5792 Views | 06.03.2009 | 16:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6191798

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Online-Ticket ungültig

Im Januar habe ich mir im Ticket nach Hannover zur Cebit und zurück gebucht, mit meiner Kreditkarte bezahlt und ausgedruckt. Die Eintrittskarte zur Cebit wollte ich auch gleich online buchen, aber da dachte ich mir, ich fahre mit der Bahn, wer weiß, ob ich überhaupt dort ankomme. Dass dies wirklich so sein würde, konnte ich mir zu dem Zeitpunkt noch nicht vorstellen.

Im Zubringerzug zu meinem gebuchten ICE wurde ich vom Schaffner kontrolliert. Ich reichte den Ausdruck und er verlangte nach meiner Kreditkarte. Natürlich lag diese zuhause. "Somit hat dieser Fahrschein nur Altpapierwert", hörte ich und mußte 120€ für eine einfache Fahrt löhnen!

Liebe Bahn, WIESO IST EIN ONLINE TICKET OHNE KREDITKARTE UNGÜLTIG, HÄ? WIESO ZAHLE ICH UND ERHALTE KEINE LEISTUNG?

Mir ist jetzt klar wie sich die ganzen Dauerspezial-Angebote finanzieren ...

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Kommentare und Trackbacks (23)


06.03.2009 | 21:38
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Wie sollte ein Online-Ticket ohne Legitimation gültig sein?????
Solch ein Ausdruck ist schnell kopiert oder mehrfach ausgedruckt und folgerichtig kann soetwas nur an ein "kopierschutz" geschütztes Dokument gebunden sein.

07.03.2009 | 09:05
von ReclaBoxler-8387348 | Regelverstoß melden
Zur Legimation hätte ich folgendes anzubieten gehabt:

Personalausweis, Führerschein, EC-Karte, ADAC-Karte, Krankenkasse.

Mein Name steht auf dem Zettel, der natürlich geändert werden könnte. Aber mein Name ist vermutlich auch in den 2D-Code eingearbeitet, den kann ich nicht so ohne weiteres ändern, oder? Ausserdem wird doch mit dem HiTech-Gerät, das der Schaffner mitführt, die mehrmalige Verwendung überprüft.
OK, ich habs mit der Bahn zu tun, die sind halt noch nicht soweit.

Neuerdings schon mal geflogen? Heutzutage reicht ein 6-stellige Code zum fliegen.

07.03.2009 | 10:19
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Hallo,
auch Ihnen kann man nur empfehlen erst zu lesen und dann zu Klicken

Textauszug auf der Seite der Bahn:
Online-Ticket gilt nur für Sie persönlich
Das Online-Ticket gilt - anders als Fahrkarten, die Sie am Schalter erwerben - nur für Sie persönlich mit der bei der Anmeldung hinterlegten Ausweis-ID, die Sie auch im Zug mitführen. Online-Tickets können also nicht auf den Namen Dritter ausgestellt werden.

Ihre Ausweis-ID kann eine gültige BahnCard, Kreditkarte (American Express, MasterCard, Diners Club, Visa) oder ec-Karte/Maestro sein. Sie dient zur Identifizierung bei der Kontrolle Ihres Online-Tickets im Zug. Daher gilt das Online-Ticket auch nur in Verbindung mit der BahnCard-, ec-Karten- oder Kreditkarten-Nummer, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. Die vorläufige BahnCard kann nicht als Ausweis-ID verwendet werden.

oder hier komplett zum nachlesen:
www.bahn.de/hilfe/view/pk/de/benutzerkonto/meine_daten/onlineticket.shtml

Hätten Sie mit der EC-Karte gebucht wäre auch diese gültig gewesen.
Bei einer Flugbuchung benötigen Sie bei Nutzung der EC-Karte als Zahlungsmittel zusätzlich zur 6stelligen Codenummer auch die genutzte Karte.
Textauszug Lufthansa:
Welche Zahlungsarten gibt es bei der Online Buchung?

