Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich melde hiermit das Guthaben von xxx € als Insolvenzforderung an.)

2) Vgl. Artikel "Teldafax-Kunden können Ansprüche geltend machen"

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13580979/Teldafax-Kunden-koennen-Ansprueche-geltend-machen.html

Zitat:

"Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Im Rahmen des bislang laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens war das nicht möglich.

Insolvenzverwalter Bähr kündigte an, dass alle bekannten Gläubiger ein Anmeldeformular erhalten, auf dem sie ihre Ansprüche anmelden können.

Dieses ist mit einem elektronisch lesbaren Barcode versehen und ermöglicht so eine sachgerechte Zuordnung und Bearbeitung der Forderungsanmeldung. Wegen der einmalig großen Zahl von Gläubigern werde das einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Gläubiger würden gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und von Anmeldungen auf anderem Wege abzusehen.

Sollte ein Gläubiger bis zum Jahresende vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.

Informationen zum weiteren Vorgehen und zur Gläubigerversammlung werden zudem im Internet veröffentlicht. Der Insolvenzverwalter kann keine Eingangsbestätigung verschicken. Aber Gläubiger, die ihren PIN-Code erhalten haben, können ab Anfang Oktober auf der Internetseite des Insolventverwalters die Forderungsanmeldung einsehen.

Die erste Gläubigerversammlung soll am 8. November in Köln stattfinden.

Bei diesem so genannten Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter über den bisherigen Verlauf des Verfahrens. Eine schriftliche Zusammenfassung ist danach im Internet einsehbar. Nötig ist dafür aber ein Sicherheitscode (PIN) für das „Gläubigerinformationssystem“.

Die PIN erhalten die Gläubiger mit Übersendung des Anmeldeformulars durch den Insolvenzverwalter." (Zitatende)

2) www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php

3) www.vz-bawue.de/UNIQ131532343209973/teldafax

4) Verbraucherzentrale NRW am 06.09.2011 mit Hinweisen

- Wie und wann können Sie Forderungen anmelden?
- Wie läuft das weitere Insolvenzverfahren ab?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen?
- Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
- Was ist jetzt dringend zu tun?
im Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ131554787916443/L25111A36073001A924801A527261/link924801A.html

24.10.2011 | 22:33
von Charles Vögele | Regelverstoß melden
Unter "Raubritterin ach egeal" verbirgt sich keine andere als Frau Opfad. Deren Gedankengänge sind selbst für normale Menschen (die es in diesem Portal so gut wie gar nicht gibt) nur schwer zu durchschauen.

25.10.2011 | 09:50
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3
Wer soll denn das verstehen, was Sie hier schreiben. Entweder Sie haben die angemahnte Menge verbraucht oder nicht. Was hat das mit dem "Standardverbrauch über ein Jahr" zu tun, was immer das ist?

25.10.2011 | 12:00
von Habe Strom | Regelverstoß melden
 spider monkey 8714188
Was ist daran unverständlich, dass TelDaFax vertragsbrüchig geworden ist und nach § 280, 281 BGB alle Mehrkosten zu übernehmen hat.

 spider monkey Udo 3
Sie müssen diese Mehrkosten gegenüber dem Massenverwalter geltend machen. Von sich aus wird er sie nicht berücksichtigen.

25.10.2011 | 12:43
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Die 1. Bemerkung von "ReclaBoxler-5514325" bzgl. des Spinnerkommentars von Frau Opfad (?) war übriges von mir. Ich war nur nicht eingeloggt. Ich hoffe, diese "Dame" hält sich künftig zurück und belästigt nicht weiterhin normale Menschen. Vlt. sollte sie über eine Einweisung nachdenken.

Vielen herzlichen Dank an alle anderen, speziell an *Josef* und *Habe Strom*. Eure Tipps können Gold wert sein. ;-)

25.10.2011 | 12:52
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Weiß jemand, ob mir der nette Herr Bähr über sein Inkassobüro einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen kann, falls ich seiner Kalkülforderung nicht nachkomme? Seine festgesetzte Frist läuft am 4.11.2011 aus.

Wie kann ich dem entgegenwirken, ohne direkt einen Anwalt beauftragen zu müssen?

