2254 Views | 28.02.2012 | 22:43 Uhr
geschrieben von Miriam Schiller

H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG (Hamburg)

Zweijährige dürfte die Toilette nicht benutzen

Ich war heute mit meinen beiden Kindern (2 und 4) in der Filiale in Lahr und habe dort für hundert Euro eingekauft. Leider musste ich gleich zwei Frechheiten erfahren.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich im EG einige Teile für mich ausgesucht hatte, bat ich die Verkäuferin hinter der Kasse, die Sachen bei ihr deponieren zu dürfen, um mit meinen Kindern noch oben in der Kinderabteilung weiter einkaufen zu können, ohne alles mitzuschleppen. Ich bekam die Antwort, dass sie mir nicht versprechen könne, dass die Teile nachher noch da sind. Das ist doch sicherlich keine angemessene Antwort gegenüber einer Kundin, die im Begriff ist, etwas zu kaufen.

Aber die größte Unverschämtheit kam kurz darauf, als meine zweijährige zur Toilette musste. Wir wurden schlichtweg abgelehnt mit den Worten, man dürfe uns da nicht hinlassen. Wissen sie eigentlich, wie lange ein gerade trocken gewordenes Kind seine Notdurft anhalten kann? Ich kann es ja verstehen, dass man nicht jeden Kunden auf die Personaltoilette gehen lassen möchte, aber einem Kleinkind den Zugang zur Toilette zu verweigern, finde ich eine bodenlose Frechheit.

Wenn es sich nicht um Umstandsmode gehandelt hätte, die in Lahr anderweitig schwer zu bekommen ist, hätte ich ihre Filiale verlassen, ohne etwas zu kaufen. Aber Sie dürfen mir glauben, dass ich in Zukunft nicht mehr gerne bei Ihnen einkaufen möchte und lieber in Geschäfte gehe, in denen die Kundenfreundlichkeit einen höheren Stellenwert hat.

Mit freundlichen Grüßen, M. Schiller

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Meine Forderung an H&M Hennes & Mauritz B.V. & Co.KG: Kundenfreundlicheres Verhalten! Kinder zur Toilette zu lassen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (14)


29.02.2012 | 00:07
von T. | Regelverstoß melden
Beim Lesen dieser Beschwerde habe ich spontan 2 Fragen:
1.) Was hat der Einkaufswert von 100€ mit der Beschwerde zu tun? Vermutlich meinen Sie, ab dieser Summe sei eine angemessene Nutzung der sanitären Anlagen selbstverständlich, wenn man nur für 20€ einkauft und ein Kleinkind dabei hat, nicht. Nein, das meinten Sie nicht? Dann war das wohl nur sinnloses Profilieren.
2.) Wie hoffen Sie Ihre ausgesuchte Kleidung wiederzufinden? Da Sie meinen, die Frau könne Ihre Waren an der Kasse deponieren, bis Sie wiederkommen, gilt das doch auch für alle anderen Kunden, oder? Nein, erst ab 100€? Mh, erreichen bestimmt auch andere Käufer, denn Sie sind mit Sicherheit nicht der einzig wichtige und tolle Kunde, dem man alle erdenklichen Serviceleistungen erbringt, obwohl man diese Anderen verweigert.

Wie auch immer, zum Kern der Beschwerde, den Sie in diese Belanglosigkeiten gepackt haben - Ausgedehnte Shoppingtouren, das gilt besonders ab einem Einkaufswert von 100€, sollte man mit gerade erst trocken gewordenen Kleinkindern möglichst vermeiden, oder? Sie sollten sich also auch über sich selbst ärgern. Ansonsten ist es natürlich keine gute Reaktion der Verkäuferin, aber ich vermute, dass ebendiese nur die Anweisung hat, keine Kunden auf die Toilette, die im Bereich des Personals liegen, zu lassen. Soll sie sich Anweisungen ihres Chefs widersetzen und eine Abmahnung in Kauf nehmen? Ich verstehe die Frau jobtechnisch gesehen, auch wenn ich einräumen muss, dass sie es eventuell feiner hätte lösen können.

29.02.2012 | 00:09
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Miriam Schiller:

1.) Sie können nicht von der Verkäuferin verlangen, dass sie auf Ihre Klamotten aufpasst. Dafür wird sie nicht bezahlt.

2.) Es besteht keine Verpflichtung, Ihnen und Ihrem Kind die Personaltoilette zu überlassen. Stellen Sie sich mal vor, ein Wildfremder klingelt an Ihrer Tür und will in Ihrem "Reich" sein Geschäft verrichten. Machen Sie ja wohl auch nicht, oder?

