Durch Esprit Retail gelöste Beschwerde. | 5219 Views | 08.01.2012 | 21:54 Uhr
geschrieben von Tomasz Zukowski

Esprit Retail B.V. & Co. KG (Ratingen)

Dazuzahlung bei Umtausch

Liebe Esprit-Verantwortliche,

SCHLAGWORTE

trotz langjähriger Zufriedenheit sehe ich mich verpflichtet, meinen Unmut über folgende Geschichte darzulegen, die sich am 27./28.2011 in den Esprit-Läden am Kurfürstendamm in Berlin (Tauentzienstr. 15 und 9-12) zu trug:

Ich wollte meiner Freundin am 27.12.2011 zu Weihnachten ein Kleid kaufen in der Esprit-Filiale Tauentzienstr. 15, Berlin), dass mit 59,-- € ausgezeichnet war. An der Kasse stellte sich heraus, dass das Kleid falsch markiert war (eigentlich hätte es 100,-- € gekostet); trotzdem konnte ich es, auch nach der Frage, ob ich es gegebenenfalls wegen der Größe umtauschen könnte, zu dem Preis von 59,-- € haben. Das Kleid passte meiner Freundin nicht, weshalb wir es am darauf folgenden Tag das Kleid, so wie mit der Kassiererin vereinbart, mit der richtigen Größe umtauschen wollten.

Leider gab es in dem Esprit-Laden, in dem ich das Kleid ursprünglich gekauft hatte, die Größe meiner Freundin nicht mehr, weshalb wir auf den Esprit-Laden gegenüber (Tauentzienstr. 9-12) verwiesen wurden. Genau wie bei H&M, ist es auch bei Esprit möglich, Kleidungsstücke in anderen Esprit-Filialen umzutauschen.

An der Kasse des zweiten Esprit-Ladens wurde uns dann aber mitgeteilt, dass das Kleid nicht zu dem bezahlten Preis von 59,-- € umgetauscht werden könne. Vielmehr müssten wir noch 41,-- € draufzahlen, da das Kleid 100,-- € kosten würde und die Markierung ein Fehler der anderen Filiale sei, den sie nicht "ausbaden" wollten.

Das darauf folgende Gespräch mit dem Filialleiter (Esprit im Europacenter Berlin), der sich nach unserer Forderung schließlich bereit erklärte, mit der ursprünglichen Filiale gegenüber zu telefonieren, ergab, dass die Kassiererin mit dem "Umtausch" lediglich eine Rückzahlung des Kaufpreises und nicht ein Umtausch im wörtlichen Sinne gemeint hatte. Den Fehler der anderen Filiale wollte der Filialleiter der zweiten Filiale (Tauentzienstr. 9-12) nicht übernehmen; er müsse sich schließlich an Vorschriften halten. Dass uns die Kassiererin der anderen Filiale ein Umtauschrecht zugestanden hatte (wer kauft auch jemanden anderen ein Kleid, ohne die Sicherheit, es gegebenenfalls umtauschen zu können) spiele dabei keine Rolle, da diese damit lediglich eine Rückerstattung gemeint hatte.

Unser Argument, dass für den Esprit-Konzern kein weiterer Schaden entstehen würde als der, der schon vorhanden sei (schließlich spielt es keine Rolle, ob ein Kleid in Größe 36 oder in 32 zu einem geringeren Preis verkauft worden ist) sei dabei vollkommen unerheblich.

Für uns als Verbraucher, die Esprit-Filialen als einen großen Konzern sehen (was sich insbesondere dadurch zeigt, dass gerade ein Umtausch bei jeder Filiale möglich ist) ist diese Argumentation vollkommen unverständlich. Da es sich bei dem Kleid um ein Weihnachtsgeschenk handelte, dass ich natürlich nicht einfach so zurück geben kann, ohne etwas anderes zu schenken, war ich zwangsweise in der Situation 41,-- € auf den ursprünglichen Preis, also fast das doppelte, dazu zuzahlen.

Mit einer Erstattung des Differenzbetrages würden Sie mir daher sehr entgegenkommen. Gerne schicke ich Ihnen auch die entsprechenden Belege zu.

