TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Habe Guthaben bei Teldafax, trotzdem Rechnung zahlen
Ich habe vom Insolvenzverwalter der Teldafax eine Zahlungsaufforderung von 150,34 Euro erhalten. Mit einem anderen Brief aber eine Gutschrift von 100,00 Euro, sowie sonstige offene Posten von 380,49. Diese 480,49 Euro soll ich bei der Forderungsanmeldung gelten machen.
Was es mit den 380,49 Euro auf sich hat, weiß ich nicht genau, weil ich meinen Abschlag damals nicht bezahlt habe, als klar war, dass sie insolvent sind. Der Verbrauch mit den 150,34 kann also stimmen, da ich ja noch einige Zeit beliefert wurde. Wir haben allerdings ja diesen Sonderabschlag bezahlt, ich denke, das ist die Gutschrift der 100 Euro (hierfür gibt es eine Extra Gutschrift vom Insolvenzverwalter).
Kann ich mir die 100 Euro nicht auch gleich von den 150,34 abziehen?
Über Hilfe wäre ich dankbar.
Lg
ich habe auch eine Rechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.
Dort wurden jedoch meine 100,00 EUR Abschlag berücksichtigt und abgezogen.
Jedoch wurde der Tarifbonus nicht mit eingerechnet. weshalb ich überhaupt den Vertrag damals abgeschlossen hatte.
Einfach dem Inkassounternehmen schreiben und deutlich machen, dass die 100,00 EUR Abschlag bzw. Kaution anzurechnen sind. Ebenso würde ich an Ihrer Stelle noch den Betrag in Höhe von 380,49 EUR aufschlüsseln lassen.
Alles was Ihnen unklar ist, sollte Ihnen auch erklärt werden.
www.strom-magazin.de/forum/
Für mich ist dieser ganze TELDAFAX Sumpf die größte staatlich legitimierte Abzocke!
Leute, wehrt euch!
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/insolventer-billigstromanbieter-teldafax-kunden-zahlen-doppelt-1.1231335
Zitat:
". Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen rät betroffenen Teldafax-Kunden, die Rechnung vor der Zahlung genau zu prüfen - und ihr gegebenenfalls zu widersprechen:
"Wir gehen davon aus, dass Verbraucher gegenüber dem Insolvenzverwalter einwenden können, dass mögliche Forderungen ihres Vertragspartners nicht wirksam an die Teldafax Services abgetreten wurden",
sagt er. Die Internetseite der Verbraucherzentrale informiert über die weitere Entwicklung des Falls.
Sollte der Insolvenzverwalter jedoch nachweisen, dass die Abtretung wirksam war, bleibt Verbrauchern wie. . keine Wahl: Sie müssen zahlen. "
Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW "Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter":
www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
WICHTIG:
Ständig von der Verbraucherzentrale NRW aktualisierter Artikel "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen":
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
So einfach ist es m. E. nicht. Die 150 EUR gehören zur Konkursmasse, die verwaltet und ggf. an die Gläubiger verteilt wird. Hier sind Sie also in der Schuldnerrolle.
Ihr Bonus ist wiederum eine Forderung gegenüber Teldafax. Hier sind Sie also der Gläubiger.
Ich weiss, man mag es nach dem ganzen Teldafax/Verivox-Drama nicht wahrhaben und möchte nur sein Geld retten. Nur leider ist es so, dass der Konkursverwalter zunächst alle Forderungen von den Schuldnern = Kunden eintreiben muss (also Ihre 150 EUR). Aus der dann zur Verfügung stehenden Summe werden (wenn überhaupt) die Gläubiger bedient.
Ich hoffe, Sie haben Glück mit Ihrer Überweisung. Ich fürchte aber, dass es nicht so sein wird.
Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Das Wichtigste: Nicht vorschnell das Verlangte zahlen. Erst einmal prüfen und dabei ggf. Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einholen.
Man kann auch selbst dem Anspruchsteller - zumeist Creditreform oder Teldafax Services GmbH oder Insolvenzverwalter - antworten. Dabei ist die jeweils individuelle Fallkonstellation zu berücksichtigen. ."
www.vzhh.de/energie/93653/gezahlt-ist-gezahlt.aspx
2) www.vz-nrw.de/UNIQ132492005420296/link958111A.html
Zitat: ". . Erhalten Sie eine Schlussrechnung, sollten Sie diese auf jeden Fall überprüfen, auch dann, wenn diese ein Guthaben für Sie aufweist. Es könnte ja sein, dass das Guthaben nach Ihrer Berechnung höher ausfallen müsste.
Mögliche Gründe für eine Beanstandung können sein:
-Eine Vorauszahlung wird nicht korrekt verrechnet.
-Eine Kaution wird nicht korrekt verrechnet.
-Geleistete Abschläge werden nicht korrekt verrechnet.
-Der Verbrauch wird nicht korrekt angegeben.
-Es werden zu hohe Preise aufgrund unwirksamer Preiserhöhungen berechnet.
.. Ist die Strom- bzw. Gasrechnung aus irgendeinem Grunde zu beanstanden (zum Beispiel weil Sie noch Geld von Teldafax erhalten), und weist sie einen "Restbetrag" auf, den Sie zahlen sollen, sollten Sie vorerst nicht zahlen. Vielmehr sollten Sie den Insolvenzverwalter auffordern, Ihnen die Forderung und eine etwaige Abtretung nachzuweisen. Dazu können Sie unseren Musterbrief verwenden. . "
Musterbrief Antwort an den Teldafax-Insolvenzverwalter: www.vz-nrw.de/mediabig/180551A.pdf
In dem Bericht ging es darum, dass der Insolvenzverwalter des früheren Strom- und Gasanbieters TelDaFax zunehmend in die Kritik gerät. Mehreren zehntausend Gläubigern verweigert er offenbar die Aufrechnung der Kunden-Guthaben mit Restforderungen aus den Schlussrechnungen.
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf#/beitrag/video/1550360/TelDaFax-Kunden-zahlen-weiter-drauf
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter#/beitrag/video/1549208/TelDaFax-Kritik-an-Insolvenzverwalter
frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,8465109,00.html