25.10.2011 | 13:34
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
 spider monkey Habe Strom
Erstens können Geldbeträge nicht über einem Jahresdurchschnittsverbrauch liegen und zweitens zahlt man keinen Durchschnittspreis, sondern das, was die Kwh kostet, mal verbrauchte Kwh zuzüglich Grundpreis, oder sind die Abschläge gemeint? Wenn man mehr verbraucht hat, als man an Abschlägen gezahlt hat, muss man nachzahlen, wenn nicht, bekommt man was zurück, im Falle TF eher nicht. Ob TF vertragsbrüchig geworden ist, steht auf einem anderen Blatt und ist für den geschilderten Sachverhalt völlig unerheblich. Das Ganze ist überdurchschnittlich schlecht verstehbar, aber wenn Sie's ja verstehen. (Ich glaube eher nicht)

25.10.2011 | 17:10
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Ich gewinne den Eindruck, dass für ReclaBoxler-8714188 die Sachlage sehr klar pro TelDaFax und alles andere völlig missverständlich ist. Dann werde ich ihm die Sachlage mal verdeutlichen: ich zahle für meinen Verbrauch seit Jahren monatlich um die 100€. Dieser Durchschnittsverbrauch ist über das Jahr berechnet zutreffend. Dieser Betrag wurde und wird von mir das ganze Jahr über regelmäßig und ohne Unterbrechung (an welchen Anbieter auch immer) abgeführt. Wenn ich nun TelDaFax rückwirkend über 600€ überweise, so sind das Zusatzkosten, für die ich keinerlei Zusatzdienstleistung erhalten habe und die vermeidbar gewesen wären, wenn der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt worden wäre. I. d. F. hätte ich nämlich weiterhin eine zumutbare Belastung von 100€ mtl. gehabt. Aus diesem Grund ist dieser zusätzliche Kostenaufwand für mich nicht gerechtfertigt, da ich diese Mehrkosten nicht verschuldet habe, sondern TelDaFax. TelDaFax hat sich grob fahrlässig verhalten, den Insolvenzantrag verzögert und wurde zudem noch vertragsbrüchig. Ich sehe nicht ein, deren Verschulden auch noch zu finanzieren.
Für mich bedeuten knapp 640€ eine Menge Geld. Dies ist eine unzumutbare Zusatzausgabe, an der sich Manager nun gütlich tun. Dies soll nicht zu meinen Kosten gehen.

25.10.2011 | 17:47
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Erneutes Rekordergebnis: White & Case führt die Bankruptcy Leagues Tables an
März 2011, The Deal

Die White & Case Insolvenzrechtspraxis bleibt der unangefochtene Spitzenreiter der Bankruptcy League Tables. Im vierten Jahr in Folge führt White & Case The Deal's Global Bankruptcy League Tables als Nummer 1 der Insolvenzrechtskanzleien an und rangiert mit 776 aktiven Verfahren weltweit auf dem ersten Platz. Dr. Biner Bähr, Dr. Sven-Holger Undritz und Bettina Schmudde zählen zu den meist beschäftigten Insolvenzverwaltern weltweit.

Na, herzlichen Glückwunsch. Kein Wunder bei dem Geschäftsgebaren.

25.10.2011 | 17:59
von Raubr...ach egal!
Dieser Kommentar wurde entfernt.

25.10.2011 | 18:18
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Außerdem sieht es ja wohl so aus, dass TelDaFax den Weg so beschreiten will, dass all die Verbraucher, die zu viel gezahlt haben, auf Ihren Forderungen sitzen bleiben werden, da sie als Schuldner erst an 3. oder 1000. Stelle rangieren und an erster Stelle das Finanzamt wartet, aber die Verbraucher, die mutmaßlich zu wenig gezahlt haben, doch noch zur Kasse gebeten werden sollen.

Wer soll die Zeche wieder ohne Verschulden zahlen?

25.10.2011 | 18:19
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Ich hoffe, dass es noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt in D, ansonsten würde das ganze Rechtssystem ad absurdum geführt, denn Betr. würden durch ihre Taten noch belohnt werden.

25.10.2011 | 18:50
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Danke, lieber Tipgeber, habe gerade mal hinein geschaut und muss gestehen, dass mir ein Studium reicht.
Jura war mir seit jeher etwas zu trocken. Leider muss ich meine Zeit auch noch nebenbei dafür verwenden, arbeiten zu gehen.

Nur um etwas klarzustellen: Es geht mir darum, dass ich nicht einsehe, für vorsätzliches Fremdverschulden knapp 640€ zusätzlich zu zahlen. Für diejenigen, die es immer noch nicht verstehen wollen: Für gewöhnlich zahle ich über das Jahr 100€ pro Monat. Das sind 1.200€ im Jahr. Genau aus dem Grund bieten Energieversorger auch niemals Verträge an, die eine kürzere Laufzeit als ein Jahr haben, damit sie einen gerechten, repräsentativen Jahresdurchschnitt errechnen können. Da ich beim folgenden Energieversorger natürlich wieder 100€ pro Monat bezahlen darf, habe ich somit für das Jahr 2011 nicht, wie gewöhnlich, 1.200€ zu zahlen, sondern urplötzlich 1.840€ an der Backe.

