gelöste Beschwerde | 452 Views | 22.02.2012 | 21:07
von Andreas Lau

E.ON Avacon Vertrieb GmbH (Helmstedt)

E.ON Avacon Beschwerde - die Zweite

Bestell-/Kundennummer: 232003396385

Zur Vorgeschichte dieser Beschwerde beziehe ich mich auf meine ReclaBox-Beschwerde vom 29.01.2012 nebst Antwort der E.ON Avacon vom 06.02.2012. Die im Rahmen des genannten Beschwerdefalles geforderten Endabrechnungen sind erstellt, die ehemaligen Vertragskonten sind ausgeglichen. Alles wurde zur Zufriedenheit der Beteiligten geregelt, sowie ausgeglichen und ich habe den Fall am 09.02.2012 als gelöst gekennzeichnet.

SCHLAGWORTE


Jetzt muss ich jedoch leider feststellen, dass sich das Trauerspiel ohne Grund fortsetzt, indem die E.ON Avacon per Mahnung vom 20.02.2012 an mich Beträge und Mahngebühren aus den bereits abgewickelten Vertragskonten fordert, die bereits gezahlt bzw. im Rahmen des oben genannten Beschwerdevorganges gestrichen wurden. Dies kann natürlich anhand von Unterlagen belegt werden.

Insbesondere beziehe ich mich auf ein Entschuldigungsschreiben der E.ON Avacon vom 07.02.2012, in dem bestätigt wird, dass Mahnkosten auf dem Vertragskonto storniert wurden sowie Kontoauszüge, mit denen ich belegen kann, dass sämtliche geforderten Beträge am 15.02.2012 angewiesen wurden. Der Fall ist also offenbar doch noch nicht gelöst.

Deshalb, und weil sich in der Vergangenheit Telefonate mit der kostenpflichtigen E.ON Avacon-Hotline als sinnlos herausstellten, sehe ich mich gezwungen, hier eine weitere Beschwerde zu verfassen. Die ganze Angelegenheit hat die Grenze des Zumutbaren schon lange überschritten und ich bitte darum, die unberechtigten Belästigungen zu beenden. Diese können Sie mir gern ersparen.


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Meine Forderung: Sofortige Einstellung von unberechtigten Mahnungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2012 | 12:15
Firmen-Antwort von: E.ON Vertrieb Deutschland
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Lau,

wir freuen uns, dass Ihre Beschwerde in einem Telefonat geklärt werden konnte.

Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass bei unseren angegebenen Zahlunngsterminen die Banklaufzeiten noch zu beachten sind. Das heißt bei dem von uns angegebenen Termin handelt es sich um den Tag, an dem das Geld bei uns sein soll und nicht um den Tag, an dem Sie die Überweisung anstoßen.

Wir bedauern, dass wir Sie als Kunden verloren haben, und hoffen, dass wir Sie in Zukunft wieder von unseren Produkten überzeugen können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (1)



20.03.2012 | 18:14
von Andreas Lau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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