Zahlung mit Kreditkarte Sie können die Bezahlung ihres online gebuchten Fluges bequem per Kreditkarte ( Visacard, Mastercard/Eurocard, American Express, Diners Club, JCB Card, AirPlus Company Account/UATP ) bezahlen. Dabei wird sofort Ihre Kreditkarte mit dem gesamten Reisepreis belastet. Dazu hinterlegen Sie einfach einmalig Ihre Kreditkartennummer in Ihrem Nutzerprofil - oder, wenn sie kein Profil angelegt haben, übermitteln Sie die Daten zusammen mit der Buchung. Als registrierter Nutzer können Sie Ihr etix® auch per Bankeinzug/Lastschriftverfahren ( ELV ) bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland - Sie haben ein gültiges Girokonto bei einer deutschen Bank / Sparkasse - Sie buchen 8 Tage im Voraus ( 192 Std. ) - Sofern Sie kein Miles & More Statuskunde sind, darf der Flugpreis nicht 1500 EUR übersteigen Die zu Ihrem Konto gehörende Maestro- oder Bankkarte wird beim Check-in zur Identifikation benötigt. Bitte beachten Sie, dass Gutschein Beträge ( Vouchers ) aus Nichtbeförderung bei Überbuchung ( Denied Boarding Compensation ) bei Internet-Buchungen nicht eingesetzt werden können!

07.03.2009 | 11:38
von ReclaBoxler-8387348 | Regelverstoß melden
Ich gebe Ihnen ja Recht, aber denn bin ich maßlos wütend über dieses Verhalten. Wieso zeigt sich die Bahn in solchen Fällen kulanter? Schließlich habe ich ja bezahlt, soll die Dienstleistung nicht erhalten und das gezahlte Geld ebenfalls nicht mehr zurück.

Wäre ich mit den 80€ auf einen Marktplatz gefahren und hätte die Kohle unter den "Bedürftigen" verteilt hätte ich wenigstens ein gutes Gewissen, hätte etwas gutes getan und hätte jetzt nicht das Gefühl einem gefräsigen undankbaren Monster etwas in den Rachen gestopft zu haben.

07.03.2009 | 22:46
von Hans Albern | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8387348
ich finde es nicht fair ins allgemeine "Bahn bashing" einzusteigen, nur weil man selber zu "blöd" (nicht beleidigend gemeint!) war die Bedingungen zu verstehen. Ein solch großes Unternehmen kann keine Ausnahmen machen. Wo würde es denn bei Millionen von Fahrgästen hinkommen, wenn jedesmal geprüft werden müßte, welcher spezielle Fall eingetreten ist um individuell zu reagieren? Die Bedingungen sind auch nicht im Kleingedrucktem versteckt sondern müssen bei der Buchung als akzeptiert und gelesen bestätigt werden. Ich meine, besonders die Kreditkartennutzer (auch ich bin einer), sollten die Zahlungs- und Nutzungsbedingungen besonders sorgfältig studieren.

Am Rande möchte ich noch erwähnen, das das "HighTech-Gerät" der Bahn unter anderem nur die verschlüsselten Buchungsdaten des benutzten Zahlungsmittels und nicht persönliche Daten (Name, Adresse etc.)ausliest.

29.05.2009 | 12:06
von Kunde | Regelverstoß melden
Auf den Online-Tickets steht im Übrigen kein Name. Höchstens eine Kontoverbindung. Die Bahn ist aber auch oft kulant in solchen Fällen.

27.07.2009 | 15:50
von Bahn Fahrer | Regelverstoß melden
Ich kann dieser Geschichte keinen Glauben schenken. Zur CeBit fahren und keine Kreditkarte dabeihaben, hört sich für mich nicht glaubwürdig an. Außerdem steht es klar und deutlich auf dem Onlineticket. Insofern ist das in meinen Augen alles nur heiße Luft. Und ich bin beileibe kein großer Fan der Bahn.

