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1852 Views | 18.12.2011 | 02:34 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7241251
TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Bis heute noch kein Forderungs-Vordruck erhalten
Bin Leider auch ein geschädigter der TelDaFax.
Habe noch Guthaben, das ich aber eventuell nie erhalten werde. Naja, angeblich sollte jeder Kunde einen Codiertes Forderungs-Anmelde-Formular erhalten. Wenn ich hier so aber alles durchlese, denke ich mir, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr nur die Kunden nochmal zu Zahlung auffordert.
Wie wäre es denn, wenn die Herren Manager an den Ohren gepackt werden, um Geld einzutreiben? Hat überhaupt jemand einen Formular erhalten, um seine Forderungen anzumelden und sein Geld erhalten?
geht mir genauso. Ich habe noch eine Forderung von rd. 600 € gg. TelDaFax; bisher nichts bekommen. Lt. Bähr soll man sich selber rühren, wenn bis 31.12.11 kein Anmeldebogen da ist. Vermutlich hofft der Insolvenzverwalter, das das sowieso nur eine kleine Minderheit macht (ich schätze mal, nicht mal jeder zehnte).
www.vz-nrw.de/UNIQ132361565901712/link958111A.html
2) Amtsgericht Bonn "Insolvenzverfahren TelDaFax-Gruppe"
www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php
3) www.vz-bawue.de/UNIQ132198650813994/link924391A.html#anmelden
Zitat:
".. Die Gläubiger werden gebeten, auf ihr Anmeldeformular zu warten und ihre Forderungen nicht auf anderem Wege anzumelden. Sollte ein Gläubiger bis zum 31.12.2011 vom Insolvenzverwalter nicht kontaktiert worden sein, sollte er seine Forderungsanmeldung selbstständig vornehmen.
Sie können also zunächst in Ruhe abwarten, bis Sie eine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten. Anders als sonst üblich wird er bereits vorab die einzelnen Forderungen berechnen. Sind Sie mit seinen Berechnungen nicht einverstanden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Das Amtsgericht Bonn bittet ausdrücklich darum, von Anfragen abzusehen. Nur wenn Sie bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten haben, sollten Sie Ihre Forderung anschließend selbständig anmelden. Falls Sie nicht wissen, wie hoch Ihr Anspruch gegen TelDaFax ist, fordern Sie den Insolvenzverwalter dann auf, zunächst eine Abrechnung zu erstellen. . "
4) Vordruck "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren"
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/forderungsanmeldung.pdf
Haben Sie schon jemanden gehört der sein Geld zurück erhalten hat?
Falls Sie nichts lesen, alles was ich über Forderungen lesen konnte Richten sich vom Insolvenzverwalter gegen Kunden die Zahlen müssen. Waren Sie bei der Gläubigerversammlung am 08.11.2011 dabei?
Haben Sie da oder wo anders gehört, dass die Kunden Ihr Geld zurück erhalten? Natürlich Denke ich auch Positiv, aber Fakt ist doch, das wir jetzt Schreiben hin Schreiben her unserem wohlverdientes Geld nochmal nachrennen, damit wir es wieder kriegen.
Daher Frage ich mich, wer hier ins Atom und Gusche halten sollte.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Viel Glück.
Beschwerde ist gelöst