ista Deutschland GmbH (Hamburg)
Energiekosten-Abrechnung falsch u. keine Reaktion auf Widerspruch
Bestell-/Kundennummer: 82 200 2352/5 005/1
Unsere Energiekostenabrechnung aus 2010 (Heizkosten, Mietwohnung), erstellt durch ISTA Deutschland, enthält ganz offensichtlich Fehler und wir haben bereits Mitte September Widerspruch gegenüber der ISTA eingelegt und um Korrektur der Abrechnung gebeten, erhalten jedoch keinerlei Rückmeldung.
Anbei nur einige Punkte unseres Widerspruchs:
- die Anzahl der Heizkostenzähler ist nicht korrekt angegeben (6 statt 7)
- Verbrauch des Warmwasserzählers falsch angegeben (Werte vom März 2011 statt per Jahresenden 2010)
- Nutzerwechselgebühr wurde uns sowie dem Vormieter in Höhe von jeweils 25€ berechnet (unrechtens gem. BGH Urteil)
- obwohl die elektronischen Ablesegeräte auch jeweils die Monatsendwerte festgehalten haben und uns der Nutzerwechsel in Rechnung gestellt wurde, wurde der Verbrauch anhand der Gradtagstabelle berechnet.
usw.
Wir versuchen nun seit über zwei Monaten ISTA Deutschland GmbH in Hamburg zu kontaktieren und haben mehrere Einschreiben sowie E-Mails versendet und diverse Male angerufen. Ein Rückruf wurde uns dabei schon mehrmals zugesichert, ist aber bis dato nie erfolgt. Die zuständige Sachbearbeiterin ist überhaupt nicht erreichbar.
Dass sich niemand bei der ISTA der Angelegenheit annimmt, nun auf diesem Wege.
14.12.2011 | 16:03
Abteilung: KundenCenter
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entschuldigen Sie die verzögerte Stellungnahme hier im Portal. Unser Standort Hamburg hat Ihnen bereits ein Schreiben per Post zukommen lassen, in dem wir konkret auf Ihren Sachverhalt eingehen und Ihnen weitergehende Informationen mitteien.
Sollten Sie darüberhinaus weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit unserem Standort in Hamburg in Verbindung (infoHamburgista.de).
Freundliche Grüße
Ihr ista-Team
Fragen Sie mal die Monteure, wenn die die Zähler wechseln oder ablesen müssen, was die pro Gerät erhalten. Dann sind Hermes Leute noch überzahlt, und das sagt ja wohl alles!
Sie können vom Vermieter eine einwandfreie Abrechnung fordern.