Durch PENNY-Markt gelöste Beschwerde. | 2766 Views | 27.11.2011 | 09:06 Uhr
geschrieben von Gregor Kotow

PENNY-Markt GmbH (Köln)

Vier geklaut und ca. 50 bestraft, kann das OK sein?

Ich möchte mich über das Vorgehen der Penny Markt Filiale Kappeln beschweren. Gestern, am 25.11.11 um ca. 16.00, betrat ich mit einem Mitbewohner den Penny Markt in Kappeln, um ein paar Teile einzukaufen.

SCHLAGWORTE

Als wir an der Kasse standen, um unsere Ware zu bezahlen, sprach uns ein Mitarbeiter der Filiale an. Ihr habt hier ab sofort Hausverbot und wenn ihr den Laden in Zukunft noch einmal betretet, bekommt ihr eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Auf meine erstaunte Frage warum bekamen wir die Antwort, dass ca. 2 Stunden vor uns vier andere Mitbewohner unseres Haupthauses einen Ladendiebstahl begangen hätten. Somit erteile er allen Bewohnern der Brücke Schleswig Holstein Hausverbot (Ladenverbot). Dort leben wir nämlich.

Ich sagte ihm daraufhin, dass ich damit nicht einverstanden wäre und fragte ihn, wo ich mich darüber beschweren könne. Seine Antwort war von ihm aus draußen auf dem Parkplatz. Also fragte ich ihn nach seinem Namen und er antwortete, er heiße Unruh. Ob der Name wirklich stimmt, ist fraglich.

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Ich sagte ihm noch, dass er doch nicht allen Bewohnern der Brücke, in unserer nahen Gegend sind es wohl so an die 100 Menschen und in ganz Schleswig-Holstein noch viele mehr, wegen des Fehlverhaltens von einzelnen ein Ladenverbot aussprechen könne. Er sagte, das ginge, er habe Hausrecht. Darauf hin verließen wir ziemlich sauer den Laden.

Ich möchte noch sagen, dass in den Häusern der Brücke viele Menschen mit unterschiedlichsten Problemen und Krankheiten leben und dazu gehören wohl auch ehemalige Drogenabhängige, psychisch Kranke u. v.a, die versuchen, sich wiedereinzugliedern. Aber kann man deshalb alle über einen Kamm scheren, nur weil man unter einem Dach lebt? Von den vielen Bewohnern der Brücke, die übrigens teilweise schon seit 15 Jahren bei Penny Stammkunden sind, machen so was nur ganz ganz wenige.

Mein Mitbewohner und ich leben übrigens nicht im Haupthaus, wo die Ladendiebe wohnen, sondern in einer anderen außen Wohngruppe, die damit gar nichts zu tun hat.

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Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH: Aufhebung des Ladenverbotes für alle Bewohner der Brücke, die mit der Sache nichts zu tun hatten. Entschuldigung des Mitarbeiters für seine frechen Antworten.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (19)


27.11.2011 | 09:59
von Meine Meinung | Regelverstoß melden
Ich persönlich hätte mir das Hausverbot erst mal schriftlich geben lassen, aber du hast ja einen Zeugen!

Mein nächster Schritt wäre, Öffentlichkeit herstellen. Informiere die lokale Presse, rufe bei denen an. Wir können wetten, am nächsten Tag ist die Story im Kölner "Express".

Wende dich an den Kölner OB. Frage ihn, ob schon wieder 3. Reich gespielt wird!

Wenn U. Diebstähle vermeiden will, muss er über eine Ladentheke verkaufen oder den Laden beobachten und Diebstähle nachweisen.

27.11.2011 | 11:24
von Gregor Kotow noch nicht gelöste Beschwerde
Ich habe eben noch eine Mail direkt an die Filiale geschickt, um ihnen das untere mitzuteilen. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.