Und nun würde ich gerne die Schuldfrage stellen.

25.10.2011 | 19:34
von Xeno Phenia | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3:
Also, wenn ich das richtig verstehe, wurde der Abschlag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens "neu berechnet", auf der Basis der Winterverbrauchsdaten.

Das wirft erst mal die Frage auf: Wie kam Teldafax an die Verbrauchsdaten?

Wenn nun tatsächlich mehr verbraucht wurde (weil Winter war), als in den auf zwölf Monaten vorgesehenen Abschlägen berechnet, dann ist das Gas ja tatsächlich verbraucht worden. Frag sich nur, wer wann was geliefert hat, also wann der Ersatzlieferant eingesprungen ist.

Der müsste ja dann eine Rückzahlung berechnen, wenn der Verbrauch sich nicht geändert hat und Teldafax die verbrauchsintensive Zeit lieferte, der neue aber die magere Sommerzeit.

Interessant für einen Juristen dürften die Vertragsdaten und die Verbrauchsdaten zum Zeitpunkt des Lieferantenwechsels sein.

Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Pech gehabt, denn schließlich war es nicht Ihr Verschulden, dass Teldafax Insolvenz anmeldete.
Und 600 Euro Mehrkosten geht nun gar nicht.

25.10.2011 | 19:36
von Jens | Regelverstoß melden
Also, so ganz sauber ist die Beschwerde wirklich nicht formuliert. Ich denke aber, dass die Forderung von Teldafax rechtens ist.

Mal angenommen, Sie haben einen Jahresverbrauch von 1.200 EUR, dann zahlen Sie monatlich einen Abschlag von 100 EUR. Der Verbrauch in den Wintermonaten ist natürlich erheblich höher und im Sommer erheblich niedriger.

In der Zeit vom 01.11.2010 bis 31.03.2011 haben Sie -weil es sich um die kostenintensiven Wintermonate handelt- natürlich deutlich mehr als den Durchschnittsbetrag von 100 EUR verbraucht.

Ihre Lieferung von Teldafax endete (so habe ich es verstanden) am 31.03.2011. Gezahlt haben Sie 4 x den Durchschnittsbetrag. Verbraucht haben Sie aber natürlich ein Vielfaches davon, weil es sich um die kalten Wintermonate handelte.

Demnach wird von Ihnen das gefordert, was Sie tatsächlich in diesem Zeitraum verbraucht haben. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass Sie nur die vier Monatsdurchschnittsbeträge zahlen müssen.

Natürlich ist es ärgerlich, dass Sie durch die Insolvenz nun die Differenz bis zum tatsächlichen Verbrauch in einer Summe zahlen müssen. Dadurch ist die Forderung aber nicht unberechtigt. Aber ansonsten ist Ihnen kein Schaden entstanden.

Alles in allem werden Sie den Betrag also zahlen müssen. Ich würde mit einer Verweigerung sehr vorsichtig sein, weil Sie ansonsten auch noch die Kosten der zwangsweisen Beitreibung bezahlen müssten.

Übrigens bin ich nicht pro Teldafax eingestellt. Ich war selber Kunde dieses unseriösen Unternehmens; habe aber den Absprung noch rechtzeitig hinbekommen. Mein o. g. Ratschlag erfolgt, da ich in rechtlichen Dingen berufsbedingt sehr bewandert bin und die Rechtslage ziemlich eindeutig zu sein scheint. Entscheiden müssen Sie allerdings selbst.

25.10.2011 | 19:56
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3
Genauso wie Jens sehe ich das auch, deshalb verstehe ich Ihre Beschwerde bzgl. dieses Sachverhalt überhaupt nicht.
Wenn Sie sich über die Insolvenzverschleppung von TF beschweren, ok, das steht, wie gesagt auf einem anderen Blatt. Aber da haben die Schlafmützen (oder vielleicht vorsätzlich) der Bundesnetzagentur ja einiges dazu beigetragen, die müssten auch zur Verantwortung gezogen werden, was aber wohl leider nicht passieren wird.