Auch interessant:
www.travelamigos.de/forum/allgemeines-reiseforum/173-der-bahn-thread-hier-könnt-ihr-eure-erfahrungen-mit-und-in-der-bahn-schildern-humor-ist-ausdrücklich-erlaubt-erforderlich-und-erwünscht/

21.09.2009 | 00:18
von ReclaBoxler-9168210 | Regelverstoß melden
Hallo,
vielleicht tröstet es, dass Sie nicht der Einzige sind, dem so etwas passiert. Und ich glaube wir zwei sind bestimmt auch nicht die Einzigen. Gerade dieses WE wollte ich meine alte Kreditkarte durch meine neue ersetzen, habe diese als Zahlngsmittel angeben und "Ich möchte die angegebenen Zahlungsdaten in meine Anmeldedaten übernehmen" angeklickt. Unter der Annahme ich diese damit dann auch vorzeigen muss, habe ich zwei getrennte Fahrkarten für Hin- und Rückfahrt gebucht.
Tja, ich hätte trotzdem auch meine alte Kreditkarte mitnehmenen sollen, denn so blühte mir das, was Ihnen passiert ist, und morgen gleich nochmal für die Rückfahrt. Nach drei Anrufen bei schön kostenpflichtigen unterschiedlichen Service Centern sagte mir dann noch eine Mitarbeiterin im selbstgefälligen Ton, dass ich das Geld für die Karte umsonst ausgegeben habe und ich mir eine neue Fahrkarte mit anderer ID kaufen muss, UM NICHT SCHWARZ zu fahren. Es gibt sonst keine Möglichkeit die Fahrkarte für morgen zu ändern bzw. dem mir morgen drohenden Chaos vorzubeugen. Das ist doch wohl absolut UNGLAUBLICH!

Ich werde mich morgen vorsorglich bei meiner Rechtschutzversicherung erkundigen. Denn egal, was in den AGBs steht: Der gesunde Menschverstand und mein Glaube an die dt. Rechtsprechnung sagen mir fest dass, wenn ich für eine Dienstleistung bezahlt habe, mir diese auch zusteht.

 spider monkey Hans Albern:
Mit den Regularien der Lufthansa sollten auch Sie sich mal etwas genauer befassen: Ihre Auszüge betreffen lediglich die Zahlweise. Wenn Sie ein eTicket egal wie bezahlt haben, so können Sie dieses Ticket auch immer bekommen und nutzen. Dabei können Sie sich auf sehr viele Weisen legitiemieren: Am Automaten oder am Schalter mit Ihrer registrierten Miles & More Karte, Ihrer EC-Karte oder dem Perso bekommen Sie Ihr Ticket - mit dem man sogar mitfliegen darf.
Im Vergleich dazu ist die Bahn im Servicebereich noch völlig hinterm Mond.

21.09.2009 | 07:55
von Hans Albern | Regelverstoß melden
 spider monkey AndererKunde
Sie vergessen dabei, dass die Lufthansa oder andere Luftfahrtunternehmen jederzeit auf die "bodengestützte" Datenbank des Computernetzwerks des Unternehmens zugreifen und überprüfen kann, ob die Daten stimmen. Dies ist dem Kontrollpersonal im Zug mit ihrem Kleinstrechner an der Hüfte nicht möglich. Also bleibt gar nichts anderes übrig, als die Daten verschlüsselt auf dem Ausdruck zu hinterlegen und nur die dazu gehörige Kreditkarte zu akzeptieren. Ich schreibe es auch für Sie gerne noch einmal:
Beim Onlinebuchen wird man bei der Bahn deutlich darauf hingewiesen, dass nur die hinterlegte Karte zusammen mit dem Ausdruck zur Fahrt berechtigt. Das hat nichts mit fehlenden Service zu tun, sondern ist die zur Zeit einzig umsetzbare Methode um Betrug auszuschließen.
Sie müssen auch nicht unbedingt die kostenpflichtige Hotline anrufen, sondern können auch per Mail den Kontakt aufnehmen:

www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kd_obc_anlokr_form_sonstiges.shtml

Ich denke auch, dass in Ihrem Fall den Preis der "fehlgebuchten" Karte ersetzen wird.

05.10.2009 | 22:18
von ReclaBoxler-4615713 | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler-9168210,
mir ist vor zwei Tagen dasselbe passiert - auch ich hatte meine Mastercard vergessen und musste noch einmal bezahlen, obwohl ich mich ausweisen konnte. Nie wieder kaufe ich online ein Ticket bei der Bahn!
Ich werde jetzt einen Brief an die Bahn schreiben und ggf. auch meine Rechtsschutzversicherung einschalten. Jetzt würde mich interessieren, wie die Sache bei Ihnen ausgegangen ist.