Sehr geehrte Damen und Herren. Am 25.11.11 war ich mit einem Mitbewohner in ihrer Filiale (um ca. 16 Uhr). Als wir wie immer an der Kasse unsere Ware bezahlen wollten, sprach uns ein Mitarbeiter von ihnen (er stellte sich als Herr U. vor) ein Ladenverbot aus, weil vier andere Bewohner des Hauses Brücke-Schleswig- Hasselberg bei ihnen einen Ladendiebstahl begangen hätten. Es dürfe nun niemand unseres Hauses mehr dort einkaufen oder den Laden betreten, sonst gäbe es eine Anzeige. Als ich den Mitarbeiter daraufhin fragte, wo ich mich für das Unrecht beschweren könne, da ich ja damit nichts zu tun hätte, sagte er mir frech und unter Zeugen, von ihm aus auf dem Parkplatz vor der Tür. Ich und die meisten anderer Mitbewohner haben mit der Angelegenheit nichts zu tun. Deshalb habe ich mich dazu entschlossen, die Angelegenheit öffentlich zu machen, worüber ich sie hiermit informiere. Dem Haus Hasselberg gehören über 50 Bewohner an und dann kommen noch zwei außen Wohngruppen dazu, mit auch noch mal ca. 25 Bewohnern und das sind nur die Häuser der Brücke bei Kappeln. Von diesen allen Bewohnern sind die meisten langjährige Stammkunden in ihrem Hause in Kappeln, die sich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen. Also kann es nicht OK sein, die ganze Brücke Schleswig-Holstein (Haus Hasselberg nebst WG) zu bestrafen, nur weil einzelne davon stahlen, oder? Wir leben doch nicht mehr vor 60 Jahren. Ich selber bin gar kein Bewohner des Haupthauses, sondern lebe in einer außen Wohngruppe. Ich fordere sie hiermit auf, das Hausverbot für alle die Bewohner der Brücke aufzuheben, die nichts gemacht haben und erwarte eine Entschuldigung für die frechen Aussagen von Herrn U. Sie können meine Beschwerde auf der Internetseite der Verbraucherschutz ReclaBox einsehen, dort habe ich sie u. a veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Kotow


27.11.2011 | 12:11
von Meine Meinung | Regelverstoß melden
Sorry, ihr lebt in Kappeln, dann war das mit Köln natürlich ein Fehler. Also ersetze Köln durch Kappeln!

27.11.2011 | 16:13
von ReclaBoxler-3017385 | Regelverstoß melden
Ich habe mal im Internet gelesen, dass alle Schüler in einer REWE-Filiale Hausverbot gehabt waren, nur weil einer oder nur welche mal was geklaut etc. haben. Da wurde eine Personengruppe an einem Kamm geschert.

27.11.2011 | 22:02
von Der Prozessbeobachter | Regelverstoß melden
Moralisch zwar sehr verwerflich, wenn alle über einen Kamm geschert werden, aber juristisch durchaus zulässig. Einem ausgesprochenen Hausverbot muss Folge geleistet werden, ob es einem passt oder nicht.

Sie können allerdings Klage wegen Diskriminierung einreichen, denn immerhin wurde hier Verfassungsrecht verletzt, das deutlich höher als das Hausrecht steht.

Viel Erfolg!

28.11.2011 | 01:23
von Sandra Schlegel | Regelverstoß melden
Wenden Sie sich doch auch an den NDR:
www.ndr.de/fernsehen/sendungen/markt/kontakt/index.html

28.11.2011 | 08:01
von ReclaBoxler-5442210 | Regelverstoß melden
Beschwerden bitte an:

www.penny.de/index.php?id=10404

oder direkt an die Zentrale Norderstedt, Penny-Markt GmbH, Oststraße 75, 22844 Norderstedt

28.11.2011 | 11:30
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Finde ich sehr schade, dass es immer wieder Leute gibt, die über die Schrift oder die Rechtschreibung anderer herziehen müssen, denn darum geht es hier ja wohl nicht, oder? Das sind dann wohl die Besserwisser und Superschlauen.

28.11.2011 | 19:44
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Danke ReclaBoxler-5442210 für die Adresse, ich habe jetzt direkt an Penny Norderstedt eine Mail geschickt. Mal sehen, was jetzt passiert.

