Fitness First Germany GmbH (Frankfurt am Main)
Zu viel eingezogener Monatsbeitrag angeblich nicht rückzahlbar
Bestell-/Kundennummer: 10338079
Seit März 2011 kann ich aufgrund einer Knieverletzung nicht mehr bei meinem Fitnessstudio Fitness First Black Label Club in der Franfurter Welle trainieren gehen. Die Magnet-Resonanz-Therapie im Mai 2011 ergab, dass ich auf Fitnesstraining ab sofort verzichten soll, daher stellte mir mein Orthopäde am 11.05.2011 ein Attest mit Sportverbot "bis auf weiteres" für das Fitnessstudio aus.
Leider war zu diesem Zeitpunkt aber schon der Beitrag für Mai von meinem Konto abgebucht. Nach mehrmaligem Nachfragen aufgrund Nichtreagierens teilte man mir mit, dass die Verwaltung der Fitness First grundsätzlich höchstens ein Attest für sechs Monate akzeptiert. Eine Pausierung sei rückwirkend zum 01.05.2011 jedoch kein Problem. Den bereits eingezogenen Beitrag in Höhe von EUR 75 önne man mir aber auf keinen Fall zurück zahlen, da die Fitness First außer Stande ist, Überweisungen zu tätigen! Daher sei die einzige Möglichkeit, nach Ablauf der sechs Monate einen Monat beitragsfrei zu trainieren und danach wie gewohnt, den Betrag abgebucht zu bekommen.
Mein Argument, ich wisse doch gar nicht, ob ich nach sechs Monaten schon wieder trainieren könnte, erwiderte der Mitarbeiter (der kurz danach die Firma verließ) mit: "Dann bringen Sie eben ein neues Attest, anders geht es bei uns eben nicht". Zu diesem Zeitpunkt war ich schon sauer.
Am 10.10.2011, also etwa drei Wochen vor Ablauf des akzeptierten Attestendes rief ich in meinem Black Label Club in der Welle an und teilte dem Mitarbeiter mit, dass ich außerstande sei, wieder trainieren zu kommen und daher zum 31.10.2011 die Kündigung einreichen muss, da es wohl kaum sinnvoll sei, bis zum Ablauf der 18-monatigen Bindungsfrist, jeweils ein Attest für sechs Monate zu besorgen, was mir von ihm bestätigt wurde. Daher sendete ich am 11.10.2011 ein entsprechendes Fax in den Club bezüglich Kündigung zum 31.10.2011 wegen Sportuntauglichkeit und der Aufforderung, mir nun die aus Mai 2011 zurück gehaltenen EUR 75 Beitrag zu erstatten.
Ein paar Tage später erhielt ich bereits eine auf 12.10.2011 datierte schriftliche Antwort einer Mitarbeiterin der Leitung Mitgliederservice: ich möge bitte den Kündigungsgrund mitteilen und einen entsprechendem Nachweis einreichen. Die Kündigung könne ohne diese Informationen nicht bearbeitet werden!
Daraufhin sendete ich ihr, obwohl der Fitness First bereits alle Unterlagen im Original vorliegen, am 17.10.2011 das Attest vom 11.05.2011 noch einmal in Kopie zu, das besagt, dass ich aus orthopädischer Sicht bis auf weiteres an keinen sportlichen Aktivitäten teilnehmen kann, und forderte die Dame auf, mir mitzuteilen, welche Nachweise denn noch für Akzeptieren der Kündigung benötigt werden, damit ich genau diese besorgen und einreichen kann. Dies sendete ich ihr schriftlich per Fax und zusätzlich noch per Brief.