17.11.2009 | 11:46
von Verena | Regelverstoß melden
Mir ist am 15.11. genau dasselbe passiert. Ihr seid also nicht alleine! Da ich nicht 127 Euro dabei hatte, um eine normale Fahrkarte zu kaufen - bin ich wieder ausgestiegen. :(
Ich habe mir dann am naechsten Tag eine Mitfahrgelegenheit organisiert.

Auch mich wuerde interessieren, ob die Bahn auf den Brief reagiert hat.

15.02.2010 | 11:01
von Max Mustermann | Regelverstoß melden
Moin,
auch mir ist es dieses Wochenende passiert! In der Regionalbahn habe ich mich möglicherweise zu sehr aufgeregt. Die Zugbegleiterin hat mich dann links liegengelassen und mir heftigen Ärger im ICE angekündigt. Da ging es aber sehr kulant zu: "Wir tun mal so, als ob der Magnetstreifen Ihrer Kreditkarte nicht lesbar ist und geben die Kreditkartennummer per Hand ein". Ein Anruf bei meiner Tochter und die Nummer war vor Ort und ich war legitimiert! Sonst hätte ich erstmal zahlen müssen. Über die Clearingstelle hätte das Ticket dann auf Antrag werden können... Auf der Rückfahrt ebenfalls manuell eingegeben.
Es geht auch so.
mm

02.03.2010 | 18:20
von Ulrich Reinhard | Regelverstoß melden
Hallo, mir ist heute so was ähnliches passiert. Ich habe einem Freund eine Fahrkarte gekauft. Er holt mein neues Auto in Wolfsburg ab. Ich habe mit meiner Masterkarte die Buchung online vorgenommen. Auf dem Fahrschein habe ich den Namen meines Freundes eingetragen und habe ihm das Online-Ticket ausgedruckt übergeben. Heute hat er mich zuerst angerufen und nach meiner Masterkartennummer gefragt, weil der Schaffner diese benötigen würde. Zwei Stunden später hat das nicht mehr ausgereicht, beim nächsten Schaffner mußte er bezahlen. Ich kann das ganze nicht verstehen. Die Fahrkarte ist bezahlt, der Name des Fahrenden steht auf dem Ticket und kann sich ausweisen. Es werden wohl kaum zwei Leute mit dem gleichen Namen im Zug unterwegs sein.
Auch ich habe vor meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, falls mir die Bahn nicht den größten Teil zurückerstattet.

Ulrich

27.06.2010 | 14:11
von ReclaBoxler-1910127 | Regelverstoß melden
Die Bahn hat das online Ticket eingeführt, um Personal am Fahrkartenschalter einzusparen. Das komplizierte Preis- und Ticketsystem der Deutschen Bahn verstehen noch nicht einmal die langjährig geschulten Mitarbeiter. Wenn der Kunde beim Kauf eines online Tickets einen Fehler macht - der auftreten muss, wenn keine Beratung mehr stattfindet - dann ist er der A... und muss zahlen. Unglaublich!

Unglaublich auch wie viele Kleinbürger mit typisch deutscher Untertanenmentalität in diesem Forum mit einem belehrenden Kommentar den online Ticket Opfern weiß machen wollen, sie wären selber schuld, weil sie die Vertragsbedingungen nicht vor Abschluss des Kaufvertrags auf alle eventuellen Gemeinheiten hin von einem Anwaltsbüro haben prüfen lassen. Wollen diese Wichtigtuer ersthaft behaupten, Ihnen hätte solch ein Fehler nicht unterlaufen können?

06.09.2010 | 21:18
von Michal Hansen | Regelverstoß melden
Mich würde mal interessieren, ob und wie die Deutsche Bahn auf die Briefe reagiert hat und ob es eine Rückzahlung gab? Der Mutter meiner Freundin ist so was am vergangenen Freitag passiert, weil sie durch einen dummen Zufall ihre EC Karte zu Hause hat liegen lassen, und musste dann im Zug den regulären Fahrpreis zahlen.

Wie bereits beschrieben - gibt es Erfahrungen, ob die Bahn die Beträge erstattet hat?

DANKE!

