824 Views | 06.03.2009 | 22:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2204998

Microsoft (Unterschleißheim)

Unnötige Fragen bei tel. Aktivierung von Windows gestellt.

Neulich hat ein Bekannter von mir Windows XP für seinen PC gekauft und ich bekam den Auftrag, dieses Betriebssystem zu installieren.

SCHLAGWORTE

Eines Tages musste bei ihm Windows XP neu Installiert werden, weil er seinen PC umgerüstet hatte (neues Motherboard, neue CPU etc.), und da am diesem Tag sein Internetzugang nicht funktionierte, musste ich Windows XP per Telefon aktivieren.

Nachdem ich die entsprechende Hotline angerufen hatte, ließ ich mich mit einen Mitarbeiter verbinden. Es dauerte eine Weile und endlich hatte ich einen dran.

Aber bevor es mit der Durchgabe der Aktivierungs-ID los ging, bekam ich Fragen. Der Mitarbeiter fragt mich "Auf wie viele Rechner installieren Sie Windows XP oder machen sie eine Neuinstallation?".

Als ich mit dieser Frage konfrontiert wurde, hatte ich den Eindruck gehabt, das man mir vorwirft, Windows XP raubkopiert oder sonst eine Lizenzverletzung begangen zu haben.

Diese Situation ist mit dem im Supermarkt vergleichbar: Man wird als Kunde als Ladendieb abgestempelt und vom Ladendetektiv aufgefordert die Taschen zu öffnen.

Ich hätte am liebsten gegengefragt: "Bezichtigen Sie mich, das ich Windows XP raubkopiert oder sonst eine Lizenzverletzung begangen zu haben?".

Das Fragen bei der tel. Aktivierung von MS Windows und bei anderen MS-Gedöns ist einfach eine Frechheit.  Man fühlt sich, wie gesagt, als Raubkopierer oder sonst als Lizenzverletzer abgestempelt.

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Meine Forderung an Microsoft: Bei der telefonischen Aktivierung von MS-Produkten sollen solche Fragen ganicht gestellt werden und zukünftig auch unterlassen werden.


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Kommentare und Trackbacks (5)


07.03.2009 | 23:15
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Lesen Sie bitte einmal den Text den Sie bei der Installation des Betriebssystems akzeptiert haben.

Hier ein Auszug daraus:

Microsoft Windows XP Home Edition

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG

WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser
Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder als
juristischer Person) und Microsoft Corporation für das oben
bezeichnete Microsoft-Softwareprodukt, das Computersoftware
sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien,
Dokumentation im "Online"- oder elektronischen Format und
internetbasierte Dienste umfasst ("Produkt"). Dem Produkt liegt
möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu
diesem EULA bei. INDEM SIE DAS PRODUKT
INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VER-
WENDEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVER-
STANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS
GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT
EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BE-
RECHTIGT, DAS PRODUKT ZU INSTALLIEREN ODER
ZU VERWENDEN; SIE KÖNNEN ES JEDOCH GEGEN
VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER
STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE ES ERHALTEN
HABEN.

1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der
Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs
einhalten, die folgenden Rechte:

* Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine
Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispiels-
weise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal-
lieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
und auszuführen. Das Produkt darf nicht von mehr als einem
(1) Prozessor gleichzeitig auf einem einzigen Arbeits-
stationscomputer verwendet werden. Sie dürfen maximal fünf
(5) Computern oder anderen elektronischen Geräten (jedes
ein "Gerät") die Verbindung mit dem Arbeitsstationscomputer
erlauben, um die Dienste des Produkts nur für Datei- und
Druckdienste, Internetinformationsdienste und RAS (ein-
schließlich der Gemeinsamen Verbindungsnutzung und
Telefoniedienste) zu verwenden. In dem Maximum von fünf
Verbindungen sind auch indirekte Verbindungen durch
"Multiplexing"-Software oder Hardware oder durch andere
Software oder Hardware enthalten, die Verbindungen in
einem Pool verwaltet oder zusammenfasst. Außer wie ander-
weitig durch die weiter unten beschriebenen Features
NetMeeting und Remoteunterstützung gestattet, sind Sie
nicht berechtigt, das Produkt zu verwenden, um einem Gerät
zu erlauben, andere auf dem Arbeitsstationscomputer ge-
speicherte ausführbare Software zu verwenden, darauf zuzu-
greifen, sie anzuzeigen oder auszuführen, noch sind Sie
berechtigt, einem Gerät zu erlauben, das Produkt oder die
Benutzeroberfläche des Produkts zu verwenden, darauf zuzu-
greifen, es/sie anzuzeigen oder auszuführen, es sei denn,
das Gerät verfügt über eine gesonderte Lizenz für das
Produkt.

* Obligatorische Aktivierung. Möglicherweise können Sie nach
einer bestimmten Anzahl von Produktstarts Ihre Rechte an
dem Produkt unter diesem EULA nur ausüben, wenn Sie Ihre
Kopie des Produkts auf die in der Startsequenz beschriebene
Weise aktivieren.

Den kompletten Text finden Sie unter
C:\WINDOWS\system32\eula.txt

08.03.2009 | 10:38
von Sven Heinzelmann | Regelverstoß melden
Aber diese Klausel berechtigt Microsoft dazu nicht, das er User als Potenzieler Raubkopierer oder Lizenzverletzer abstemplt, in dem er den User deratige Fragen stellt, auf wie viele PCs Windows installiert wurde. Und letztendlich ist man in solchen Fall nicht verpflichte, Auskunft bzw. eine Antwort auf diese Frage zu geben.

 spider monkey Hans Albern
Zwar muss man sich schon dran halten, dass man Windows nur auf so viele PCs installieren darf, wie man die ensprechende Anzahl der Lizenzen hat. Zum Beispiel hat man 2-x-Lizenzen darf man nur auf 2 x PCs installieren. Und im private Haushalte kommen keine Lizenzzkontrolleure und in gewerblichen Bereich sind es die Wirtschaftsprüfer, die sowas machen, so war es in unserer Firma.

10.03.2009 | 19:25
von I. Schlitt | Regelverstoß melden
Hi! die telefonische aktivierungs fuzzis muss man anlügen. sonst klappt das alles net reibungslos. davor sollte man aber xpantispy drauf machen, wegen dem calling home :)

19.11.2010 | 09:09
von Kai Martin Bönki | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Kai Martin Bönki Merkwürdig, als ich win xp mal übers Telefon aktiviert hatte, hatte ich ein Computersystem am Telefon. Dieses forderte mich auf, nach und nach meinen Key (siehe Bild) einzutippen. War dieser korrekt, bekam ich dafür einen Code, den ich wiederum in den PC eingeben musste. Mit einem Mitarbeiter habe ich nie telefonieren müssen und kostenlos ist der Anruf ebenfalls.
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1 reclabox beschwerde de 45388 teaser


29.12.2013 | 13:24
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Mit dieser Anmerkung will der Hans Albern, damit sagen, das die Windows-Nutzer verpflichtet sind, gegenüber Microsoft Auskunft zu erteilen auf wie viele PCs, Windows eingesetzt wurde.

Aber damit ist er auf dem Holzweg.
RICHTIG IST: Keiner muss Microsoft Auskunft geben auf wie vielen Rechner, Windows schon installiert ist. Microsoft hat im diesem Fall keine Anspruch auf derartige Auskünfte, auch dann wenn es in der EULA steht.

Wobei ich auch sagen muss, das manche Klauseln im Eula in Deutschland unwirksam sind.



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