599 Views | 29.02.2012 | 20:02 Uhr
geschrieben von Jörg Meisel

MEDION AG (Essen)

Garantiefall Laptop

Bestell-/Kundennummer: 118694292

Ich habe meinen zwei Jahre alten Laptop von Medion bei ihnen eingeschickt, da die rechte Maustaste und die An-/Ausschalttaste defekt sind und ich auf das Gerät drei Jahre Garantie habe. Im beigelegten Schreiben habe ich auf diese beiden Fehler ausdrücklich hingewiesen.

SCHLAGWORTE

Nun erhalte ich von Ihnen eine Mail, ich soll 202 Euro für die Reparatur zahlen, allerdings nicht für die defekten Tasten, sondern für einen neuen Akku (welcher noch einwandfrei funktioniert hat), ein neues Top-Cover und noch andere Sachen, die nicht reklamiert waren.

Die absolute Frechheit ist, dass mir unterstellt wird, ich hätte den Laptop unsachgemäß behandelt, da er an den Ecken abgeschürft ist und vielleicht wurde dabei auch auf die Delle im Deckel Bezug genommen.

Ich hätte diese Delle gleich mit beanstanden sollen. Diese befindet sich im Deckel und geht von innen nach außen. Also hätte ich in den Bildschirm des Laptops so stark drücken müssen, dass sich der Plastikdeckel darüber ausbeult. Seltsam ist dann aber, wie der Bildschirm das überlebt hat. Ich denke eher, die Verformung kommt durch die Wärme des Gerätes, was wiederum auf minderwertiges Material schließen lässt.

Was die Abschürfungen am Gehäuse angeht - es handelt sich um einen Laptop, welcher auch einmal in eine Tasche gesteckt und mitgenommen wird.

Ich kann mit 100%iger Sicherheit sagen, dass mir der Computer nie heruntergefallen ist oder ich damit nicht pfleglich umgegangen wäre. Für mich sind das alles Ausreden und Beschuldigungen, um sich um die Garantie zu drücken!

Bei Nichtregulierung dieses offensichtlichen Garantiefalles bin ich auch gerne bereit, diese Sache meinem Rechtsanwalt zu übergeben.

J. M.

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Meine Forderung an MEDION AG: Reparatur der beiden beanstandeten Tasten auf Garantie


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Kommentare und Trackbacks (4)


01.03.2012 | 09:29
von X. 99 | Regelverstoß melden
Das nächste mal einfach nur Nahrungsmittel bei Aldi kaufen. Wobei, auch lieber das nicht!

08.03.2012 | 12:21
von Jörg Meisel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.03.2012 | 13:33
von Jörg Meisel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.04.2012 | 07:09
von Jörg Meisel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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