25.10.2011 | 20:12
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
Auch ich war Kunde von TF, habe aber mein Geld glücklicherweise noch, siehste hier
de.reclabox.com/beschwerde/11342-teldafax-troisdorf-ignoranz-von-teldafax

Vor ca. einem Jahr kam mal ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem ich aber umgehend widersprochen habe.

25.10.2011 | 20:27
von Xeno Phenia | Regelverstoß melden
Na, wenn das kein guter Hinweis ist!

25.10.2011 | 21:55
von Herbert | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3
Ihre Logik möchte ich mal haben. Das Studium, das Sie lt. eigener Aussage absolviert haben, ist von Mathematik wahrscheinlich weit entfernt.

25.10.2011 | 22:02
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Der Hinweis ist in der Tat gut.

Ich verstehe allerdings nicht, was an meinem Vorwurf missverständlich ist.
Aus Sicht des Insolvenzverwalters müsste ich ohne eigenes Verschulden einen nicht unmaßgeblichen Zusatzbetrag entrichten.
Wenn TelDaFax nicht vertragsbrüchig geworden wäre, hätte ich das Jahr über weiterhin den vereinbarten Betrag von ca. 100€ entrichten müssen und der Käs wäre gegessen. Da der Anschlussfinanzierer jetzt wieder ca. 100€ verlangt und der Vertrag natürlich wieder über das gesamte Jahr läuft, werde ich mit keiner Rückzahlung rechnen können. Und das wird auch die folgenden Jahre so bleiben.
Selbstverständlich habe ich mehr in der kalten Jahreszeit verbraucht, aber die Vertragsbedingungen gingen von einer Vertragslaufzeit von einem kompletten Jahr aus. So werden die Kosten auf 5 Monate konzentriert und ich zahle doppelt. Diese Zusatzkosten auf mich umzuwälzen, stellt für mich eine unbillige Härte dar und sollten vom schuldhaften Verursacher und nicht vom Endverbraucher getragen werden.

Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug.

25.10.2011 | 22:04
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Ja lieber Herbert, und Sie scheinen von einem gesunden Rechtsverstand weit entfernt zu sein.

Sie gehören offensichtlich nicht zu den geprellten.

25.10.2011 | 22:07
von Jürgen | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo3
Was schreiben Sie denn hier? Sie haben doch dadurch keine Zusatzkosten, die Zahlungen sind zeitlich nur anders verteilt, das ist alles, ist das wirklich so schwer zu verstehen?

25.10.2011 | 22:32
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
Angenommen, ihr Vertrag beginnt am 1.1. und endet am 31.12. Weiterhin sei angenommen, Sie würden normalerweise 12 x 100 Euro zahlen und bekämen am Ende des Jahres nichts raus, dh. die Abschläge würden genau dem Verbrauch entsprechen. Der Vertrag endet aber schon am 30.6. Weitere Annahme sei, Sie verbrauchen die gesamte Energie in den ersten sechs Monaten. Dann müsssen Sie nach dem 30.6 1200 Euro an den bisherigen Versorger zahlen. An den neuen Versorger zahlen Sie natürlich wieder 100 Euro im Monat. Da Sie aber gemäß Annahme die gesamte Energie schon in den ersten sech Monaten verbraucht haben, bekommen Sie am Ende des Jahres wieder 600 Euro vom neuen Versorger zurück. Der einzige Schaden, der Ihnen entstanden ist, ist der Zinsverlust, wenn Sie die 600 Euro irgendwo angelegt hätten. Bei ca. 3 % also 18 Euro, bzw. sollten Sie sich das Geld leihen müssen zu 6%, beläuft sich Ihr Nachteil auf 36 Euro, was aber nicht heißt, dass TF Ihnen diese ersetzen müsste, das könnte nur ein Gericht klären, aber ich glaube, dafür lohnt sich der Aufwand nicht.