29.02.2012 | 00:34
von Alan Lake | Regelverstoß melden
Frau Schiller, Sie hätten auch durchaus Ihre Ware bezahlen können und Sie dann mit in die nächste Abteilung nehmen können. Mit dem Kassenzettel hätten Sie ja dann den Nachweis, dass die Ware bereits bezahlt ist.

Allerdings ist es schon zumutbar, dass eine 2jährige mal auf die Toilette darf, auch wenn die nicht für Kunden zugänglich ist. Bei kleinen Kindern sollte man da schon mal ´ne Ausnahme machen können.

Ich bin selbst Familienvater und hätte jedoch vorsichtshalber dem Kind eine Windel angezogen. Denn man weiß nie, wo die nächste Toilette ist und Kinder können es einfach nicht so lang einhalten.

29.02.2012 | 00:41
von ReclaBoxler-9418915 | Regelverstoß melden
Für alle, die es immer noch nicht begriffen haben: Aus hygienischen Gründen dürfen Besucher die Personaltoiletten NICHT benutzen!
Auch ein 2-jähriges Kind ist nunmal ein Besucher.

29.02.2012 | 00:43
von Alan Lake | Regelverstoß melden
Ich sehe hier niemanden, der etwas anderes behauptet.

29.02.2012 | 09:39
von ReclaBoxler-2612723 | Regelverstoß melden
Mal abgesehen von den Firmenvorschriften, finde ich die Beschwerde schon angemessen. Ich kenne keinen Laden, bei dem es ein Problem ist, Artikel bis zum Ende des Einkaufs an der Kasse zu deponieren.

Und ja auch ich kenne die Vorschriften zum Thema Toilettenbenutzun, aber bei Kindern bin ich auch der Meinung, sollte man mal beide Augen zudrücken. Ich habe in der Hinsicht bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht. Ich wurde teilweise sogar von Verkäuferinnen angesprochen, ob mein Kind mal zur Toilette müsse. Obwohl ich anhand einer Windel vorgesorgt hatte.

29.02.2012 | 14:04
von ReclaBoxler-3424071 | Regelverstoß melden
In Deutschland gibt es Kein Gesetz, nach dem ich Jeden der eine Notdurft verrichtem muß und an meiner Haustür fragt ob er meine Toilette benutzen darf, es ihm erlauben muß. Dies gilt auch für Kaufhäuser. Der einzige Paragraf, aus dem sich ein solches Recht eventuell ableiten ließe, ist der Paragraf 323c des Strafgesetzbuches: Wer »bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten« ist, der macht sich strafbar. Aber, wie der Autor und Anwalt Ralf Höcker in seinem Neuen Lexikon der Rechtsirrtümer schreibt: »Eine Notdurft macht noch keinen Notfall. «

29.02.2012 | 16:57
von ReclaBoxler-8412719 | Regelverstoß melden
Aber weiss schon, wen man da in die heiligen Hallen des Personals reinlässt. Wäre nicht das erste Mal, dass Angestellte plötzlich 2 Handtaschen haben

29.02.2012 | 19:00
von Raubr...ach egal! | Regelverstoß melden
". Aber Sie dürfen mir glauben, dass ich in Zukunft nicht mehr gerne bei Ihnen einkaufen möchte. "

Ach so. Sehr konsequent!
OHNE H&M geht's dann aber doch nicht!

29.02.2012 | 21:00
von Miriam Schiller | Regelverstoß melden
Wir befinden uns halt leider doch in der so viel zitierten Servicewüste Deutschland. Zumindest, was viele große Handelsketten angeht! Glücklicherweise ist es ja nicht überall so. Sowohl beim Metzger um die Ecke, als auch bei Aldi und Edeka, genauso in jedem anderen Mode- oder sonstigem Geschäft durften meine Kinder bisher in dringenden Angelegenheiten die Toilette benutzen. Und warum sollte ich meiner zweijaehrigen eine Windel anziehen? Um ihr zu vermitteln, ich trau dir das nicht zu? Außerdem waren wir nicht auf ausgedehnter Shoppingtour, sondern lediglich kurz bei H&M, um ein paar Umstandsklamotten zu besorgen. Da müsste ich Sie ja ständig in Windeln packen, eigentlich ja immer wenn ich länger als ne halbe Stunde das Haus verlasse. Solche Bemerkungen können eigentlich nur von Kinderlosen kommen! Und noch kurz zu den Kleidern, die ich an der Kasse hinterlegen wollte. Hinter der Kasse befinden sich drei große leere Schränke, es wäre für die Verkaeuferin kein Problem gewesen die Sachen für ne Weile da zu deponieren. In den meisten Geschäften ist es kein Problem für 24Std. Sachen zurückzulegen. Schonmal davon gehört? Und zuletzt: Doch, es wird in Zukunft auch ohne H&M gehen!

