15239 Views | 25.02.2012 | 17:39 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7477961

DHL (Bonn)

Paket unfrei versendet. Nun Riesenrechnung

DHL stellt hohe Rechnung nach unfreier Rücksendung.

Ich habe vor einiger Zeit ein Paket mit DHL mit reklamierter Ware an einen Onlinehändler unfrei verschickt. Dieser hat, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, die Sendung nicht entgegen genommen. Die Sendung kam zu mir zurück. Leider war ich an diesem Tag nicht da.

SCHLAGWORTE

Der Postbote kam erneut und als ich die Tür öffnete, sagte er nur: "Ich bekomme 15,- Euro!" Verständlicherweise habe ich ihn wieder weg geschickt, weil da ja jeder kommen könnte. Eine Woche später hatte ich Post von der DHL im Kasten. Eine Rechnung. Sie verlangten von mir, dass ich einen Betrag in Höhe von 51,30 Euro bis spätestens 27.2.2012 bezahlen soll.

Daraufhin habe ich beim Kundenservice angerufen. Eine desinteressierte Frau ging ran. Ich habe versucht, das Problem mit ihr zu klären, hatte jedoch keine Chance, da sie versuchte, mich abzuwimmeln - Ich hätte das Geld umgehend zu bezahlen und beendete das Gespräch einfach, ohne mich zu Wort kommen zu lassen.

Da ich das eine Frechheit finde, habe ich noch eine Mail über das Kontaktformular an die DHL geschickt. Es kam keine Antwort. Also rief ich nochmal beim Kundenservice an, jedoch meinte der Herr am Telefon, er könne nichts machen und ich solle mich doch bitte an die zentrale Paketermittlung wenden, welche aus rechtlichen Gründen wohl nur schriftlich zu erreichen sei.

Ich kramte die Rechnung heraus und dort eine Nummer und rief da an. Es antwortete eine SEHR unhöfliche und genervte Frau und auch diese meinte, ich hätte umgehend zu bezahlen. Um mir den weiteren Ärger zu ersparen, bezahlte ich und schickte den beigefügten Antwortbrief an die DHL. Zwei Tage darauf erhielt ich Post. Eine Antwort auf meine E-Mail zwei Wochen zuvor. Auch in dieser stand, dass ich zu bezahlen hätte.

Es stellt sich mir hier so dar, als handle die DHL vorsätzlich, da dies kein Umgang mit dem Kunden sein kann. FRECHHEIT.

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Meine Forderung an DHL: Geld zurück plus Porto für Antwortschreiben!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (14)


25.02.2012 | 18:20
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Nehmen Sie auch jedes Paket an, dass Ihnen unfrei zu geht. Ich mache das bestimmt nicht, weil ich dann nämlich ein erhöhtes Porto zu entrichten haben. Sie haben versucht, Ihre Reklamation zu Lasten der DHL zu lösen. Dagegen würde ich mich auch verwehren. Wenn Sie eine Reklamation haben, schicken Sie das frei zurück und setzen sich dann wegen der Kosten mit dem Empfänger auseinander.

Hier sind Sie falsch gefahren!

25.02.2012 | 19:24
von ReclaBoxler-4724278 | Regelverstoß melden
Unfreie Sendungen gehen gar nicht.
entwerde fordert man vorher einen Rücksendeschein an oder man bekommt das vorauslagte Porto dann zurück überwiesen.
Warum soll ein Hädler der eh draufzahlt bei Rücksendung auch noch ein Haufen Geld mehr bezahlen?
Sie haben den Fehler gemacht nicht DHL.
Die haben befördert, also wollen sie auch ihr Geld.
Unverständlich so eine Beschwerde.

25.02.2012 | 21:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey LOL

keine Fingerabdrücke hinterlassen!

26.02.2012 | 00:17
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Werte Hilfrechtskräfte in den Postings davor.

Lest mal die rechtlichen Bestimmungen und Urteile und schreibt erst dann, wenn Ihr eine Ahnung habt.

www.shopbetreiber-blog.de/2008/06/09/olg-hamburg-entscheidet-erneut-unfreie-ruecksendungen-werden-nicht-angenommen-ist-unzulaessig/

Danke.

26.02.2012 | 02:01
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Q Ein Kunde

Alles richtig. Da geht es aber ausschließlich um die bedingungsgemäße Regelung, nicht um den hier vorliegenden Ablauf. Gibt es keine bedingungsgemäße Vereinbarung, gilt, dass eine unfrei versendete Sendung nicht angenommen werden muss.

26.02.2012 | 02:16
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Manchmal soll man erst lesen und dann schreiben.

Sry, ein Kunde! Nach allen Recherchen gilt auf jeden Fall, dass der Verkäufer den unfreien Versand annehmen muss.

So sehe ich das jetzt.

Ich hätte mich auf eine Schadenminderungspflicht berufen, die zieht hier allerdings nicht.

Gut recheriert, ein Kunde! Hier lag ich total falsch.

