Deutsche Bahn AG (Berlin)
Erstattungsbetrag Sparpreisticket
Bestell-/Kundennummer: eins zwei viele
Mit zwei Kindern, die zwecks Schule und Ausbildung auf die Deutsche Bahn angewiesen sind, habe ich seit einigen Monaten eine Art „nebenberufliche Tätigkeit“.
Normale Tickets, BW-Tickets, Sparpreis, Sunshine-Ticket, Bahncard 25, Probebahncard, Bonuscard.
In den letzten Wochen mussten wir einige Male die Kinder irgendwo (mal 30 km mal 150 km) abholen. Bahnstreik, Reparaturen, Bahnverspätungen (Anschluss verpasst). Kein Problem - Eltern werden von Arbeitgebern gern freigestellt, um für die Bahn aktiv zu werden.
Nun ja, wenn man den Anschluss verpasst, kann man ja den nächsten Zug nehmen, falls der für das Ticket zulässig ist. Falls nicht, muss man dem Kind eben per Mobiltelefon erklären, was es dem Kontrolleur sagen soll.
Leider ist das Durchsetzungsvermögen von Kindern bei den Schaffnern häufig nicht so erfolgreich, dann gibt es eben ein „Bahn-Knöllchen“. Im Anschluss daran können dann die Eltern (die ja alle ausreichend Zeit haben), ein entsprechendes Formular online herunterladen. Bei der nächsten Mahnung dürfen sie dann an die laufende Beschwerde erinnern.
Und wenn man Glück hat, wird die Strafe teilweise auf Kulanz! erlassen. Nicht vergessen, dass die Kinder die genauen Uhrzeiten aufschreiben sollten: welcher Zug, wie lange war die Verspätung, welcher Anschlusszug wurde alternativ genutzt.
Aber Folgendes hat das Fass zum Überlaufen gebracht:
Für die überbetriebliche Ausbildung wird ein Teilbetrag der Tickets ersetzt (der Azubigehalt würde sonst ja nicht einmal die Fahrkosten abdecken) – allerdings nur, wenn man Monate vorher die Tickets zum Sparpreis mit Bahncard! bucht. Nachdem wir beim letzten Block auf gut 200 Euro sitzen geblieben sind (diese Geschichte würde den Rahmen sprengen), habe ich also brav ein paar Wochen vorher die Tickets für meinen Sohn gebucht (und natürlich auch den Kaufpreis vorgestreckt). Gut, dachte ich, immerhin ist die Preisspanne, wann und wie man die Tickets kauft, zwischen 14,25 € und 35 €.
Ganz oben auf dem Ticket steht der Gültigkeitstag und direkt darunter
Umtausch/Erstattung 15 Euro, ab 1. Geltungstag ausgeschlossen
Bei den normalen Tickets dagegen:
15 Euro Entgelt für Umtausch/Erstattung, ab 1. Geltungstag
Na gut, dachte ich, 15 Euro ist der gerundete Fahrpreis, welcher erstattet wird, zumal ich ja ohnehin keine andere Möglichkeit hatte.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Aufgrund einer längeren Krankheit konnte mein Sohn die Tickets leider nicht nutzen. So tauschte ich einen Tag vor Gültigkeit das erste Zugticket um.bDaraufhin bekam ich folgende Mail:
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Erstattung Ihrer Fahrkarte nicht mehr möglich ist. Bei Fahrkarten zum Normalpreis wird ab dem ersten Geltungstag ein Erstattungsentgelt von 15,00 Euro erhoben. Zieht man diesen Betrag von dem Wert Ihrer Fahrkarte ab, verbleibt kein weiterer Betrag zur Gutschrift“.
Ich schrieb also an die Bahn, dass ich das Ticket einen Tag vor Gültigkeit umgetauscht hatte. Dann bekam ich folgende Antwort-Mail:
„Bei Ihrem Auftrag handelt es sich um einen Sparpreis. Dieser wird vor dem ersten Geltungstag mit 15,00 Euro Bearbeitungsgebühr erstattet. Da der Wert Ihrer Fahrkarte nur 14,25 Euro beträgt, verbleibt kein Betrag zur Gutschrift“.
Fazit:
Die Schule zahlt sicherlich nicht, da ja keine Anreise erfolgte (und es handelt sich um einige Tickets). Die Bahn zahlt nicht, da Umtausch/Erstattung für die Bahn wie folgt zu verstehen ist. Bei Umtausch/Erstattung vor dem 1. Geltungstag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro an (möchte mal wissen, was die da bei Online-Buchungen bearbeiten) und warum bei normalen Tickets keine Bearbeitung notwendig ist.
Zwischenzeitlich ist mir bekannt, dass es auf der umfangreichen Homepage auch eine Passus gibt, wo das mit dem Umtausch steht, nur hat auch bei Eltern ein Kalendertag nur 24 Stunden. Es gab mal Zeiten, da haben die Eltern einen vergünstigten Betrag X an die Schule überwiesen und Fahrtickets bekommen.
Dass es sich bei dem Betrag von 15 Euro um ein Bearbeitungsentgelt handelt und nicht um den Erstattungsbetrag, könnte beim Ticket durchaus auch als solches bezeichnet werden (bei normalen Tickets klappt das ja auch). Da frage ich mich schon, ob es überhaupt gewünscht ist, dass der Endverbraucher versteht, was er bucht.
Aufgrund der Vorschriften der Schule muss ich also weiter Sparpreistickets kaufen. Notfalls eben mit voller Kostenübernahme – kein Problem, wofür gibt’s denn Kindergeld.
Ohne irgendwelche Hoffnungen zu hegen, musste ich das einfach mal loswerden.
Das "Entgelt" in der Bemerkung auf den Tickets gilt nicht Ihnen, sondern der Bahn.
Bei Normalpreistickets ist die Erstattung/Umtausch bis zum 1. Geltungstag kostenlos. Ab dem 1. Geltungstag KOSTET die Erstattung/Umtausch 15€. Wenn Sie nun also ein Sparpreis-Ticket vor dem 1. Geltungstag zurückgeben wollen und das Ticket 14,25€ gekostet hat, kostet die Erstattung 15€. Eigentlich müssten Sie hier also sogar noch 0,75€ drauf zahlen.
So einfach lässt sich selbst die Bahn nicht übers Ohr hauen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst
"Ganz oben auf dem Ticket steht der Gültigkeitstag und direkt darunter
Umtausch/Erstattung 15 Euro, ab 1. Geltungstag ausgeschlossen".
Wenn man nur ein wenig die deutsche Sprache versteht, ist doch der Inhalt dieser Aussage klar, oder? Umtausch und Erstattung kosten 15€, ab dem 1. Gültigkeitstag ist diese Möglichkeit jedoch nicht mehr gegeben. GENAU DAS STEHT DA!
Wundern Sie sich denn tatsächlich, dass die Bahn genau in diesem Sinne gehandelt hat? Sie wollten vor dem 1. Gültigkeitstag umtauschen, und das kostet nun einmal 15€ - genau das haben Sie auch geschrieben.
Also: lesen und verstehen lernen!
Schön aber zu wissen, dass dieser BF seine gesellschaftspolitische Aufgabe annimmt und seine Kinder sicher zu mündigen Bürgern und Konsumenten erzieht.