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Kommentare und Trackbacks (11)


08.01.2012 | 22:05
von Matthias Friedrich | Regelverstoß melden
Genau das ist mir auch schon einmal passiert! Ich habe mich allerdings nicht beschwert. Ich verstehe auch nicht, wieso Esprit das nicht wenigstens aus Kulanz umgetauscht hat. Im Prinzip wurde der Fehler ja wieder dadurch ausgebügelt, dass das Kleid umgetauscht werden musst wovin Esprit jetzt wieder profitieren soll? Ich hoffe das klappt jetzt wenigstens mit der Rückzahlung!

08.01.2012 | 22:50
von Susanne Hensel | Regelverstoß melden
Servicewüste Deutschland! Die Mitarbeiter beider Filialen schaden nicht nur ihren Kunden indem sie Versprechen nicht nur nicht halten sondern auch dem eigenen Konzern der mit solchen Zwischenfällen das Vertrauen seiner Kunden verliert. Nur wenn der Kunde "König" ist, bzw. sich so fühlt können eine Kundenbindung und Wiederholungskäufe erfolgen. In diesem Sinne hoffe ich auf Einsicht und Perspektivwechsel der betroffenen Espritfilialen und entsprechende Rückerstattung des Betrages. Denn wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

09.01.2012 | 00:05
von RS | Regelverstoß melden
Dass der Laden Tauentzienstr. 15 das Kleid für 59,- Euro verkauft hat, war das 1. Entgegenkommen. Die Zusage, das Kleid bei Nichtpassen wieder zurück zu nehmen, war das 2. Entgegenkommen.
Eigentlich müsste sich Esprit über die Kunden, die mit nichts zufrieden sind, hier beschweren.

09.01.2012 | 01:02
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Nach mehrmaligem Lesen dieser Beschwerde (gedankenordnende Absätze wären schön gewesen) bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um eine Lapalie handelt.

Darüber hinaus finde ich es äußerst seltsam, dass der BF das Weihnachtsgeschenk für seine Freundin einen Tag nach dem Fest kauft. Entweder meint er das orthodoxe Weihnachtsfest am 06.01. oder bereits Weihnachten 2012 (was ich dann wiederum für sehr vorausschauend halte).

09.01.2012 | 11:34
von L. H. | Regelverstoß melden
 spider monkey RSWenn Esprit schon vorgibt, "entgegenzukommen", wäre es hilfreich, wenn sich die Filiale auch daran hält. Unter einem Umtausch verstehe auch ich einen Umtausch der Größe und nicht die Rückzahlung des Geldes (= Rückgabe? ); also genau das, was anscheinend auch von der Kassiererin im ersten Laden garantiert wurde.

09.01.2012 | 14:49
von Louisa Hastings | Regelverstoß melden
Für manche Menschen sind 41 Euro eine Lapalie; für andere das Essensgeld für eine Woche.

09.01.2012 | 18:52
von Susanne Hensel | Regelverstoß melden
 spider monkey RS: das hieße Operation gelungen, Patient tot. Der Chirurg beschwert sich dann beim Patienten, dass er gestorben ist? Ich bleib beim ganzheitlichen Ansatz.

09.01.2012 | 21:09
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Louisa Hastings: Da stimme ich Ihnen zu, aber für Herrn Zukowski gilt da nicht. Nur wem es gut, kann sich über so'n Kääs beschweren. Womit wir wieder bei der Lapalie sind!

09.01.2012 | 21:47
von A. | Regelverstoß melden
 spider monkey Louisa Hastings
diejenigen kaufen bestimmt nicht bei esprit teure fetzen.

09.01.2012 | 23:35
von Louisa Hastings | Regelverstoß melden
 spider monkey der Großinquisitor und A.Es wäre schön, wenn es in diesem Forum bei einer sachlichen und faktbasierten Diskussion bleiben würde, die nicht auf Hypothesen darüber, was Herr Zukowski sich leisten kann oder nicht beruht. Das alleine kann nur Herr Z wissen und angeben, wenn er das möchte. Meiner Erfahrung nach gehen aber auch einige Studenten ab und zu bei Esprit einkaufen. Es gibt aber sicherlich auch andere Fälle.

15.01.2012 | 22:32
von Tomasz Zukowski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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