eBay (Kleinmachnow)
Account grundlos gesperrt
Bestell-/Kundennummer: queen2010*10
Am 05.02.12 erhielt ich eine Email mit dem Titel "MC055 Ausschluss Ihres eBay-Mitgliedskontos" folgenden Inhalts: "Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde aufgrund eines Verstoßes gegen den eBay-Grundsatz zu ausgeschlossenen Mitgliedern aufgehoben. Unseren Unterlagen zufolge, steht Ihr Mitgliedskonto mit den folgenden, bereits gesperrten Mitgliedskonten, im Zusammenhang: cyber-tuning"
Am 09.02.12 habe ich eBay mitgeteilt, dass es sich sicher nur um ein Versehen handelt, da ich einen Nutzer mit dem Namen "cyber-tuning" weder kenne, noch mit ihm identisch bin. Am 14.02.12 habe ich diese Mitteilung wiederholt, da eine Antwort ausblieb.
Am 20.02.12 erhielt ich folgende Antwort: "Sie wurden von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen, weil Sie unter Ihrem eBay-Mitgliedsnamen "cyber-tuning" gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Dieser Ausschluss ist personenbezogen, d. h. wenn im Zusammenhang mit einem Ihrer Mitgliedsnamen ein Verstoß vorliegt, werden Ihre weiteren Mitgliedskonten ebenfalls gesperrt. Das eBay-Sicherheitsteam hat Grund zu der Annahme, dass das gesperrte Mitgliedskonto Ihnen gehört. Wir sehen keine Möglichkeit, Sie wieder zum Handel auf eBay zuzulassen."
Am 24.02.12 habe ich eBay erneut mitgeteilt, dass ich keineswegs mit dem Nutzer "cyber-tuning" identisch bin und auch niemanden dieses Namens kenne. Auch habe ich die wiederholte Bitte um ein klärendes Telefonat ausgesprochen.
Fazit: Ich habe nie gegen eBay-Grundsätze verstoßen, soll mich aber nie mehr (weil Sperre personenbezogen) neu anmelden, geschweige denn meinen Account zurück erhalten dürfen?
Ich war, bin und werde nie der Nutzer "cyber-tuning" sein!
Beweisen Sie, dass Sie nichts mit 'Cyber-Tuning' zu tun haben. Wenn Ihnen Ihr eBay-Account soviel wert ist, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Zudem würden mich dann mal die Beweise interessieren, anhand deren eBay annimmt, Sie seien der Nutzer "cyber-tuning". Aus der lapidaren Antwort geht das nicht hervor und etwas behaupten, ohne es beweisen zu können, kann schließlich jeder.
Es hängt nicht meine wirtschaftliche Zukunft an dem Account. Das ist auch nicht die Motivation, die hinter meinen Bemühungen steckt.
Es ist ganz einfach so, dass ich mir verunglimpft vorkomme, da man mir ein Fehlverhalten vorwirft, welches ich nicht begangen habe. Wem ginge es nicht ähnlich, wenn die eigene Reputation angekratzt wird?
Wenn man mich nicht als Kunde, Mitglied, o. ä. haben möchte, dann muss ich das akzeptieren und mein Geld eben woanders hintragen. Aber die Behauptung, ich habe gegen Regeln verstoßen, wurmt dagegen doch sehr.
Die Angelegenheit auf die Spitze getrieben wäre eine anwaltliche Vertretung zwecks Reaktivierung des Accounts die Sache nicht wert. Anders sieht es aus, wenn man die Falschbehauptung nicht zurückziehen möchte, da ich mir dann durchaus vorstellen könnte, Strafanzeige wegen übler Nachrede zu stellen. Schließlich hat ein Nutzer namens "cyber-tuning" augenscheinlich irgendeinen Mist gebaut, der nun an mir klebt.
Aber ein Ausschluss auf falscher Grundlage ist persönlich rufschädigend. Ich hoffe, eBay zeigt Einsicht und prüft die Angelegenheit, so dass einer Freischaltung nichts mehr im Wege steht.
Fehleinschätzungen können passieren, aber Sturheit darf nicht sein!
Das stimmt nicht.
Ein Anbieter wie eBay darf nicht willkürlich Leute einfach ausperren. Dazu benötigen sie Gründe.
"Hallo Frau Hoen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung, in der Sie uns mitteilen, dass Sie mit dem genannten Mitgliedskonto "cyber-tuning" nicht in Zusammenhang gebracht werden möchten, da Sie eine eigenständige Person sind.
Leider kann ich Ihre Argumente so nicht ganz akzeptieren, da es für uns klar ersichtlich ist, dass Ihr Mitgliedskonto "queen2010*10" mit dem bereits genannten Mitgliedskonto "cyber-tuning" verknüpft ist. Unsere Recherchen haben eindeutig ergeben, dass die betreffenden Mitgliedskonten in engem Zusammenhang stehen.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam, dass wir trotz der Anonymität des Internets, die Möglichkeit haben, durch Auswertung von Daten, Bezüge und Zusammenhänge zwischen Mitgliedskonten zu erkennen. [.]
Wie bereits mitgeteilt, werden wir Ihr Mitgliedskonto erst wieder prüfen, wenn die Gründe, die zur Sperre des anderen Mitgliedskontos führten, aufgehoben wurden, sofern eine Aufhebung der Sperre möglich ist. [.]"