Durch Landratsamt Sigmaringen gelöste Beschwerde. | 1490 Views | 25.12.2011 | 09:25 Uhr
geschrieben von Oleg Schelepow

Landratsamt Sigmaringen (Sigmaringen)

Der Beschluss, der jeder Logik entbehrt

Bestell-/Kundennummer: Ich kenne die Nummer leider nicht

Meine Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich heiße Oleg Schelepow und wende mich an Sie mit meiner Beschwerde.

Es geht um den Beschluss der Ausländerbehörde (Ausländeramt des Landkreises in Sigmaringen), die jeder Logik entbehrt.

Sachverhalt:

Ich, Oleg Schelepow, habe 1993 Exxx Sxxx geheiratet. 1997 ist unsere Tochter Txxx zur Welt gekommen.

2004 habe ich mich scheiden lassen. Der Beschluss des Richters trat im September 2004 in Kraft. Unsere minderjährige Tochter blieb bei Exxx, bei ihrer Mutter also.

Am 25. August 2011 hat Exxx den deutschen Bürger Wxxx Gxxx geheiratet. Wxxx kann die Familie unterhalten, hat ein Haus, ein Auto, ist fest eingestellt.

Es ist viel Zeit vergangen, bis der Beschluss gefasst wurde, was eigentlich verständlich ist, aber der Beschluss entbehrt jeder Logik: Exxx darf nach Deutschland einreisen, Txxx - die Tochter - darf es nicht.

Nach dem Beschluss des Gerichts des Altai wurde Exxx das alleinige Sorgerecht für die minderjährige Tochter Txxx zugesprochen. Nach demselben Beschluss des Gerichts wurde mir das Elternrecht abgesprochen. Und ich frage mich: Warum darf denn meine Tochter nicht nach Deutschland einreisen? Wer soll denn für meine Tochter sorgen? Die Großeltern, die ein niedriges Einkommen haben? Der Vater ohne Sorgerecht? Für die Behörden in Russland kommt es gar nicht in Frage

Ist es menschlich, das Kind von der Mutter zu trennen?

Oder es wurde absichtlich getan, um weniger Ausländer nach Deutschland einreisen zu lassen?

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Meine Forderung an Landratsamt Sigmaringen: Mutter und Kind müssen zusammen einreisen


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Kommentare und Trackbacks (9)


25.12.2011 | 09:45
von Santa | Regelverstoß melden
Mich würde interessieren, wie solche Dinge in anderen Ländern geregelt werden.

25.12.2011 | 10:00
von Oleg Schelepow | Regelverstoß melden
Oleg Schelepow kann auch für die Tochter sorgen, aber ihm wurde das Elternrecht abgesprochen.

25.12.2011 | 12:07
von Oleg Schelepow | Regelverstoß melden
Mann, du hast nicht recht. Erstens: mir geht es in Russland gut. Es ist nicht mein Traum, irgendwo in Europa einem Billigjob nachzugehen. Ich verdiene gut in meiner Heimat. Zweitens: die Bewegungsfreiheit ist eines der Grundrechte jedes Menschen. Natürlich ist es schlecht, wenn jemand in dein Land kommt, um Verbrechen zu begehen, zu betteln usw. Das mag ich auch nicht. Aber wenn ein Ausländer im Rahmen des Gesetzes eine Stelle findet, keine Gesetze verletzt, ein Unternehmen gründet, oder zu uns als Tourist kommt, um sich zu amüsieren und sein Geld auszugeben (im Rahmen des Gesetzes), ist das absolut in Ordnung.

25.12.2011 | 13:26
von Ein Rechtsgelehrter | Regelverstoß melden
 spider monkey Oleg Schelepow:

Tja, es wurden zwei Fehler gemacht:

Zum einen hätten Sie schon gleich 1997 die deutsche Staatsbürgerschaft für Ihre Tochter beantragen können. Da das Kind in Deutschland geboren wurde und Sie und Ihre damalige Frau die erforderlichen Aufenthaltsstati gehabt hätten (? ), wäre das kein Problem gewesen. So wird's bei den Türken auch praktiziert. Das Kind hätte dann sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft, und könnte sich dann mit Vollendung des 18. Lebensjahres für eine entscheiden.

Zum anderen hat sich Ihre Ex-Frau zusammen mit dem Kind nach Russland in den Staub gemacht. Da ist es dann mit einer Wiedereinreise schwierig. Was da ein Gericht irgendwo im Altai-Gebirge beschließt, ist für deutsche Behörden ohne Belang!

Die Entscheidung der Ausländerbehörde war vollkommen richtig! Bravo + Glückwunsch!

25.12.2011 | 17:18
von Pokwan Hull | Regelverstoß melden
So ist es, wie Ein Rechtsgelehrter es beschreibt.
Es nutzt kein Jammern und kein Klagen.
Der Oleg und seine Frau haben sich nicht um ihre Pass und Visa angelegenheiten gekümmert.
So sind die Internationalen Visabestimmungen

28.12.2011 | 12:51
von Xx
 spider monkey Ein Rechtsgelehrter
Aber der Oleg hat gegenüber Ihnen einen Vorteil, er spricht bzw. schreibt ein besseres Deutsch.

Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen.
Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub".
Von den Satzzeichen gar nicht zu reden.

Bravo und Glückwunsch, dass Sie trotzdem in Deutschland bleiben dürfen.

28.12.2011 | 16:29
von ReclaBoxler-2523710 | Regelverstoß melden
Was ist bitte an dem u. a. Kommentar von Xx meldepflichtig?
Meine Zustimmung hat Xx. Es sind doch Fakten.

" spider monkey Ein Rechtsgelehrter: Aber der Oleg hat gegenüber Ihnen einen Vorteil, er spricht bzw. schreibt ein besseres Deutsch. Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen. Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub". "

28.12.2011 | 17:30
von Xx | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Rechtsgelehrter: Aber der Oleg hat gegenüber Ihnen einen Vorteil, er spricht bzw. schreibt ein besseres Deutsch.
Nicht Stati, sondern Status (Statuus gesprochen, mit langem u) aus dem Lateinischen.
Nicht "in den Staub", sondern "aus dem Staub".
Von den Satzzeichen ganz zu schweigen.
Herzlichen Glückwunsch, dass Sie in Deutschland bleiben dürfen!

02.01.2012 | 14:38
von Oleg Schelepow gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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