Von Dirk Rossmann beantwortete Beschwerde. | 1645 Views | 01.12.2011 | 01:11 Uhr
geschrieben von Anna B.

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Zu wenig Rückgeld bekommen - Mitarbeiterin reagiert unangemessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 29.11.2011 kaufte ich bei Rossmann in Worms ein. Nachdem ich bezahlt hatte und dabei war das Geschäft wieder zu verlassen, bemerkte ich, dass mir 2 € zu wenig Rückgeld zurück gegeben wurde.

Ich ging zu (laut Kassenzettel) Frau J. zurück, um dies zu melden. Ich als Kundin musste mir in einem unangemessenen Ton sagen lassen, dass sie da nun wirklich nichts machen könne und ich solle eine Stunde oder so (der genaue Wortlaut) warten, bis die Kollegin kommt, um Kassensturz zu machen.

Daraufhin meinte ich, dass ich nicht aus Worms komme und so lange nicht warten kann. Wieder kein Entgegenkommen - im Gegenteil, sie ignorierte mich nach dem Motto Pech gehabt. Ich verließ den Laden und werde ab sofort nicht mehr dort einkaufen.

In diesem Fall geht es mir noch nicht mal um das verlorene Geld. Es ist die Art und Weise, wie mit Kunden umgegangen wird - keine Entschuldigung, kein Entgegenkommen. Das muss man sich wirklich nicht gefallen lassen!

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.12.2011 | 14:42
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Frau B.,

für Ihre Beschwerde, die uns über die Reclabox erreicht hat, möchten wir uns herzlich bedanken.

Wir bedauern sehr, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen von unserem Personal unfreundlich behandelt gefühlt haben. Es liegt nicht in unserer Absicht, Sie als unseren Kunden zu verärgern.

Gerne möchten wir Ihrer Beschwerde nachgehen und aufklären, wie es dazu kommen konnte. Bitte teilen Sie uns zu diesem Zweck mit, in welcher unserer Wormser Verkaufsstellen es zu diesem Vorfall kam. Sie erreichen uns direkt telefonisch unter 01802/76 77 62 66 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an servicerossmann.de.

Um den Sachverhalt korrekt nachvollziehen zu können, lassen Sie uns bitte auch die Bonnummer und die Kassennummer zukommen, sowie die Uhrzeit Ihres Einkaufs. Gerne können Sie auch den Kassenbeleg einscannen und per E-Mail an uns senden.

Wir würden uns freuen, wenn wir die Beschwerde mit Ihrer Hilfe und zu Ihrer Zufriedenheit aufklären können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Rossmann-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (5)


01.12.2011 | 08:51
von X. 99 | Regelverstoß melden
Egal ob gleich oder später reklamiert, es wäre zum selben Ergebnis gekommen.
Auch wenn man gleich reklamiert hat die doch das Geld schon reingepackt und kann nicht mehr nachvollziehen was wer wie gegeben hat.

Es ist doch nun schon so oft auch hier vorgekommen, dass selbst beim Bezahlprozess die Kassiererin nicht mehr wusste ob sie einen 20 oder 10 Euro Schein bekommen hat und dann diese Sache mit dem Kassensturz kommt.
Da finden sie "natürlich" keinen Überschuss und wollen davon nichts mehr wissen.
Jedes mal die gleiche Geschichte.

Das es also immer noch solche Kommentare gibt zeugt von absoluter geistiger Abstinenz.

01.12.2011 | 12:14
von ReclaBoxler-2417822 | Regelverstoß melden
Da bin ich auch der Meinung, dass das Geld hätte sofort nachgezählt werden müssen, wenn es auf der Hand liegt. So etwas steht meistens sogar an Kassen, dass spätere Reklamationen nicht akzeptiert werden.

01.12.2011 | 15:20
von Anna | Regelverstoß melden
Es scheint nicht ganz klar zu sein, was ich zu beanstanden habe. Es geht nicht darum, dass mir zu wenig Wechselgeld zurück gegeben wurde. Wie oben schon so nett ausgedrückt ja es war meine eigene Dummheit. Ich hätte es sofort nachzählen sollen usw. Ich habe auch keineswegs verlangt, dass jetzt ein riesen Aufstand wg des fehlenden Wechselgeldes gemacht wird. Einzig und allein die Tatsache, wie darauf reagiert wurde! Ein einfaches Entschuldigung hätte gereicht und für mich wäre die Sache erledigt. Nie und nimmer würde es mir in den Sinn kommen, eine Kundin so zu behandeln. Und genau das war der Auslöser dies zu melden.

01.12.2011 | 23:17
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola In der Regel prüft man doch wohl das Wechselgeld sofort nach. Dabei ist es schnuppe piepe egal, was für Umstände gerade an der Kasse herrschen. Hier werden nur Ausflüchte als Gründe benannt, aber keine Ursachen.

Es ist traurig ansehen zu müssen, wie eine Gemengelage aus persönlichem Unvermögen, Versäumnissen und Verfehlungen zu solch einer Beschwerde führt. Dass die Kassiererin in diesem Fall ihre Unwilligkeit zur Schau gestellt hat, mag letztendlich nicht kundenfreundlich sein, ist aber verständlich. Man kann nicht wegen 2,- EUR, die nachträglich reklamiert werden, den ganzen Betrieb aufhalten. Niemand hat das Recht, wegen so einem Firlefanz anderen Leuten ihre Zeit zu stehlen. Manche Leute glauben ja wirklich, dass sie allein auf der Welt leben!


02.12.2011 | 11:48
von ReclaBoxler-8026419 | Regelverstoß melden
Die nette Frau J. wird wohl jetzt eine Abmahnung bekommen. Ich kann die Kassiererin jedoch verstehen. Wenn man direkt nach Erhalt des Rückgeldes nachzählt ist man selbst schuld. Es ist ja schon nett von ihr anzubieten einen Kassensturz zu machen, um zu schauen ob es einen Überschuss gibt. Ich kann die Aufregung hier nicht ganz verstehen.

Wenn sie sich entschuldigt hätte, hätte sie ja erst mal einen Fehler eingestehen müssen, oder? Ich will niemandem zu nahe treten, die Verkäuferinnen sollen _immer_ nett sein. Auch wenn man mal ein bisschen patzig wird. Aber bei den Arbeitsverhältnissen da kann man schon mal damit rechnen, dass es nach dem Motto läuft "Wie man in den Wald hineinruft. "



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