Esprit Retail B.V. & Co. KG (Ratingen)
Dazuzahlung bei Umtausch
Liebe Esprit-Verantwortliche,
trotz langjähriger Zufriedenheit sehe ich mich verpflichtet, meinen Unmut über folgende Geschichte darzulegen, die sich am 27./28.2011 in den Esprit-Läden am Kurfürstendamm in Berlin (Tauentzienstr. 15 und 9-12) zu trug:
Ich wollte meiner Freundin am 27.12.2011 zu Weihnachten ein Kleid kaufen in der Esprit-Filiale Tauentzienstr. 15, Berlin), dass mit 59,-- € ausgezeichnet war. An der Kasse stellte sich heraus, dass das Kleid falsch markiert war (eigentlich hätte es 100,-- € gekostet); trotzdem konnte ich es, auch nach der Frage, ob ich es gegebenenfalls wegen der Größe umtauschen könnte, zu dem Preis von 59,-- € haben. Das Kleid passte meiner Freundin nicht, weshalb wir es am darauf folgenden Tag das Kleid, so wie mit der Kassiererin vereinbart, mit der richtigen Größe umtauschen wollten.Leider gab es in dem Esprit-Laden, in dem ich das Kleid ursprünglich gekauft hatte, die Größe meiner Freundin nicht mehr, weshalb wir auf den Esprit-Laden gegenüber (Tauentzienstr. 9-12) verwiesen wurden. Genau wie bei H&M, ist es auch bei Esprit möglich, Kleidungsstücke in anderen Esprit-Filialen umzutauschen.
An der Kasse des zweiten Esprit-Ladens wurde uns dann aber mitgeteilt, dass das Kleid nicht zu dem bezahlten Preis von 59,-- € umgetauscht werden könne. Vielmehr müssten wir noch 41,-- € draufzahlen, da das Kleid 100,-- € kosten würde und die Markierung ein Fehler der anderen Filiale sei, den sie nicht "ausbaden" wollten.
Das darauf folgende Gespräch mit dem Filialleiter (Esprit im Europacenter Berlin), der sich nach unserer Forderung schließlich bereit erklärte, mit der ursprünglichen Filiale gegenüber zu telefonieren, ergab, dass die Kassiererin mit dem "Umtausch" lediglich eine Rückzahlung des Kaufpreises und nicht ein Umtausch im wörtlichen Sinne gemeint hatte. Den Fehler der anderen Filiale wollte der Filialleiter der zweiten Filiale (Tauentzienstr. 9-12) nicht übernehmen; er müsse sich schließlich an Vorschriften halten. Dass uns die Kassiererin der anderen Filiale ein Umtauschrecht zugestanden hatte (wer kauft auch jemanden anderen ein Kleid, ohne die Sicherheit, es gegebenenfalls umtauschen zu können) spiele dabei keine Rolle, da diese damit lediglich eine Rückerstattung gemeint hatte.
Unser Argument, dass für den Esprit-Konzern kein weiterer Schaden entstehen würde als der, der schon vorhanden sei (schließlich spielt es keine Rolle, ob ein Kleid in Größe 36 oder in 32 zu einem geringeren Preis verkauft worden ist) sei dabei vollkommen unerheblich.
Für uns als Verbraucher, die Esprit-Filialen als einen großen Konzern sehen (was sich insbesondere dadurch zeigt, dass gerade ein Umtausch bei jeder Filiale möglich ist) ist diese Argumentation vollkommen unverständlich. Da es sich bei dem Kleid um ein Weihnachtsgeschenk handelte, dass ich natürlich nicht einfach so zurück geben kann, ohne etwas anderes zu schenken, war ich zwangsweise in der Situation 41,-- € auf den ursprünglichen Preis, also fast das doppelte, dazu zuzahlen.
Mit einer Erstattung des Differenzbetrages würden Sie mir daher sehr entgegenkommen. Gerne schicke ich Ihnen auch die entsprechenden Belege zu.
Eigentlich müsste sich Esprit über die Kunden, die mit nichts zufrieden sind, hier beschweren.
Darüber hinaus finde ich es äußerst seltsam, dass der BF das Weihnachtsgeschenk für seine Freundin einen Tag nach dem Fest kauft. Entweder meint er das orthodoxe Weihnachtsfest am 06.01. oder bereits Weihnachten 2012 (was ich dann wiederum für sehr vorausschauend halte).
diejenigen kaufen bestimmt nicht bei esprit teure fetzen.
Beschwerde ist gelöst