25.10.2011 | 23:24
von Jens | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo3 Nehmen wir mal an, Ihre Vertragslaufzeit bei Teldafax wäre vom 01.05.2011 bis 30.04.2011 gewesen und Sie hätten mtl. 100 EUR zu zahlen gehabt. Nehmen wir weiter an, Teldafax hätte die Lieferung am 30.09.2011 wg. Insolvenz eingestellt. Sie hätten für die fünf Monate also 500 EUR gezahlt, aber nur 100 EUR Verbrauchskosten gehabt. Ihrer eigenen Logik nach hätte Teldafax dann die 400 EUR, die Sie nicht verbraucht haben, behalten dürfen, weil es Ihnen ja nur auf die feste monatliche Rate von 100 EUR ankommt. Ich glaube, Sie hätten diese 400 EUR wieder haben wollen; allerdings hätte Teldafax sie natürlich wg. der Insolvenz nicht gezahlt. Und bei Ihrem neuen Verbraucher können Sie doch auch wieder ein Guthaben erwirtschaften. Dafür ist es letztlich völlig gleichgültig, ob das Vertragsjahr am 1.3., am 1.7. oder erst am 1.11. beginnt. Nochmal: Sie zahlen doch nur das, was Sie auch tatsächlich verbraucht haben, so wie es jeder andere auch tun muss. Warum wollen Sie besser gestellt werden? Da nützt das ganze Gejammer nichts, dass Sie nun zwischendurch den tatsächlichen Verbrauch löhnen müssen. An der Insolvenz kann keiner mehr etwas ändern und somit geht Ihre Reklamation ins Leere. Wirklich arm dran sind doch tatsächlich diejenigen, die ein reales Guthaben haben (z. B. wg. Kaution oder Vorkasse), dafür keine Gegenleistung erhalten haben und ihr Geld nie wieder sehen.

26.10.2011 | 20:17
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Scheinbar muss man zu den Betroffenen zählen, um das zu verstehen.
Natürlich geht es "lediglich" um eine zeitliche Verschiebung, die jedoch dramatische Auswirkung hat, da sie für mich mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist, die TelDaFax durch seine Insolvenzverschleppung verursachte.
Natürlich trifft es andere noch schlimmer, die im voraus Geld bezahlt haben und gar nichts dafür bekommen werden. Aber man kann ein Unrecht nicht mit einem noch schlimmeren Unrecht rechtfertigen.

In meinem Falle treten kurzfristig Zusatzkosten auf, die niemals wieder ausgeglichen werden.
Diese Zusatzkosten wird mir kein Energielieferant mehr gutschreiben.
Für alle, die es immer noch nicht begriffen haben, ein realistisches Beispiel:
Ich wechsele den Gasanbieter jedes mal im Oktober. Somit zahle ich in meiner Einstufung/Verbrauch 100€/Monat, also 1.200€ im Jahr von Oktober-Oktober des Folgejahres.
Nun wechsele ich, wieder im Oktober, zu einem Laden, wie Teldafax und gehe - vertraglich zugesichert - von einer einjährigen Laufzeit aus und zahle brav meine 100€/Monat. Leider meldet Teldafax, sagen wir, bis in den Mai verschleppt, Insolvenz an. Dann habe ich von Oktober bis Mai jeweils 100€, also innerhalb von acht Monaten 800€ bezahlt. Wenn ich nun wieder einen Vertrag mit einem Anbieter abschließe, werde ich abermals mit 100€/Monat eingestuft, weil wieder über das komplette Jahr kalkuliert wird.
Wenn Teldafax keine weiteren Forderungen stellen würde, hätte ich somit also eine konstante Belastung von 100€ mtl, wie es ursprünglich vertraglich vereinbart war und seit Jahren mit allen anderen Anbietern auch gut funktionierte. Ich würde dadurch keinen Cent sparen. Es wäre nur fair, denn diese einmalig anfallenden Zusatzkosten erachte ich nicht als gerechtfertigt, da sie sich für mich nie wieder relativieren. Dieses Geld wäre definitiv weg.
Ich weiß nicht, wie ich das noch klarer darstellen soll.
Vielleicht so:
Kontoauszug:
Gasrechnung 2009: 1.200€
Gasrechnung 2010: 1.200€
Gasrechnung 2011: 1.800€ * ups - wo kommt DAS denn jetzt her? *
Gasrechnung 2012: 1.200€
Gasrechnung 2013: 1.200€
. etc. --> 00

Diesen Zusatzbetrag sehe ich nicht einzubezahlen, da ich nicht vertragsbrüchig geworden bin.

26.10.2011 | 20:37
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Und dabei ist es völlig egal, ob der Vertrag von Januar-Januar, Mai-Mai oder Oktober-Oktober gilt. Es wird immer vom Jahresdurchschnittsverbrauch ausgegangen, der sich im Laufe eines Jahres relativiert.
Diese "Winterspitze" in der kalten Jahreszeit wird aber nicht mehr ausgeglichen, da der Vertrag einseitig nicht mehr erfüllt wurde.
Der nächste Anbieter rechnet wieder den durchschnittlichen Jahresverbrauch ab.
Dadurch wird mir die Möglichkeit genommen, die selbstverständlich hören Kosten der kalten Jahreszeit über das Restjahr zu kompensieren.
Auf dieser Kalkulation basieren alle Standardverträgen der Energieversorger, solange sie eingehalten werden.

