Landratsamt Sigmaringen (Sigmaringen)
Der Beschluss, der jeder Logik entbehrt
Bestell-/Kundennummer: Ich kenne die Nummer leider nicht
Meine Damen und Herren,
ich heiße Oleg Schelepow und wende mich an Sie mit meiner Beschwerde.
Es geht um den Beschluss der Ausländerbehörde (Ausländeramt des Landkreises in Sigmaringen), die jeder Logik entbehrt.
Sachverhalt:
Ich, Oleg Schelepow, habe 1993 Exxx Sxxx geheiratet. 1997 ist unsere Tochter Txxx zur Welt gekommen.
2004 habe ich mich scheiden lassen. Der Beschluss des Richters trat im September 2004 in Kraft. Unsere minderjährige Tochter blieb bei Exxx, bei ihrer Mutter also.
Am 25. August 2011 hat Exxx den deutschen Bürger Wxxx Gxxx geheiratet. Wxxx kann die Familie unterhalten, hat ein Haus, ein Auto, ist fest eingestellt.
Es ist viel Zeit vergangen, bis der Beschluss gefasst wurde, was eigentlich verständlich ist, aber der Beschluss entbehrt jeder Logik: Exxx darf nach Deutschland einreisen, Txxx - die Tochter - darf es nicht.
Nach dem Beschluss des Gerichts des Altai wurde Exxx das alleinige Sorgerecht für die minderjährige Tochter Txxx zugesprochen. Nach demselben Beschluss des Gerichts wurde mir das Elternrecht abgesprochen. Und ich frage mich: Warum darf denn meine Tochter nicht nach Deutschland einreisen? Wer soll denn für meine Tochter sorgen? Die Großeltern, die ein niedriges Einkommen haben? Der Vater ohne Sorgerecht? Für die Behörden in Russland kommt es gar nicht in Frage
Ist es menschlich, das Kind von der Mutter zu trennen?
Oder es wurde absichtlich getan, um weniger Ausländer nach Deutschland einreisen zu lassen?
Tja, es wurden zwei Fehler gemacht:
Zum einen hätten Sie schon gleich 1997 die deutsche Staatsbürgerschaft für Ihre Tochter beantragen können. Da das Kind in Deutschland geboren wurde und Sie und Ihre damalige Frau die erforderlichen Aufenthaltsstati gehabt hätten (? ), wäre das kein Problem gewesen. So wird's bei den Türken auch praktiziert. Das Kind hätte dann sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft, und könnte sich dann mit Vollendung des 18. Lebensjahres für eine entscheiden.
Zum anderen hat sich Ihre Ex-Frau zusammen mit dem Kind nach Russland in den Staub gemacht. Da ist es dann mit einer Wiedereinreise schwierig. Was da ein Gericht irgendwo im Altai-Gebirge beschließt, ist für deutsche Behörden ohne Belang!
Die Entscheidung der Ausländerbehörde war vollkommen richtig! Bravo + Glückwunsch!
Es nutzt kein Jammern und kein Klagen.
Der Oleg und seine Frau haben sich nicht um ihre Pass und Visa angelegenheiten gekümmert.
So sind die Internationalen Visabestimmungen
Aber der Oleg hat gegenüber Ihnen einen Vorteil, er spricht bzw. schreibt ein besseres Deutsch.
Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen.
Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub".
Von den Satzzeichen gar nicht zu reden.
Bravo und Glückwunsch, dass Sie trotzdem in Deutschland bleiben dürfen.
Meine Zustimmung hat Xx. Es sind doch Fakten.
"Ein Rechtsgelehrter: Aber der Oleg hat gegenüber Ihnen einen Vorteil, er spricht bzw. schreibt ein besseres Deutsch. Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen. Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub". "
Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen.
Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub".
Von den Satzzeichen ganz zu schweigen.
Herzlichen Glückwunsch, dass Sie in Deutschland bleiben dürfen!
Beschwerde ist gelöst