878 Views | 19.11.2011 | 20:44 Uhr
geschrieben von Annett
Habe den Stromanbieter TelDaFax zu Beginn des Jahres 2010 fristgemäß nach einer Preiserhöhung gekündigt und bin zu einem neuen Anbieter gegangen. Daraufhin hat mir TelDaFax weiterhin den Abschlag abgebucht, diesen habe ich dann natürlich wieder zurück gebucht. Nun kam eine Mahnung.
Nach endlosen Telefonaten war dem Sachbearbeiter dann doch klar, dass ich nichts zu zahlen habe. Dann war Ruhe. Jetzt kam ein Schreiben vom Insolvenzverwalter, dass ich Schuldiger wäre. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir helfen?
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Stellungnahme
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
www.vz-bawue.de/UNIQ132198650813994/link924391A.html#anmelden
Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen."
www.vz-nrw.de/UNIQ132223725119629/link924801A.html
Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet."
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335
Zitat:
".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:
"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",
sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.
Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "
Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":
www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
WICHTIG:
Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.
Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."
www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html
Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html