Da ich nicht vertragsbrüchig geworden bin, und den Vertrag einwandfrei erfüllt habe und auch gern bis zum Ende der Laufzeit erfüllt hätte, sehe ich nicht ein, diese Zusatzkosten zu tragen.

26.10.2011 | 20:40
von Georg51 | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3
Ich glaube, das hier kapieren Sie nie, da ist Hopfen und Malz verloren. Es wurde Ihnen doch jetzt so schön erklärt. Nochmal, Sie bekommen doch am Ende des Abrechnungsjahres wieder eine Menge Geld zurück, wenn das bisher mit den 1200 Euro hingehauen hat. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

26.10.2011 | 20:47
von RS | Regelverstoß melden
Udo 3 scheint unbelehrbar. Spart euch eure Erklärungen.

26.10.2011 | 20:51
von Ende gut, alles gut. | Regelverstoß melden
Ach Udo3, und wenn Sie es noch 100 mal beklagen: Sie müssen Ihre Zeche zahlen wie jeder andere auch; nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Auch ohne Insolvenz hätte Ihr Vertrag irgendwann mal sein Ende gefunden; spätestens mit Ihrem Ableben und dann hätte es auch eine durch Sie veranlasste vorzeitige Abrechnung und ggf. eine Nachforderung an Ihre Erben gegeben. Nun wurde diese Endabrechnung eben vorgezogen.

Sie haben den Anbieter nun gewechselt. Fangen Sie doch einfach ein neues Leben bei diesem Vertragspartner an und hören auf, Dinge zu bejammern, an denen es nichts zu rütteln gibt.

Wie Jens oben bereit schrieb, sollten Sie die Forderung tunlichst begleichen, da es ansonsten noch richtig teuer für Sie werden könnte. Hoffentlich erinnern Sie sich dann an die Warnungen und reklamieren dann hier nicht erneut.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen alles Gute und ein langes Leben.

26.10.2011 | 20:51
von Raubr...ach egal!
Dieser Kommentar wurde entfernt.

27.10.2011 | 06:39
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Netter Versuch :-)

Gut zu wissen, dass mich alle anderen Betroffenen hier verstehen und die zusätzliche Zeche nicht bezahlen werden.

Daran werden auch die hier aufgeführten TelDaFax-Kommentare nichts ändern können.

Es tut mir leid, dass sie auf Ihren selbst verschuldeten "Unkosten" sitzen bleiben werden.

Aber es war ein Versuch wert - gelt? ;-)

27.10.2011 | 06:42
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps und auch für die gefärbten Kommentare. Damit wird die Runde geschlossen.

27.10.2011 | 09:21
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3
Ich glaube, Sie wird niemand verstehen, ob betroffen oder nicht, da Sie selbst hier etwas Grundsätzliches leider nicht verstehen.

27.10.2011 | 09:47
von ReclaBoxler-8714188 | Regelverstoß melden
Gehen Sie doch einfach mal zur Verbraucherzentrale, vielleicht können die Ihnen helfen, damit Ihnen das viel gepriesene Licht aufgeht.

27.10.2011 | 14:29
von Müller | Regelverstoß melden
Eher so:
Kontoauszug:
Gasrechnung 2009: 1.200€
Gasrechnung 2010: 1.200€
Gasrechnung 2011: 1.800€ *ups - wo kommt DAS denn jetzt her? *
Gasrechnung 2012: 600€ *ups - wo kommt DAS denn jetzt her? *
Gasrechnung 2013: 1.200€

27.10.2011 | 19:29
von ReclaBoxler-4805107 | Regelverstoß melden
Ich bin selbst ein TelDafaxgeprällter und bei mir liegt die Sache genauso, wie Udo 3 beschreibt.
Ich kann seiner Argumentation nur allzu gut folgen. Ich verstehe nicht, welche Probleme die Vorredner hier haben.
Sie haben offensichtlich immer noch nichts begriffen!
Leider werden wir Betroffene mitnichten in der Beispielrechnung im Folgejahr 2012 600€ weniger zahlen dürfen. Es würde immer mit 1.200€ weitergehen.