04.03.2012 | 13:42
von ReclaBoxler-4111213 | Regelverstoß melden
Liebe Frau Schiller, ärgern sie sich nicht über diese (--) Kommentare. Hier tummeln sich allerlei Besserwisser und Querdenker die nichts anderes zu tun haben, als anderen Leuten einzureden, was sie alles falsch machen.
Zu ihrer Beschwerde: Sie haben absolut recht. Es ist sowohl doch zumutbar und ein Service den man erwarten darf, wenn man 1) Seine Waren ablegen möchte und 2) Eine Zweijährige eine Toilette besuchen lassen möchte.
Am Besten aber sie schreiben persönlich an H&M!

07.05.2012 | 16:39
von ReclaBoxler-4512016 | Regelverstoß melden
Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass ich mit den internen Regeln H&Ms bzgl. der Deponierung von Kleidung und Nutzung der Toiletten durch Kunden nicht vertraut bin. Dennoch finde ich das Verhalten dieser Angestellten unangebracht.
Dass es keine hundertprozentige Garantie dafür gibt, dass die abgelegten Klamotten später noch da sind, muss man meiner Meinung nach in Betracht ziehen (zwischenzeitlicher Personalwechsel an den Kassen ect.), jedoch ist dies meiner Meinung nach die Ausnahme und durch ihre Aussage vermittelt die Verkäuferin den Eindruck, dass ihr Kundenzufriedenheit und ein gewisser Service nicht sonderlich wichtig sind.
Zu der Aussage, man stelle seine Toilette ja auch nicht wildfremden Menschen zur Verfügung, muss ich erstens sagen, dass das kein wirklich zutreffender Vergleich ist, zweitens denke ich sollte man im Falle von Kleinkindern auch bedenken, welche Folge es haben könnte, wenn man sie die Toilette nicht benutzen lässt - es wäre wohl kaum ein H&M-Mitarbeiter begeistert, eine Putzstunde einzulegen.

Alles in allem finde ich die Kommentare größtenteils kontraproduktiv und der weitverbreitete Eindruck, Kinder seien in unserer Gesellschaft unerwünscht, wird hier bestätigt.

08.05.2012 | 19:22
von Susanne Müller | Regelverstoß melden
Bei allem Verständnis, aber die Verkäufer sind nicht dazu da, ihre Einkäufe zu deponieren und darauf aufzupassen! Wenn das nun jeder so machen würde, wo soll die ganze Ware denn hin? Haben die dort an den Kassen soviel Platz, die Einkäufe der Kunden aufzubewahren? Und was die Toilette angeht, es gibt Vorschriften. Und es gibt viele Kunden, die Waren entwenden und das in den Toiletten tun, und viele haben auch Kinder dabei bzw. nutzen ihre Kinder als Alibi für ihre Taten, eben weil sie dann einen Grund haben, auf die Toiletten zu gehen. Daher kann und darf man da keine Ausnahmen machen. Bei allem Verständnis, wenn das Kind noch so klein ist, weshalb hat es dann nicht vorsorglich eine Windel an? In der Stadt kann ihnen das ja dauernd passieren, das sie auf die Schnelle keine Toilette finden und spät. in Bus und Bahn haben Sie dann ein Problem, falls die Kleine dringend muss.Es ist schon für einen Erwachsenen schwer, bei einer Shopping Tour "auszuhalten", geschweige denn für ein Kind. Sorry, aber das wiederum kann ich nun nicht verstehen. Die Verkäufer sind dann wieder die blöden, die unfreundlichen und Servicewüste Deutschland lässt grüssen. Unfair.

09.05.2012 | 18:51
von Ein Mitleser | Regelverstoß melden
Beim Metzger um die Ecke aufs Klo?
Wenn das Ordnungsamt dies mitbekommt, muß der Metzger mit einer empfindlichen Strafe rechnen, denn im Bereich Lebensmittelhandel ist es verboten, Kunden auf die Toilette zu lassen, aus Hygienegründen.
Wegen das Kind nicht trocken genug ist, muß man sich fürs Einkäufen etwas anderes einfallen lassen.
Ich nenne das nicht Servicewüste, sondern maßlose, immer mehr ausufernde absurde Erwartungen von Kunden an Händler. Da kann man nur den Kopf schütteln



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