Durch Derag Immobilien Service gelöste Beschwerde. | 927 Views | 04.02.2012 | 12:26 Uhr
geschrieben von S. F.

Derag Immobilien Service (München)

Kaution 2 Jahre einbehalten, keine Reaktion auf Anrufe/E-Mails

Ich habe ein Jahr in einer WG gewohnt und stand auch im Mietvertrag drin und habe daher auch 1/4 der Gesamtkaution gezahlt.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag lief eigentlich über zwei Jahre, aber es wurde mit der damaligen Sachbearbeiterin abgeklärt, dass sie mit einer Nachmieterin eine Ausnahme machen können.

Als es um die Auszahlung ging, antwortete diese Sachbearbeiterin nicht mehr auf E-Mails oder Anrufe und war praktisch nicht mehr erreichbar. Das ganze Thema ist mir so nahe gegangen, dass ich nur bei dem Gedanken an den Ärger immer Schweißausbrüche und Übelkeit bekam.

Jetzt, nach zwei Jahren unbegründeter Einhaltung der Kaution, ist der Rest der WG auch ausgezogen und somit der Vertrag aufgelöst.

Nun schreibt die Derag, dass die keine Kontaktdaten von uns allen hatte und somit die Briefe nicht zugestellt werden konnten.

Fakt ist, sie hatten auch die Adressen unserer Eltern und alle unsere neuen Adressen!

Nun will diese Immobiliengesellschaft die Kaution beim Amtsgericht aufbewahren lassen, wo es für uns langwierig und auch Kostenintensiv wird, diese wiederzubekommen.

Ist das alles denn rechtens?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Derag Immobilien Service: Überweisung der Kaution in den nächsten Wochen


Firma hat geantwortet nach etwa 2 Monate nach etwa 2 Monate
29.03.2012 | 10:29
Firmen-Antwort von: Derag Immobilien Service
Abteilung: Vermietung/Verwaltung

Zu dem Eintrag von Frau Fink vom 04.02.2012 möchten wir folgenden Sachverhalt festhalten:

Der Mietvertrag wurde mit vier Vertragspartner abgeschlossen.

Mit Schreiben vom 01.06.2010 teilte uns Frau Fink mit, dass Sie aus der angemieteten Wohnung zum 01.08.2010 ausziehen möchte. Die anderen drei Vertragspartner erklärten sich mit dem Auszug einverstanden. Wir haben dies zur Kenntnis genommen. Der Mietvertrag wurde jedoch nicht gekündigt und lief unberührt weiter.

Es handelt sich hierbei also nicht um einen zweijährigen unbegründeten Einbehalt.

Erst zum 31.07.2011 wurde das Mietverhältnis frist- und vertragsgerecht zum 31.07.2011 gekündigt. Auf dem Abnahmeprotokoll war lediglich die neue Adresse von Frau Kammerer vermerkt.

Da zum Mietende noch Mietrückstände offen waren, welche erst zum 24.01.2012 beglichen wurden, haben wir die Kaution (inkl. Zinsen) nicht „durch vier“ teilen und auszahlen können.

Wir haben z. B. mit einer der Vertragspartnerinnen in mehr als 20 E-Mails und Telefonaten versucht diese Situation schnellst möglichst zu klären. Sämtliche offene Posten wurden allen Mieterinnen zur Verfügung gestellt.

Da es zwischen den Mieterinnen eindeutig zu Unstimmigkeiten bezüglich der Auszahlung gab, haben wir als letzte Möglichkeit nur noch die Hinterlegung beim Amtsgericht gesehen, damit wir unserer Auszahlungspflicht auch nachkommen können.

Erst am 20.02.2012 haben wir von allen Mietvertragspartnern eine einvernehmliche Einigung erhalten, welche Grundlage der Kautionsauszahlung war.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


04.02.2012 | 14:27
von ReclaBoxler-8115641 | Regelverstoß melden
Wenn Sie wegen solcher unwesentlichen Dinge bereits Schweißausbrüche Übelkeit bekommen, so sehe ich schwarz um Sie. Was soll erst werden, wenn das echte Leben Sie irgend wann einholt?

04.02.2012 | 14:31
von ReclaBoxler-3356912 | Regelverstoß melden
"Ist das alles denn rechtens? " Was soll die Frage? Die Derag wird Ihnen das nicht beantworten, und hier ist kein Rechtsberatungs-, sondern ein Beschwerdeforum!

04.02.2012 | 15:01
von ReclaBoxler-7816318 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8115641, genau das hab ich mir auch gedacht :))
Einfach zum mieterbund gehen, die helfen garantiert.

04.02.2012 | 21:30
von RS | Regelverstoß melden
Es ist zu vermuten, dass (zumindest für den Vermieter) nicht einwandfrei klar ist, wem welcher Betrag aus der von der WG gestellten Kaution zusteht. Um sich aus einem möglichen Streit in dieser Frage herauszuhalten, kann der Vermieter die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen. Dann muss das Gericht prüfen und entscheiden. Wenn alle am Mietvertrag beteiligten Mieter sich einig sind geht das relativ schnell, ansonsten wird es langwierig und kostenintensiv.
Und -  spider monkey RB 7816318 - daran kann auch der Mieterbund nichts ändern

05.02.2012 | 16:30
von ReclaBoxler-8515716 | Regelverstoß melden
Wenn Sie ein Viertel der Kautionssumme aufgebracht haben, steht Ihnen auch diese Summe plus Zinsen zu. Daher: Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung senden (vorab per Fax - mit Sendebestätigung! ). Ausnahme: Beim Auszug gab es unwidersprochene Mängel, die niemand rechtzeitig in Ordnung gebracht hat, so dass die Vermieterin dieses auf ihre Kosten erledigen lassen mußte.

Ich würde erst dann zum Mieterbund gehen, wenn das Einschreiben erfolglos geblieben ist bzw. o.g. Mängel bestanden haben. Sie können alternativ auch zu einem auf Mietrecht spezialisiertem Anwalt gehen, denn die Rechtsschutz, welche im Mieterbundbeitrag schon eingeschlossen ist, würde bei Ihnen sowieso nicht greifen, da es dafür eine Wartefrist gibt; ein Eintritt könnte eher sinnvoll sein, wenn Sie in Zukunft noch andere Probleme aus Mietverhältnissen erwarten. Der Mieterbund hat nämlich leider auch gute und schlecht informierte JuristInnen, genauso wie "draußen" auch.

Zu denken gibt mir allerdings Ihre Einstellung gegenüber berechtigten Forderungen, zumal es hier auch noch um einen Geldbetrag plus Zinsen geht. Verschenken Sie denn wirklich gerne Ihr Geld? Was tun Sie erst bei nichtmonetären Problemen?

13.02.2012 | 23:09
von S. F. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!