28.11.2011 | 20:07
von ReclaBoxler-5612811
Dieser Kommentar wurde entfernt.

28.11.2011 | 21:52
von Herbert | Regelverstoß melden
Was soll denn der Quatsch hier?

28.11.2011 | 22:06
von Gregor Kotow
Traurige Texte von Leuten, die wohl nichts anderes zu tun haben, als sich über einen falschen Satz oder eine falsche Rechtschreibung lustig zu machen. Das spricht für deren Intelligenz.

02.12.2011 | 09:53
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Danke Aufklärer für den sehr Intressanten link. Sehr Informativ da stehen echt Sachen drin von dehnen ich nichts wuste, Danke nochmal. Gut das es Leute gibt die sich schlau machen und ihr Wissen dann weiter geben.
Leider hat sich Penny noch nicht Persönlich bei mir gemeldet aber unser Leiter sagte uns Gestern im Gespräch das sie sich wohl bei ihm gemeldet hätten.Er solle nun eine liste mit den Namen bekommen die auch definitiv Gestohlen und damit nun auch Hausverbot hätten. Die Leute die damit nichts zu tun hätten würden dann evtl. den Laden doch wieder betreten dürfen. Aber ich denke das ist noch nicht sicher oder Offiziel. Meine Vermutung ist das ich wohl Persönlich nichts von Penny hören werde den was mann dort von mir b. z.w Leuten wie uns hält hat mann uns ja spüren lassen.

02.12.2011 | 17:42
von Sandra Schlegel | Regelverstoß melden
Gregor Kotow: "Er solle nun eine liste mit den Namen bekommen die auch definitiv Gestohlen und damit nun auch Hausverbot hätten. "

Und das soll datenschutzrechtlich zulässig sein?
https://www.datenschutzzentrum.de/kontakt/

03.12.2011 | 10:07
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Hallo, da hast du wohl Recht. Das Problem ist aber das wir Bewohner uns in einer Stationären Einrichtung befinden in derer wir auch Regeln und Pflichten unterliegen.Es ist mir klar das solche Namen nicht an die große Glocke gehören aber unser Leiter hat nun einmal die Verantwortung für uns und da ist es vieleicht auch richtig das er die Namen bekommt um die Einrichtung zu schützen. Auch wenn es Datenschutzrechtlich vieleicht verwerflich von Penny ist diese überhaubt raus zu geben. .Ich weiß es nicht genau.

05.12.2011 | 09:32
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Leider habe ich bis heute nichts von der Firma Penny Kappeln gehört. Das ist schon entäuschend aber das zeigt wohl wie Wichtig es Penny ist zufriedene Stammkunden zu haben. Oder liegt es vieleicht daran wo ich herkomme und was ich bin? Da ich nun einmal keine Antwort bekomme muß ich wohl weiter Raten was sie denn wohl denken mögen. Vieleicht sollte ich mich doch noch an andere stellen b. z.w an die Öffentlichkeit wenden. Ich kann mir vorstellen das es die Leute schon intressiert wie mann bei Penny Kappeln behandelt wird und wie man dort mit den Sorgen und nöten von Kunden umgeht. Oder ist es für Penny ca nur eine Bagatelle?