Dann hörte ich nichts mehr von der Fitness First. Nachdem ich schon meine Frist verstreichen sah, ging ich am 31.10.2011, also nach zwei Wochen ohne Rückmeldung, persönlich zu meinem Studio in der Welle, um mich darüber zu beschweren, wie denn nun der Stand meiner Kündigung sei und wann ich denn nun den Beitrag zurück bekäme.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Und jetzt kommt der Clou: mein Ansprechpartner im Black Label Club teilte mir mit, dass die Dame der Leitung Mitgliederservice gar nicht habe antworten können, denn der Brief vom 12.10.2011 wurde von ihm selbst in ihrem Namen geschrieben (auf diese Tatsache deutete aber nichts in dem Brief hin, außer dass es sich tatsächlich um eine elektronische Unterschrift handelte). Da war ich echt sprachlos. Wenigstens rief er mit mir gemeinsam in der Verwaltung an, um nachzufragen, warum ich noch keine Antwort erhalten habe. Die Auskunft lautete: man störe sich an der Formulierung des Attests. "Sportverbot bis auf weiteres" wird grundsätzlich nicht akzeptiert, es muss "dauerhaftes Sportverbot" heißen. Dies ließ ich mir aufschreiben, damit es nun keine Ausreden mehr geben könne und rief sofort meinen Orthopäden an, dessen Praxis leider bereits geschlossen war.
Der Black Label Mitarbeiter versicherte mir, dass er sich persönlich darum kümmern werde, dass das Attest dann sofort an den Gesprächspartner in der Verwaltung weiter geleitet würde. Ich solle mir das Attest mit Eingangsstempel an der Rezeption quittieren lassen und würde davon dann eine Kopie erhalten.
Schon am nächsten Morgen (01.11.2011) ließ ich mir das gewünschte Attest an der Rezeption meines Clubs um 09:30 Uhr quittieren und bekam wie verabredet eine Kopie. Um dies schriftlich festzuhalten, sendete ich gleich noch ein Fax und einen Brief zur Verwaltung, weiterhin bestehend auf dem Kündigungstermin 31.10.2011 und der Rückerstattung des Beitrags aus Mai 2011. Danach hörte ich wieder nichts von der Fitness First.
Nach einer Woche rief ich an, um mich zu erkundigen. Der Mitarbeiter sei nicht im Haus, würde aber zurückrufen. Nichts passierte. Nach einer weiteren Woche ohne Rückmeldung oder Überweisung rief ich erneut an und bekam von einer Mitarbeiterin der Rezeption die Information, die Kündigung sei zum 30.11.2011 akzeptiert worden. Dies wurde mir dann, datiert auf den 14.11.2011, auch noch schriftlich bestätigt.
So nicht, Fitness First! Soll ich nun etwa, wegen deren arglistigen Kündigungsterminverschleppung, einen Monat lang, trotz absolutem Sportverbot, trainieren kommen? Oder geht es hier nur darum, den Monatsbeitrag nicht zurück zahlen zu müssen?
Ich will meinen zu viel gezahlten Monatsbeitrag in Höhe von EUR 75,- zurück haben, da ich ihn nicht abtrainieren kommen kann. Es geht nicht! Darum wurde doch das erste Attest ("bis auf weiteres") und das zweite ebenso ("dauerhaftes Sportverbot") akzeptiert und mir die Kündigung bestätigt.
Sollte es seitens Fitness First Zweifel an der Richtigkeit meiner Angaben geben, kann ich versichern, dass ich alles genau so nachweisen kann!
Dies Einzugsermächtigung sollten Sie allerdings auch dem Fitnesscenter entziehen.
Der Beitragseinzug für Mai 2011 erfolgte rechtmäßig aufgrund gültiger Einzugsermächtigung (erst ab 11.5. wurde "bis auf weiteres" Sportverbot nachgewiesen). Bei rechtmäßigem Lastschrifteinzug gilt nicht die 13-Monatsfrist, die Sie fälschlicherweise hier raten, in Anspruch zu nehmen.
Die Bereitschaft des Studios, die Mai-Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt anzurechnen, ist als lobenswerte Kulanz zu werten.