26.02.2012 | 09:01
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich habe mir den ganzen, ganzen Kram mal durchgelesen. Da sind in einem Anwaltforum etliche Kommentare zu dem Thema vorhanden.

Es ist tatsächlich so, dass nun der BF die Kosten gegenüber dem Verkäufer geltend machen muss. Den Stress hätte ich mir, wie auch "ein Kunde" schreibt erspart. Er kann natürlich das Paket wieder unfrei an den Verkäufer senden und, wenn der wieder die Annahme verweigert, die Kosten wieder geltend machen.

Der Verkäufer, dessen AGB wir nicht kennen, riskiert hier sogar eine Abmahnung, wenn er die Nichtannahme in einem solchen Fall in den AGB fixiert hat. Das kann ggf. teuer werden.

Somit hat hier der BF sich über den Falschen beschwert. Die Beschwerde hätte also gegen den Verkäufer gerichtet werden müssen. DHL ist hier außen vor und hat genau den angeführten Anspruch gegen den BF. Ich kann dem BF nur empfehlen, den Link von "ein Kunde" dem Verkäufer zu senden und die umgehende Erstattung der Kosten zu verlangen.

Falls der das ablehnt, geht es nur noch über eine anwaltliche Vertretung.

Das Ganze kommt nur dann nicht zum Tragen, wenn der BF nicht als Privatkunde gehandelt hat oder der Warenwert unter 40. - Euro liegt. So habe ich zumindest die Auslegungen verstanden.

26.02.2012 | 09:19
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7477961: Unabhängig von der Rechtsprechung soll man nicht immer alles zu seinen Gunsten auslegen und sich dann in aller Ruhe zurücklehnen!

Erstmal wäre es noch wichtig zu wissen, ob der Warenwert unter 40,- EUR gelegen hat, dann müssen Sie nämlich die Kosten für die Retoure zahlen.

Im anderen Fall hätte ich mich an Ihrer Stelle erstmal mit dem Onlinehändler in Verbindung gesetzt. Es wird ja sicherlich in den AGB niedergeschrieben sein, wie das Prozedere bei einer Retoure abläuft (in vielen Fällen steht das auch auf der Rechnung).

Man muss hier trotz der gültigen Rechtsprechung auch die Seite des Händlers sehen. Stellen Sie sich mal vor, ich würde meinen Hausmüll kostenlos an irgendeinen xbeliebigen Onlinehändler verschicken. Der würde sich aber bedanken!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn es Ihnen die 51,30 EUR wert sind, dann verklagen Sie den Onlinehändler. Ansonsten zahlen Sie lieber, denn die Sache zieht eh schon einen langen Rattenschwanz hinter sich her. DHL ist hier sicherlich kein Vorwurf zu machen, denn die bleiben jetzt auf ihren Kosten sitzen!

26.02.2012 | 09:30
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Großinquisator

Wie kommen Sie auf die Idee, dass DHL auf den Kosten sitzen bleibt? Das ist ja hanebüchener Unsinn. DHL wird sich an dem BF schadlos halten. Was zwischen Verkäufer und dem BF abläuft interessiert DHL zu Recht überhaupt nicht.

26.02.2012 | 14:54
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4336661: Vielleicht hätte ich schreiben sollen: "DHL bleibt IM AUGENBLICK auf den Kosten sitzen. "

Es ist natürlich klar, dass die versuchen werden, das Geld vom BF einzufordern.

Nun hoffe ich, dass der Genauigkeit Genüge getan wurde, und Sie wieder mit Genugtuung den Rest des Sonntags verbringen können. Es tut mir leid, dass ich Sie aufgeregt habe.

26.02.2012 | 15:02
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey der Großinquisitor

Warum sollte ich mich aufregen? Habe ich in Großbuchstaben geschrieben? Wenn ich mich über Ihre teilweise abenteuerlichen Kommentare aufregen würde, hätte ich schon längst einen Herzinfarkt bekommen.

26.02.2012 | 20:15
von ReclaBoxler-1780298 | Regelverstoß melden
Ich weiß noch immer nich, wie Ihr der Meinung seit, die DHL würde auf der Rechnungen sitzen bleiben.

"Um mir den weiteren Ärger zu ersparen, bezahlte ich und schickte den beigefügten Antwortbrief an die DHL. "

26.02.2012 | 20:27
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Stimmt, haben wohl einige überlesen, auch ich.

Aber Sie bekommen das Geld ja defintiv vom Verkäufer zurück. Aus der Nummer kommt der nicht raus. Nur die Beschwerde war hier natürlich gegen den Falschen gerichtet. Ich fände es gut, wenn die hier noch einmal gegen den Richtigen eingestellt wird. Das beschleunigt das Verfahren vielleicht und wenn dann noch die Links zu den rechtlichen Gegebenheiten zusätzlich gepostet werden, müsste es dem schon richtig Bange werden.

03.03.2012 | 12:23
von Patrick Schultz | Regelverstoß melden
DHL Beschwerdemanagement: 0228-76367623



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