1218 Views | 28.01.2012 | 12:15 Uhr
geschrieben von S. Schmidt

Cyberport GmbH (Berlin)

Duetsches Recht wird ignoriert

Ich habe am 15.07.2010 bei Cyberport in Berlin Mitte ein MacBook gekauft und muss dieses nun reklamieren, da sich mehrere, auf keinen Fall von mir verschuldete, Fehler eingeschlichen haben.

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Als ich bei der Hotline anrief und meinen Fall schilderte, bekam ich zur Antwort, dass Apple nur ein Jahr Garantie gibt und dass ich ein Zusatzpaket hätte kaufen müssen, welches mir dann eine längere Garantie gewährt. Das ist vollkommener Blödsinn. Deutsches Recht wird hier ignoriert.

Erstens habe ich einen Kaufvertrag mit Cyberport geschlossen, bedeutet, dass Cyberport für meine Garantie aufkommt. Nicht Apple. Zweitens habe ich das Gerät in Deutschland gekauft, also gilt auch deutsches Recht. Welches (im BGB) besagt, dass ich zwei Jahre Garantie auf meinen erworbenen Artikel habe und diesen in dieser Frist reklamieren kann, sofern Mängel auftreten, welche ich nicht verschuldet habe, sondern welche definitiv vom Werk sind.

Da ich mit diesen aufgetretenen Fehlern nichts zu tun habe, werde ich meinem Anwalt diesen Fall anvertrauen und hoffe natürlich auf eine baldige Einigung.

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Kommentare und Trackbacks (11)


28.01.2012 | 12:30
von ReclaBoxler-5190125 | Regelverstoß melden
Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre. D.h. zwei Jahre haftet der Verkäufer dass die Ware bei übergabe in Ordnung ist.

Sie schildern, dass sich die Fehler mittlerweile eingeschlichen haben.

Das Unternehmen hält sich sehr wohl an deutsches Recht.

28.01.2012 | 12:34
von ReclaBoxler-8713525 | Regelverstoß melden
Es sind aber Hardware-Fehler. Das deutet auf eine schlechte Verarbeitung hin. Und ich habe das Gerät immer pfleglich behandelt, also können die Beschädigungen nicht von mir sein. (Boden löst sich ab. Wackelkontakt am Ladestecker, an den Scharnieren bricht der Kunststoff)

28.01.2012 | 12:55
von X. 99 | Regelverstoß melden
Ihre Chancen stehen sehr schlecht, da das Gerät nun sehr oft ausgeliefert, auseinandergebaut und geprüft wurde und sich als sehr gut verarbeitet herausgestellt hat.

Somit wird ihnen wohl keiner glauben und das Verschulden muss ihrerseits sein.

Die gute Bewertung ihrer Beschwerde lässt nur eins draus schließen.
Die meisten Menschen kennen sich wohl nicht mit der Gesetzgebung aus!

28.01.2012 | 13:03
von ReclaBoxler-8713525 | Regelverstoß melden
Dass die Beweislast bei mir liegt, ist mir klar. Und X. 99: Ich werde ja wohl wissen, wie ich mit meinen elektrischen Geräten umgehe. Ich bin wohl bemüht, genau solchem Ärger aus dem Weg gehen. Ich werde ja sehen, was mein Anwalt aus der Geschichte macht.

28.01.2012 | 16:04
von Ding Dong | Regelverstoß melden
Sie vertauschen Garantie mit Gewährleistung ;-)

Garantie ist freiwillig :-)
Gewährleistung ist Pflicht, bei Neuprodukten 24 Monate, bei Gebrauchten Artikeln 12 Monate.
Nach 6 Monaten müssen Sie beweisen das der Defekt vor dem Kauf schon dagewesen ist.

28.01.2012 | 17:07
von Ein Informatiker | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

Sie sollten sich nur dazu äußern, wo sie sich auskennen und nicht mit falschen Kommentaren Beschwerdeführer verunsichern.

Gehäuseschäden bei Apple sind häufig und anerkannt.

Apple tauscht den Boden kostenlos aus
www.apfelnews.eu/2011/05/31/defekte-macbook-gehause-konnen-kostenlos-getauscht-werden/

Man kann es auch selber machen und die Kosten von Apple einfordern
www.youtube.com/watch?v=ncKXtWEXjMQ

29.01.2012 | 15:11
von X. 99 | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Informatiker

Da er von mehreren sprich und dies einzige Problem bekannt ist, müssen noch andere Fehler vorliegen. Zumal es sich wohl auch nicht um dieses Problem zu handeln scheint. Zumal ich es auch nicht Gehäuseschaden nennen würde, wenn sich die Gummierung löst und diese dann noch ohne viel Aufwand kostenlos ersetzt werden.

Man kann sich über die Qualität nicht streiten. Die Macbooks sind da ganz weit oben, wenn nicht sogar am höchsten!

30.01.2012 | 10:19
von Thomas Tulpenknicker | Regelverstoß melden
Haben Sie sich schon mal an Apple direkt gewandt? Über die Hotline erreichen Sie den Support, dort "Second-Level-Support" verlangen und mal um eine kulante Lösung bitten.

Bei 2 Monaten ausserhalb der Garantie sind die oft noch sehr, sehr kulant.

30.01.2012 | 23:45
von Ein Informatiker | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99

Googeln Sie mal nach Mcbook und Gehäuseschaden.
Es ist nicht das erste Mal, daß Apple Gehäuseteile nachbessern mußte

www.macnotes.de/2009/02/26/risse-im-macbook-gehause-immer-noch-ein-haufiges-problem/

www.maclife.de/news/betriebssystem/andere/apple-aeussert-sich-ueber-defekte-macbook-air-scharniere

Und wegen der Verschaukelung mit Garantie/Gewährleistung/Abwimmelung dürfen sie jetzt in Italien 400.000 Euro Strafe zahlen

www.zdnet.de/news/41559044/italien-900-000-euro-strafe-fuer-apple.htm

04.02.2012 | 12:23
von S. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.03.2012 | 21:28
von S. Schmidt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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