123trading (Berlin)
Zwei defekte LED Lichtnetze
Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 7407
Ich habe 2010 im Internet Shop 123trading 2x LED Lichtnetze warm weiß Art. 7404 als Weihnachtsdeko gekauft, im Wert von 170€. Der Shop Besitzer verspricht den Kunden, dass sie ca. 500000h mit großem Strom Ersparnis leuchten.
Nach erster Benutzung ca. 40 Tage, hat's leider nicht mehr gereicht, die folgenden Weihnachten mit den Netzen zu dekorieren. Im Zeitintervall von 1-2h gingen die LEDs reihenweise aus.
Mehrere Versuche, telefonisch Kontakt mit der Firma 123trading aufzunehmen, waren sinnlos. Auf meine Reklamation per E-Mail wurde mir mitgeteilt:
Sehr geehrter Kunde, leider liegt der Kauf schon länger als 6 Monate zurück. Ab dem 7. Monat müsste der Käufer im Rahmen der Gewährleistung nachweisen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole B.
123trading Kundenservice
Da in Deutschland Weihnachtsdeko selbstverständlich keine sechs Monate dauerleuchtet, konnte ich den Defekt nicht früher als bis zur nächsten Saison feststellen. Keine Reaktion auf weitere Reklamationen. Letzten Endes kann ich die für nur eine Saison verwendete Ware für 170€, die vermutlich ein Billigprodukt aus Asien zu sein scheint - in Deutschland teuer verkauft - wegwerfen.
"Der Verkäufer verspricht. _._._. " bzw. hat sich versprochen.
Nicht 500.000 h sondern 500.000 s sollen die halten. macht umgerechnet 138 h.
Sollten die Dinger in den 40 Tagen Nutzung ununterbrochen geleuchtet haben, sind das rund 960 h Dauer und damit rund 7 mal länger als versprochen. Je nach Nutzungsdauer pro Tag eben auch etwas weniger.
Oder (Flexstrom-Definition) alle zusammen halten 500.000 h. Macht bei 960 h Betriebsdauer 520 LEDs. Zählen Sie mal, wie viele LEDs die Netze haben.
*ggg
Kleiner Scherz meinerseits.
Ganz einfach:
Haben Sie schriftlich, dass die Dinger 500.000 h halten, dann sind Sie fein raus und sollten nach Fristsetzung einen Mahnbescheid veranlassen.
Die Dinger erfüllen eine zugesicherte Eigenschaft (Haltbarkeit) nicht. Das zu beweisen fällt leicht, da ein Jahr nur 8.760 h hat und sie folgerichtig seit dem Kauf max 8.760 h gebrannt haben können.
Haben Sie nichts Schriftliches, hat Nicole recht. Sie sind beweispflichtig und haben die A****-Karte.
Das Leben ist kein Ponyhof und manches Versprechen ist in Wirklichkeit ein Versprecher
Der Händler verschickt die Dinge ohne Rechnung und ohne originale Verpackung nur in einer Plastiktüte (s. Foto). Das einzige was die Kunden lockt ist die Beschreibung auf der Homepage, was ich auch geglaubt habe.
Die habe ich original von der Web-Site kopiert (s. unten).
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Ab 85,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.: 7404
LED Lichternetz mit Steuergerät und 230 Volt Netzstecker in Warmweiss
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Designer Beleuchtung für Privatund Gewerbe, für Innen und Außen geeignet.
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Unsere Artikelnummer: 7404
Auch das ist eine ZUGESICHERTE Eigenschaft - da sind nicht Sie beweispflichtig.
Mit dieser Argumentation (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft) nochmals eine Frist zur Nachbesserung (Ersatzlieferung oder wandlung) setzen.
Danach Mahnbescheid beantragen. Geht online.
Und ggfs. klagen, wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird.
Und mal beim zuständigen Finanzamt nachfragen, ob die regelmäßig ihre Steuern zahlen
;-)
Auch hier ein weiteres Argument der (angeblichen) hohen Haltbarkeit.
Sehr viele Geräte unterliegen Beschränkungen für Garantiebedingungen wenn Sie gewerblich genutzt werden.
Wenn die Firmenleitung etwas Anstand besitzt stellt Sie Ihnen Ersatz.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst