Microsoft (Unterschleißheim)
Unnötige Fragen bei tel. Aktivierung von Windows gestellt.
Neulich hat ein Bekannter von mir Windows XP für seinen PC gekauft und ich bekam den Auftrag, dieses Betriebssystem zu installieren.
Eines Tages musste bei ihm Windows XP neu Installiert werden, weil er seinen PC umgerüstet hatte (neues Motherboard, neue CPU etc.), und da am diesem Tag sein Internetzugang nicht funktionierte, musste ich Windows XP per Telefon aktivieren.
Nachdem ich die entsprechende Hotline angerufen hatte, ließ ich mich mit einen Mitarbeiter verbinden. Es dauerte eine Weile und endlich hatte ich einen dran.
Aber bevor es mit der Durchgabe der Aktivierungs-ID los ging, bekam ich Fragen. Der Mitarbeiter fragt mich "Auf wie viele Rechner installieren Sie Windows XP oder machen sie eine Neuinstallation?".
Als ich mit dieser Frage konfrontiert wurde, hatte ich den Eindruck gehabt, das man mir vorwirft, Windows XP raubkopiert oder sonst eine Lizenzverletzung begangen zu haben.
Diese Situation ist mit dem im Supermarkt vergleichbar: Man wird als Kunde als Ladendieb abgestempelt und vom Ladendetektiv aufgefordert die Taschen zu öffnen.
Ich hätte am liebsten gegengefragt: "Bezichtigen Sie mich, das ich Windows XP raubkopiert oder sonst eine Lizenzverletzung begangen zu haben?".
Das Fragen bei der tel. Aktivierung von MS Windows und bei anderen MS-Gedöns ist einfach eine Frechheit. Man fühlt sich, wie gesagt, als Raubkopierer oder sonst als Lizenzverletzer abgestempelt.
Hier ein Auszug daraus:
Microsoft Windows XP Home Edition
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG
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möglicherweise eine Ergänzungsvereinbarung oder ein Nachtrag zu
diesem EULA bei. INDEM SIE DAS PRODUKT
INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER ANDERWEITIG VER-
WENDEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVER-
STANDEN, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DIESES EULAS
GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE SICH DAMIT NICHT
EINVERSTANDEN ERKLÄREN, SIND SIE NICHT BE-
RECHTIGT, DAS PRODUKT ZU INSTALLIEREN ODER
ZU VERWENDEN; SIE KÖNNEN ES JEDOCH GEGEN
VOLLE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DER
STELLE ZURÜCKGEBEN, VON DER SIE ES ERHALTEN
HABEN.
1. LIZENZGEWÄHRUNG. Microsoft gewährt Ihnen unter der
Voraussetzung, dass Sie alle Bestimmungen dieses EULAs
einhalten, die folgenden Rechte:
* Installation und Verwendung. Sie sind berechtigt, eine
Kopie des Produkts auf einem einzigen Computer, beispiels-
weise einer Arbeitsstation, einem Terminal oder einem
anderen Gerät ("Arbeitsstationscomputer"), zu instal-
lieren, zu verwenden, darauf zuzugreifen, sie anzuzeigen
und auszuführen. Das Produkt darf nicht von mehr als einem
(1) Prozessor gleichzeitig auf einem einzigen Arbeits-
stationscomputer verwendet werden. Sie dürfen maximal fünf
(5) Computern oder anderen elektronischen Geräten (jedes
ein "Gerät") die Verbindung mit dem Arbeitsstationscomputer
erlauben, um die Dienste des Produkts nur für Datei- und
Druckdienste, Internetinformationsdienste und RAS (ein-
schließlich der Gemeinsamen Verbindungsnutzung und
Telefoniedienste) zu verwenden. In dem Maximum von fünf
Verbindungen sind auch indirekte Verbindungen durch
"Multiplexing"-Software oder Hardware oder durch andere
Software oder Hardware enthalten, die Verbindungen in
einem Pool verwaltet oder zusammenfasst. Außer wie ander-
weitig durch die weiter unten beschriebenen Features
NetMeeting und Remoteunterstützung gestattet, sind Sie
nicht berechtigt, das Produkt zu verwenden, um einem Gerät
zu erlauben, andere auf dem Arbeitsstationscomputer ge-
speicherte ausführbare Software zu verwenden, darauf zuzu-
greifen, sie anzuzeigen oder auszuführen, noch sind Sie
berechtigt, einem Gerät zu erlauben, das Produkt oder die
Benutzeroberfläche des Produkts zu verwenden, darauf zuzu-
greifen, es/sie anzuzeigen oder auszuführen, es sei denn,
das Gerät verfügt über eine gesonderte Lizenz für das
Produkt.
* Obligatorische Aktivierung. Möglicherweise können Sie nach
einer bestimmten Anzahl von Produktstarts Ihre Rechte an
dem Produkt unter diesem EULA nur ausüben, wenn Sie Ihre
Kopie des Produkts auf die in der Startsequenz beschriebene
Weise aktivieren.
Den kompletten Text finden Sie unter
C:\WINDOWS\system32\eula.txt
Hans Albern
Zwar muss man sich schon dran halten, dass man Windows nur auf so viele PCs installieren darf, wie man die ensprechende Anzahl der Lizenzen hat. Zum Beispiel hat man 2-x-Lizenzen darf man nur auf 2 x PCs installieren. Und im private Haushalte kommen keine Lizenzzkontrolleure und in gewerblichen Bereich sind es die Wirtschaftsprüfer, die sowas machen, so war es in unserer Firma.
Aber damit ist er auf dem Holzweg.
RICHTIG IST: Keiner muss Microsoft Auskunft geben auf wie vielen Rechner, Windows schon installiert ist. Microsoft hat im diesem Fall keine Anspruch auf derartige Auskünfte, auch dann wenn es in der EULA steht.
Wobei ich auch sagen muss, das manche Klauseln im Eula in Deutschland unwirksam sind.