27.10.2011 | 20:23
von Jens | Regelverstoß melden
Der Inso-Verwalter hat die Schlussrechnung aufgemacht und der liebe Udo3 hatte eben zu diesem Zeitpunkt mehr als die 100 EUR mtl. verheizt. Also ist ein Restbetrag offen und dieser ist selbstverständlich zu zahlen. Das muss doch allen einleuchten, dass der Restbetrag zu begleichen ist. Hätte Udo3 mtl. nur das verheizt, was er auch bezahlt hat, hätte es das Problem nicht gegeben. Teldafax ist pleite und somit musste vorzeitig abgerechnet werden. Punkt, Aus, Schluss.

Soll Udo3 doch die Zahlung verweigern. Offenbar ist noch soviel Geld in der Kasse, dass er locker die Inkassogebühren oder weitergehend Anwalts- und Gerichtsgebühren blechen kann. Muss er letztlich selbst wissen, was ihm dieses Theater wert ist.

28.10.2011 | 07:33
von Udo 3 | Regelverstoß melden
Ich finde es schon bezeichnend, wie sich hier gewisse “Leute“ echauffieren. Man sollte auch nicht von sich auf andere schließen, lieber Herbert, Jens, Georg und unter welchem Profil sie sonst noch hier unterwegs sind.
Sie haben allen Beteiligten nur allzu offensichtlich deutlich gemacht, welche Ziele sie verfolgen. Leider wirken ihre Bemühungen ziemlich jämmerlich und wenig überzeugend. Sie akzeptieren nur, was sie akzeptieren wollen. Das wird auch jedem unbeteiligten Mitleser aufgefallen sein.
Ich wünsche ihnen weiterhin alles Gute auf ihrem krummen Lebensweg, wo sich all ihre unberechtigten Wünsche erfüllen.
Ich bin guten Mutes, denn ich glaube noch an Gerechtigkeit.

28.10.2011 | 07:35
von Udo 3 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


28.10.2011 | 09:17
von BrätPit | Regelverstoß melden
Vielleicht ist sein Brett vorm Kopf jetzt endlich abgefallen, was ich aber eher nicht glaube.

28.10.2011 | 20:28
von Lydia Reibekuchen | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo3:

Lieber Udo, Sie wirken auf mich wirklich unverbesserlich und absolut uneinsichtig.

Da Sie nach eigenem Bekunden noch an Gerechtigkeit glauben, müssten Sie die Forderung doch sofort akzeptieren und bezahlen. Immerhin sollen Sie doch nur begleichen, was Sie auch tatsächlich bekommen haben. Das ist doch kein böser Schicksalsschlag, sondern völlig normal. Wenn ich im Supermarkt einkaufen gehe, muss ich doch auch den ganzen Warenkorb bezahlen und nicht nur ein Drittel davon. Das wird Ihnen sicher auch jeder Anwalt oder die Verbraucherzentrale so direkt sagen.

Scheinbar hat Ihr heftiges Selbstmitleid aber dazu geführt, dass Sie nicht mehr zwischen "Recht haben" und "Recht haben wollen" zu unterscheiden vermögen. Ich würde sagen, Sie haben sich völlig vergaloppiert und das tut mir für Sie persönlich sehr Leid.

Nun beleidigen Sie aber auch noch diejenigen, die sich abgemüht haben, Ihnen zur Schadensbegrenzung gut gemeinten Rat zu geben und das Ganze mit sehr ausführlichen und nachvollziehbaren Begründungen.

Wie andere aber schon schrieben: Jeder ist selbst seines Glückes Schmied und wenn Sie es darauf ankommen lassen wollen, steht Ihnen das doch selbstverständlich frei. Aber Sie müssen dann auch die daraus resultierenden -wahrscheinlich negativen- Konsequenzen akzeptieren.

PS: Was sind denn "krumme Lebenswege" und "welche unberechtigten Wünsche"haben die Kommentatoren Ihrer Beschwerde? Wäre nett, wenn Sie uns da mal einweihen würden.

Liebe Grüße aus Kempten
Lydia

29.10.2011 | 05:59
von ReclaBoxler-4123225 | Regelverstoß melden
Lieber Udo 3, lassen Sie sich nur nicht verunsichern.
Sie stehen mit Ihrer Meinung bei weitem nicht allein da.
Sie sind auf dem richtigen Weg und ich sehe in Ihrer Sache gute Chancen.
Die Geprellten wissen, wie sie die Kommentare der Vorredner zu werten haben.

Viel Erfolg!

Gernot aus Stuttgart

29.10.2011 | 12:13
von Herrmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3: Mensch Udo, wer soll denn darauf reinfallen? Der letzte Eintrag (4123225) stammt doch hundertprozentig von dir selbst.

Erstens kommen alle deine Kommentare um diese Uhrzeit zu Stande.