23.06.2012 | 07:59
von Christine | Regelverstoß melden
Ich bin immerwieder schockiert wie rechthaberisch Deutsche sein koennen (z. B. Herr Albers), als wenn es nicht menschlich waere mal einen Fehler zu machen! Wenn die betreffende Person eine andere Karte zur Identifizierung dabei hat sollte das genuegen! Es iat ein Trauerspiel wie sich Deutsche immer so regelglaeubig und rechthaberischauffuehren als verteidiger aller regeln und dabei gesunden Menschenverstand und Menschlichkewit un d nachdenken und Verstaendnis an zweite Stelle stellen. Traurig!

23.06.2012 | 08:40
von ReclaBoxler-9814364 | Regelverstoß melden
Ja Christine,

so ist das mit dem gesunden Menschenverstand. Entweder man hat ihn oder auch nicht.

Weil fast jeder manipuliert, wenn er nur die geringste Möglichkeit sieht, sind leider konkrete Regeln erforderlich. Und wer sich nicht daran hält, wird eben sanktioniert. So einfach ist das. Und so gerecht!

23.06.2012 | 09:02
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey 9814364

Das System DB habe ich auf der ganzen Welt nicht gesehen, es ist schlicht und einfach unmöglich bis pervers.

So kann ein ausländischer Besucher keine Karten für Familienangehörige buchen, da nicht einmal ein REISEPASS (!) als Identifikation anerkannt wird.

Und es ist mir noch nirgends passiert, dass ein Ticket in Zusammenhang mit einem beliebigen AMTLICH GÜLTIGEN Ausweis nicht gültig sein sollte.

Welche Manipulationsmöglichkeiten Sie sehen, wenn man PERSO oder PASS akzeptieren würde, bleibt mir unbekannt. Um das behirnen zu können, muss man offensichtlich ein beamtetes Sonderhirn haben, Menschenversand ist hiefür nicht ausreichend.

23.06.2012 | 09:45
von ReclaBoxler-3414226 | Regelverstoß melden
Gebe Christine vollkommen recht. Damit machen sich die Deutschen zurecht immer unbeliebter. Absolut beschämend diese krankhafte Rechthaberei, Besserwisserei und der Kontrollzwang der in diesem Land herrscht.

23.06.2012 | 10:00
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey MB

Es steht jedem Unternehmen/Staat natürlich frei, sich lächerlich zu machen. Es steht mir allerdings frei, darüber meine Gedanken zu äußern und auf das Unternehmen zu verzichten.

Und einen EU-Reisepass als EU-Land nicht zu akzeptieren, reicht für meine Ausdrucksweise vollkommen aus.

Da man Name und Adresse angeben muss, würde die Manipulationsmöglichkeit bei Ausweis mit einem Reisepass lediglich darin bestehen, dass Hr. Adolf Pimpelhuber sen. anstelle von Hr. Adolf Pimpelhuber jun. wohnhaft in Hinterwald 14 den Zug benützt.

Damit ist die Lächerlichkeit, entsprungen einem Beamtenhirn, vollkommen gegeben.

23.06.2012 | 12:30
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey ;-)
Das Leben ist tatsächlich einfacher, wenn man auf den Kontakt mit pimpelhuberschen Vorschriften weitgehend verzichtet.
Letztendlich gibt es genug andere attraktive Reiseziele in Europa, wo man nicht mit solchen Querdenkern rechnen muss.

23.06.2012 | 12:59
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey ;-)
Aber gerne doch.

Und vor der nächsten Reise noch ein Standardspruch aus Europa:

Wenn Du Kohle brauchst, dann geh nach D, wenn Du Kohle hast, dann flüchte.

Weitermachen!

23.06.2012 | 16:21
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey ;-)

Du gefällst mir. Kann mich nur nicht vertschüssen. Müsste zuerst einreisen. Selbstverständlich mit Geld für einen Urlaub.
Kann mich aber zurückhalten. Ist nicht ganz so freundlich bei euch und viel zu kompliziert.

(Und nein, ich bin kein russischer Oligarch, kein notleidender Grieche, kein Banker oder sonst was in der Richtung der kriminellen oder bettlerischen Geldbeschaffung. Diese Vermutungen kannst Du Dir sparen)

Weitermachen!



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