06.12.2011 | 10:41
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Traurig aber Wahr. Heute habe ich erfahren das Penny sich bei unserem Leiter und bei dem Leiter meiner Wohngruppe gemeldet hat. Dabei kam es wohl zu folgender Aussage. Das Ausgesprochende Hausverbot gilt nun doch nur für die die den Diebstahl oder die Diebstähle auch begangen hätten und nicht für alle Bewohner. Die Namen dehrer wurden wohl unserem Leiter und somit auch verschiedenen Personen (Z. b.s) Mitarbeitern mitgeteilt (und was ist mit dem Datschutz? ). Ein Hausverbot wurde aber auch für meine Person ausgesprochen. Der grund dafür währe der das ich mich geweigert hätte einen Mitarbeiter in meine Tasche schauen zu lassen. Das ist richtig das habe ich verweigert. Diese sache wahr aber schon ca 2 Wochen vor den Diebstählen. Ich hatte damals eine Tüte mit einem Packet Feuchte Tücher bei mir die ich zuvor bei Schlecker gekauft hatte. Der Kassierer bat mich ihn in die Tasche schauen zu lassen da er dies aber schon bei mehreren vorherigen Einkäufen in den Wochen zuvor von mir verlangt hatte sagte ich diesmal aber Nein. Ich fühlte mich irgendwie Schikaniert zumal vor mir einige Kunden durch die Kasse gegangen wahren die größere Beutel und Taschen hatten, sie wurden aber nie kontrolliert, warum dann ich? . Ich fragte ihn leicht erregt aber keinesfalls Akressiv ob er es auf mich abgesehen hätte oder ob er die Gesichtskontrolle einführe weil er nur immer meine Tasche sehen wolle die von anderen aber nie. Und diesmal war es nur eine Tüte mit einmal feuchte Tücher drin das konnte mann schon von ausen durch die Tüte sehen.Er sagte mir er dürfe in meine Tasche sehen und ich behaubtete das gegenteil. Zu diesem Thema hatte ich grade ein paar Wochen zuvor ein Bericht bei RTL2 gesehen. Aus dem ging hervor das er zwar fragen könne aber das ich ihn nicht reinschauen lassen müsse. Wenn er denken würde das ich geglaut hätte so müsse er ebend die Polizei Rufen. Nach einigem hin und her und weil ich keinen Stress mehr haben wollte zeigte ich ihm doch noch meine Tasche. Das dieser kleine Zwischenfall jetzt dafür herhalten soll ein Hausverbot gegen mich zu verhängen ist jawohl der Gipfel der Frechheit. Durch die Blume soll mir hier wohl gesagt werden, leg dich nicht mit uns an wir haben sowieso den längeren Arm. Naja was solls. Ich bin zufrieden mit dem ergebnis das die Bewohner wieder in den Laden dürfen. Das ist wenigstens ein teil erfolg. Zuletzt möchte ich noch zum Ausdruck bringen das diese Beschwerde allein von mir Stammt und das weder die Brücke noch das Haus Hasselberg etwas damit was zu tun haben.

14.12.2011 | 10:04
von Gregor Kotow | Regelverstoß melden
Hallo Leute
Ich möchte mich hiermit bei der Reclabox für die Hilfe bedanken, es ist toll das es euch gibt. Ich habe vieleicht durch meine beschwerde erreicht das nun doch nicht alle Bewohner ein Hausverbot haben und das ist gut so. Leider bin ich dabei wohl auf der Strecke geblieben aber so ist das ebend manchmal im Leben.Es gibt ja auch noch andere Läden zum Einkaufen in Kappeln. Ich möchte hier zum abschluß noch zum Ausdruck bringen das ich nie vorhatte Mitarbeiter von Penny zu bedrohen oder Angst zu machen. Ich denke aber das meine Laute Stimme und meine Körperliche Statur manchen schon Angst machen können wie gesagt das war nie meine Absicht. Wenn es so gewesen sein sollte möchte ich mich aber in aller Form dafür Entschuldigen. Da ich eigendlich immer versuche ein gutes verhältnis zu anderen Mitmenschen zu haben werde ich auch noch ein Persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern der Penny Filiale in Kappeln suchen. Ich hoffe das ist möglich und mann kann die Angelegenheit dann beiderseits abschliesen. Damit ist die Sache für mich vom Tisch.

19.12.2011 | 13:22
von Gregor Kotow gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für mich ist die Sache vom Tisch. Die Bewohner, die nichts mit den Diebstählen zu tun hatten, dürfen nun wieder bei Penny einkaufen, ich aber leider nicht und auf eine Entschuldigung für die frechen Aussagen des Penny Mitarbeiters warte ich wohl weiter vergebens. Die Sache ist für mich aber jetzt erledigt. Ich verbuche es als Teilerfolg. Danke für ihre Hilfe, gut, dass es die Reclabox gibt. MFG: G. Kotow




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