Burger King GmbH (Winsen)
BURGERKING verweigert Annahme von "Feedback-Gutscheinen"
Wir haben kurz nach unseren letzten Besuchen in zwei BURGERKING‐Filialen vom 28. + 29.10.2011 an dem angebotenen "FEEDBACK" online (www.bk‐feedback‐de.com) teilgenommen und die für BURGERKING angeblich so wichtigen Stellungnahmen etc. abgegeben. Daraufhin haben wir die CODE‐Nummern (CB 28680 + CB 29106) bekommen und ordnungsgemäß auf der Rückseite der Kassenbons notiert.
Als wir unmittelbar danach jedoch in der BURGERKING Filiale, Osttangente 191, 21423 Winsen/Luhe, die BONS mit BIGKING Menüs zum Preis von jeweils 2,00 EUR "einlösen" wollten, verweigerte uns der ASSISTANT MANAGER, Herr Alexander H., diese Möglichkeit mit dem Hinweis, dass Winsen/Luhe derzeit nicht an dieser Aktion teilnehmen würde. Wir wurden in diesem Zusammenhang vom Service‐Personal, in Gegenwart der anderen Gäste, fast wie "Betrüger" behandelt, die sich etwas "erschleichen" wollten.
Dieses ungebührende Verhalten und das "Nichteinlösen" dieser "FEEDBACK‐Scheine", obwohl mit viel Aufwand und genügender Akkuratesse von uns betrieben, ist für uns sehr enttäuschend, belastet extrem das Verhältnis zu BURGERKING und ist sicherlich keine "gute Presse" für das Unternehmen.
Auf meine Beschwerde hat sich die BurgerKing-Zentrale immer noch nicht gemeldet!
Wenn die Filiale in Winsen (derzeit) nicht an dieser Aktion teilnimmt, haben Sie halt Pech gehabt. Lösen Sie Ihre Codes dort ein, wo man Sie mit dem Online-Feedback belämmert hat!
Am Ende macht immer der Ton die Musik. Warum machen Sie jetzt so 'n Hermann davon und fordern "aufrichtige" Erklärungen + Richtigstellungen und eine Entschuldigung? Haben Sie sonst keine Probleme?
Ich habe kein ADHS-Syndrom o. ä, wollte lediglich interessierte Leser darauf hinweisen, wie "unsicher" diese sog. "Feedback-Gutscheine" z. T. von Burger King gehandhabt werden.
Kassenzettelgutschein nicht akzeptiert.
Begründung: Mit dem Kassenzettel habe ich ein rabattiertes Produkt (King des Monats) gekauft und der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
Alles klar.
Korrespondenz mit BK Beschwerdestelle läuft.
ich arbeite selber bei BK kann nur sagen, dass der Manager vollkommen richtig gehandelt hat. Weil die aktion ist nicht auf alle Restaurants begrenzt, also vorher informieren! Das man sich dann noch beschwert kann ich nicht nachvollziehen, da ein Menü! Für 2 € schon so gut wie geschenkt ist.
Kleiner Tipp also: Einfach nachfragen, ob die Filiale die Gutscheine akzeptiert, da gibt es regional manchmal Unterschiede bzw. welche zwischen Company und Franchise- Restaurants.
Mir wurde gesagt, dass nur Gutscheine innerhalb eines Monats eingelöst werden können. Da ich einen im Oktober ausgefüllt habe und nun November ist, sei dieser nicht mehr gültig.
Auf meinen Hinweis, dass dort aber 30Tage stehe, wurde mir gesagt das es jeden Monat andere Buchstaben als Code gebe und die nur in dem jeweiligen Monat gültig wären.
Zimlich komisch, da ich schon über 10 dieser Gutscheine ohne Probleme innerhalb 30Tagen einlösen konnte.
am 10. Dezember habe ich in einem Burger King Restaurant in Erlangen (Hauptstraße 12) Store Nr. 14694 gegessen. Auf dem erhaltenen Kassenbon, wurde für die Feedback Aktion geworben.
Das Online Formular habe ich ausgefüllt und den Code auf der Rechnung notiert. Nun wollte ich heute am 20.12.12 mit dieser Rechnung+Code ein vergünstigtes Menü -wie beworben- kaufen.
Allerdings sagte man mir. dass diese Filiale nicht an der Aktion teilnimmt!
Dies ist keinesfalls nachvollziehbar, da mir ja in dieser Filiale der Kassenbon mit dem Hinweis auf die Aktion gegeben wurde.
Natürlich muss man dann davon ausgehen, dass die Filiale an der Aktion teilnimmt, was sie ja ein Stück weit schon mit dem Ausgeben der Bons tut.
Als ich mir dann ein normales Menü zum regulären Preis kaufte, bekam ich auch wieder einen Kassenbon mit der Aufforderung an der Feedback Aktion teilzunehmen.
Meiner Meinung nach ist dies eine Täuschung der Kunden! Auf dem Bon steht als Hinweis, dass die Aktion nur in teilnehmenden Restaurants zählt, kein Hinweis wo diese zu finden sind, deshalb kann man nur darauf schließen, dass Restautants, die die Bons verteilen auch an der Aktion teilnehmen.
Ich würde Sie bitten dazu Stellung zu nehmen!