Zweitens fehlt heute morgen der neue Kommentar von dir (du kommentierst ja jeden Morgen um diese Zeit).

Drittens handelt es sich um den gleichen -nämlich deinem- Schreibstil.

Wolltest du dir wohl selbst Mut zusprechen, da es ja kein anderer macht.

Tut mir leid, dass das gleich aufgeflogen ist. Netter Versuch, aber doch etwas sehr auffällig.

Seh mal zu, dass du dich nicht endgültig der Lächerlichkeit Preis gibst.

Kommentierst du morgen früh wieder um diese Uhrzeit oder wird das wegen Sonntag erst später?

29.10.2011 | 22:57
von Ein Belustigter | Regelverstoß melden
 spider monkey Herrmann: Vermutlich bekommt der liebe Udo in seinem Teldafax-Wahn die Umstellung auf die Winterzeit gar nicht mit.

Winterzeit? Oh je, da wird der Verbrauch ja wieder rasant nach oben gehen. Armer Udo!

;-)

01.11.2011 | 11:40
von Tinki | Regelverstoß melden
Ich habe mal eine Frage, ich bin auch Teldafax Kunde gewesen. Jetzt habe ich vom Insolvenzverwalter einen Brief erhalten, dass Teldafax mir etwa 115 € noch zu zahlen hat. Da ich aber schon alleine einen Monatsbeitrag von 150€ hatte pro Monat und ich leider einen Monat zu viel bezahlt habe, denke ich, dass Teldafax eigentlich mehr an mich zurückzahlen muss als 115€, da ich weniger Strom wie letztes Jahr verbraucht habe. Leider habe ich von Teldafax keine Schlussrechnung oder sonstiges bekommen, so dass ich die Summe von 115€ nicht nachvollziehen kann. Gibt es noch eine Möglichkeit, an eine Schlussrechnung zu kommen?

05.11.2011 | 15:42
von Petra | Regelverstoß melden
 spider monkey Tinki:

Die Antwort auf Ihre Frage wurde schon am 24.10.11 um 19.33 Uhr von Josef gegeben:

Wenn noch nicht geschehen, dem Insolvenzverwalter den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : ". . . da das Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³.

Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich melde hiermit das Guthaben von xxx € als Insolvenzforderung an.)

05.11.2011 | 20:15
von Marla | Regelverstoß melden
 spider monkey Udo 3:

1) Verlangen Sie von Teldafax bzw. dem Insolvenzverwalter doch Vertragserfüllung und zusätzlich ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung des geschlossenen Vertrages.

2) Artikel des Rhein-Sieg-Anzeigers vom 05.11.11 "Teldafax - Das meiste Geld ist futsch"

Zitat:

"Wenn nur jeder zehnte Gläubiger des insolventen Billigstromanbieters Teldafax an diesem Dienstag zur Versammlung der Geldgeber nach Köln eilt, haben die Veranstalter ein logistisches Problem.

Rund 700 000 Gläubiger, die meisten davon ehemalige Kunden des Energiedienstleisters aus Troisdorf bei Bonn, bangen um ihr Geld und wollen Gewissheit.

Auf der Gläubigerversammlung an diesem Dienstag im Kölner Staatenhaus im Rheinpark, wo gut 10 000 Menschen Platz finden, will der Insolvenzverwalter Biner Bähr über den bisherigen Verlauf des Verfahrens berichten. „Wir wissen nicht, wie viele kommen werden“, sagt sein Sprecher..."

www.rhein-sieg-anzeiger.ksta.de/html/artikel/1320482855488.shtml

11.12.2011 | 16:14
von Mh | Regelverstoß melden
Artikel "Kunden zahlen doppelt"

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335

Zitat:

".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:

"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",

sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.

Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "

Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":

www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

WICHTIG:

Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":

www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html

26.12.2011 | 18:34
von Mr | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg (mit Musterschreiben, Stand: 16.12.2011) Zitat: ". . Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist.

Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."

www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx

2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html

Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.

.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

25.01.2012 | 08:37
von W. | Regelverstoß melden
Gestern war im ZDF in der Sendung „Frontal 21“ ein Beitrag „TelDaFax-Pleite: Be. trogene Kunden zahlen weiter“.
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html

15.06.2012 | 08:41
von ReclaBoxler-4822243 | Regelverstoß melden
Bericht z. B. der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 13.06.12) "Insolvenzverfahren gegen TelDaFax: wie Kunden auf Mahnschreiben reagieren sollten" (mit Musterschreiben) beachten.



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