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747 Views | 22.02.2012 | 19:08
GLS Germany (Neuenstein)
GLS - keine Schadensregulierung bei Abstellerlaubnis?
Ich habe GLS eine Abstellgenehmigung von Paketen vor meiner Tür erlaubt. Vom GLS Boten wurde mir das als einfache und sichere Lösung angepriesen, wenn niemand zu Hause ist. Leider wurde ich nicht über die Bedingungen aufgeklärt. GLS will nämlich keine Haftung übernehmen, wenn doch mal was passiert - aber das sagt einem vorher natürlich keiner!
Außerdem werden nun prinzipiell alle Pakete vor der Tür abgestellt, egal ob jemand da ist oder nicht! Das war so auch nicht gedacht.
So wurde ein Paket vor der Tür abgestellt - der Inhalt war beim Öffnen jedoch total kaputt. Der Absender hat bei GLS reklamiert - und bekam nach Tagen die Info, dass ich als Empfänger selbst reklamieren müsste (ist mal ganz was Neues!) - und dass man eh keine Haftung aufgrund der Abstellerlaubnis übernehmen will!
Ich finde das eine Unverschämtheit: Erst wird man über die Risiken einer Abstellerlaubnis nicht informiert - ganz im Gegenteil, das ganze wird als super einfache und sichere Lösung angepriesen. Eine Durchschrift oder Bestätigung mit dem "Kleingedruckten" etc. bekommt man auch nicht.
Und im Schadensfall steht man im Regen und GLS will den Schaden nicht zahlen. Toller Kundenservice!
ofortantwort01.03.2012 | 13:16
Abteilung: Customer Service Schwerin
Sehr geehrter ReclaBoxler-3100961,
Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.
Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: dcs.carecenter
gls-germany.com. Hilfreich für die zeitnahe Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.
Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.
Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

Ich meine, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, sich über Risiken und Nebenwirkungen zu informieren. Sie können sich im I-Net über GLS beschweren, sind aber nicht in der Lage, sich auf der GLS-Homepage kund zu machen? Da braucht man doch keine papierenden Unterlagen für.
Außerdem lernt man doch schon als Kind: "Unwissenheit schützt vor Schaden nicht".
Bei einer derart diffusen Beschwerde kommt mir das Gefühl hoch, Sie wollen sich auf Kosten von GLS "gesund stossen".
An GLS-Stelle würde ich auch nicht zahlen.
Aber auf dem Formular steht davon leider nichts!
Und was wäre denn das für ein merkwürdiges Geschäftsverhalten, wenn man sich als Kunde erst im Internet über die Risiken und Nebenwirkungen eines solchen Formulars erkundigen muß und sich nicht auf die Auskünfte eines GLS-Fahrers verlassen darf?
Haben Sie sich die GLS-Hompage mal selber angesehen, bevor Sie hier solche Kommentare verfassen?
Leider steht auch dort nicht klar, welche Risiken eine Abstellerlaubnis für den Empfänger darstellt - das erfährt man leider erst im Schadensfall!
Eine Möglichkeit eine Abstellerlaubnis herunterzuladen / zu drucken gibt es dort. Über die damit verbundenen Risiken wird man jedoch nicht informiert - dann würde ja auch kein Mensch mehr eine solche Erlaubnis erteilen! Desweiteren gibt es dort leider auch kein Formular, um eine einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen bzw. zu löschen - warum wohl!
Auch gibt es keine Möglichkeit Reklamationen oder Schäden zu melden. bzw. irgendwelche Infos zum Ablauf, wenn so ein Fall eintritt!
Zum Thema "auf Kosten von GLS gesund stoßen" - wie bitte ist denn das gemeint? Das finde ich schon eine ziemlich freche Unterstellung!
Ich bin nun glücklicher Besitzer eines Paketes, dessen Inhalt total zerstört ist und den ich vorab bezahlt habe. Da freue ich mich natürlich riesig, wenn GLS den Schaden nicht regulieren will, nur weil ich ihnen eine Abstellerlaubnis erteilt habe!
Wo bitte ist denn der Unterschied ob man ein Paket (das äußerlich okay aussieht) vom Fahrer erhält und quittiert - oder das Paket abgestellt werden darf - und man beim Auspacken erst den Schaden feststellt?
Was steht denn auf diesem Formular?
www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/downloads/abstellererlaubnis-gls-de.pdf
>Durch das Abstellen am angegebenen Ort übernehme (n) ich/wir die
Haftung für diese Pakete.
Empfänger/Vollmachtgeber:
Außerdem sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass der Spediteur keine Haftung übernehmen kann, weil er ja keine Kontrolle über die örtlichen Gegebenheiten hat.
Aber Haftung für Transportschäden die GLS verursacht hat? Sorry - das kann ja wohl nicht richtig sein!
Vielleicht sollte sich das mal ein Anwalt ansehen.
Da das bestimmt mehrere Kunden betrifft, ist das sicher auch ein interessantes Thema für gewisse Fernsehreportagen!
Sag mal, begreifst Du das nicht?
Durch die Abstellerlaubnis hat j e d e r Zugriff auf das Paket und kann, wenn es blöd läuft, auch damit Fußball spielen.
Dafür soll dann das Transportunternehmen haften?