2377 Views | 24.11.2011 | 13:30 Uhr
geschrieben von Enrico Frohn

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Nach Insolvenz weiterer Versuch der Abzocke

Bestell-/Kundennummer: KD Nr.308901

Bericht im Telegrammstil!

SCHLAGWORTE


Vertragsbeginn 01.03.2008
Habe bei TelDaFax Treuepaket L für € 600,00 gekauft kWh á 15 Cent. Am 01.12.2010 kam die Bestätigung. Beginn 01.03.2011. Am 13.12 10 kam die Rechnung € 600,00. Überweisung sofort online erledigt.

30.12.2010 kam Kundeninformation: ab 01.03.2011beträgt ihr neuer Arbeitspreis 19,33 Cent (Erhöhung 28,3 % Grundpreis von jährlich €78.00 auf 103,20 Steigerung, 32,3%). Service Hotline niemals erreicht. Gebühr früher kostenlos, jetzt 20 Cent. Für Neukunden immer noch kostenlos.

Sonderkündigung ausgesprochen mit sofortiger Wirkung per FAX. Vorauszahlung € 600,00 bitte auf mein Konto überweisen. Dies per Einschreiben, Rückschein. Keine Reaktion.

ch habe mich dann bei der Verbraucherzentrale erkundigt. Ergebnis! Per Einschreiben Vertrag fristgerecht zum 28.02.11 gekündigt. Kündigungsbestätigung an mich sowie auch an meinen neuen und ehemaligen Stromversorger LEW Augsburg.

Fristsetzung an TelDaFax für Vorauszahlung € 600,00 eingehend auf meinem Konto bis 21.01.2011. Bis 24.01.2011 kein Geldeingang! 24.01.2011, Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids. 21.02.2011 Schreiben von TelDaFax, Herrn Hans Jürgen B. Justiziar, mit Ankündigung der Zahlung. 24.02.2011 Betrag einschließlich Mahnbescheidkosten und Portoauslagen € 633,50 auf meinem Giro-Konto eingegangen.

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Jetzt geht es nur noch um die Endabrechnung einschließlich Sonderabschlag € 200,00 zum 28.02.2011. Hier werde ich auch wieder wie oben beschrieben vorgehen. Angemessene Frist zur Abrechnung, dann Mahnbescheid. Ich werde an dieser Stelle wieder berichten. Ab 01.03.2011 bin ich wieder bei meinem fairen Stomlieferanten LEW Ausburg.

Fazit: Nur knallhartes Vorgehen hat den Erfolg gebracht!

Am 06.04. hat TelDaFax die restlichen € 211,39 auf mein Konto überwiesen.

Man kann es nicht glauben, am 18.11.11 bekomme ich Post von der Creditreform Rechtanwalt Dr. Biner B.

Nachfolgend einen Auszug aus dem Schreiben:

„Aus den vorliegenden Unterlagen und den uns mitgeteilten Informationen steht zu Ihrer o. g. Kunden-Nr. noch ein Betrag in Höhe von EUR 600,00 gemäß der Ihnen bereits zugegangener Schlussrechnung, offen“.

Das haut dem Fass den Boden raus! Ich habe nun der Creditreform alles in 7 Anlagen aufgeschlüsselt, wie auch in meinem Horrortrip, siehe oben, in diesem Forum bereits geschrieben, mit Fotokopien und Rechnugskopieen zugesandt. Hier geht unmissverständlich hervor, dass mein Konto ausgeglichen ist.
Ich bin gespannt, ob ich nun endlich Ruhe von denen habe.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Bestätigung, dass mein Konto ausgeglichen ist


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Kommentare und Trackbacks (13)


24.11.2011 | 14:04
von TelefonDaten Fax | Regelverstoß melden
Leider hat Enrico unrecht.

Die 600€ wurden zu unrecht gezahlt, deshalb hat der Insolvenzverwalter das Recht, das Geld auf kürzestem Wege zu pfänden.

Ich würde an deiner Stelle so schnell wie möglich zahlen, sonst ist noch vor Weihnachten der Gerichtsvollzieher vor der Türe.

24.11.2011 | 15:26
von Ich Nicht du | Regelverstoß melden
Was soll denn das?

Natürlich hat Herr Frohn die Rückzahlung zurecht zurückerhalten.

Herr Frohn, nehmen sie bloß keine Zahlung vor!

24.11.2011 | 15:57
von Klara | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "TelDaFax: Insolvenzverfahren eröffnet!"

www.vz-bawue.de/UNIQ132198650813994/link924391A.html#anmelden

Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen..."

24.11.2011 | 16:33
von Xx | Regelverstoß melden
 spider monkey Klara
Das hier ist genau der umgekehrte Fall. Teldafax hat hier evtl. unberechtigte Forderungen.

25.11.2011 | 08:19
von Klara | Regelverstoß melden
Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie die Ihres Erachtens unberechtigte Forderung von Teldafax gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen - wenn die Verbraucherzentrale empfiehlt, Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu begründen, sollte dies meines Erachtens auch im umgekehrten Fall der unberechtigten Forderung gelten.

25.11.2011 | 17:11
von Mike | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale NRW "Insolvenzverfahren gegen Teldafax eröffnet: 700.000 Kunden betroffen"

www.vz-nrw.de/UNIQ132223725119629/link924801A.html

Zitat: "Ist die Rechnung nicht in Ordnung, sollten Sie widersprechen und Ihre Mehrforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter begründen.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:

- Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
- Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
- Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
- Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
- Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet."

01.12.2011 | 14:38
von Enrico Frohn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst.

mfG
enrico Frohn


11.12.2011 | 16:10
von Mh | Regelverstoß melden
Artikel "Kunden zahlen doppelt"

www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335

Zitat:

".. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:

"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",

sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.

Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "

Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":

www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

WICHTIG:

Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":

www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html

16.12.2011 | 10:24
von Enrico Frohn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von TelDaFax. Auch der Insolvenzverwalter hat sich nicht gemeldet.


16.12.2011 | 10:58
von Enrico Frohn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von TelDaFax keine Reaktion. Der Insolvenzverwalter hat sich bis bis heute nicht gemeldet.


26.12.2011 | 18:32
von Mr | Regelverstoß melden
1) Verbraucherzentrale Hamburg (mit Musterschreiben, Stand: 16.12.2011) Zitat: ". . Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist.

Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.

Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?

Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.

Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."

www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx

2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html

Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.

Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.

.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "

Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf

25.01.2012 | 08:33
von W. | Regelverstoß melden
Gestern war im ZDF in der Sendung „Frontal 21“ ein Beitrag „TelDaFax-Pleite: Be. trogene Kunden zahlen weiter“.
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter

frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html

15.06.2012 | 08:41
von ReclaBoxler-4822243 | Regelverstoß melden
Bericht z. B. der Verbraucherzentrale NRW (Stand: 13.06.12) "Insolvenzverfahren gegen TelDaFax: wie Kunden auf Mahnschreiben reagieren sollten" (mit Musterschreiben) beachten.



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