TelDaFax:
Kein Forderungsvordruck erhalten?
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3483 Views | 21.03.2012 | 14:03 Uhr
geschrieben von AD
TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)
Teldafax Insolvenzverwalter fordert Geld zurück
Ich brauche dringend Euren Ratschlag. Der Insolvenzverwalter von Teldafax fordert über eine Rechtskanzlei von mir knapp 700 Euro zurück.
Ich hatte damals am Tage vor der Insolvenz von TelDaFax noch dieses Geld von TelDaFax im Rahmen einer Zwangsvollstreckung zurück bekommen.
Nun schreibt die Kanzlei, dass sie das Geld zurückfordern, weil TelDaFax zu dem Zeitpunkt Berichts zahlungsunfähig war.
Was soll ich tun? Lohnt sich der Gang zum Anwalt?
Selbst das Hauptzollamt musste Steuern zurückzahlen.
Google mal ein wenig.
Trotzdem: Anwalt mußt Du dir nehmen.
Ich würde erst mal die offiziellen Zeitstempel bei der Teldafax-Pleite und der eigenen Zwangsvollstreckung genau vergleichen. Vielleicht irrt sich die Kanzlei im Datum. Wäre bestimmt nicht das erste Mal.
www.insolvenzberatung.de/page73/page15/page15.html
Die Insolvenzordnung erlaubt es unter bestimmten Umständen, im Insolvenzverfahren nicht vom Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages, sondern von dem Schuldnervermögen auszugehen, das zum Beispiel drei Monate vor dem Zeitpunkt der ersten zulässigen Antragstellung bestand.
Die Anfechtungszeiträume betragen von einem Monat über drei Monaten, 2 Jahren, 4 Jahren, bis zu 10 Jahre vor dem Abtrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
(vgl.:
de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzordnung_(Deutschland)
www.insolvenzrecht-zwickau.de/Insolvenzanfechtung/Kompakt.php
www.insolvenz-news.de/teldafax-insolvenz-forderung-inkasso-verrechnung
Verbraucherzentrale NRW "Insolvenzverfahren gegen Teldafax"
www.vz-nrw.de/UNIQ133235097215546/link958111A.html
Der Artikel "Insolvenzanfechtung - Abwehr und Geltendmachung in der Insolvenz" ist auch noch interessant.
www.insolvenzrecht24.eu/insolvenzanfechtung.html
Ich soll das Geld bis zum 18.4. überweisen.
Ich werde nun Eure Ratschläge befolgen und einen Anwalt nehmen.
Ich soll das Geld bis zum 18.4. überweisen.
Ich werde nun Eure Ratschläge befolgen und einen Anwalt nehmen.
Zum einen stimmt weiß ich auch nicht wie sie auf den Betrag kommen, den Sie angeben. Sie wollen eine Hauptforderung von 655 Euro. Ich selber habe nur 648 Euro bekommen. Dazu wollen Sie noch Zinsen von knapp 22 Euro.
openjur.de/u/144509.html
2. Der verminderte Betrag sind die Gebühren des Gerichtsvollziehers, die Du bezahlen musstest. Erklärung hier zu:
www.insolvenzrecht-zwickau.de/Insolvenzanfechtung/Kompakt.php
suche in diesem Dokument nach "Gerichtsvollzieher"
3. Die Zinsen: Begründung hier zu: siehe Link und LG Urteil unter Punkt 1. Die Zinsen wurden korrekt mit ca. 5,37% ab dem 1.9.2011 berechnet und sind auch zu zahlen. Also, ich überweise den Betrag (bei mir 540€) und vergesse endlich alles und innerer Frieden kann sich wieder einstellen.
Auch ich (als Geschädigter) tue mich erst einmal schwer mit dieser Art von Gerechtigkeit, aber ich habe hohen Respekt vor unserem Rechtssystem und unserer Verfassung! Hierbei geht es um die Gleichstellung aller Gläubiger!
lieben Gruß, Wolfgang
dejure.org/gesetze/InsO/88.html
Neben den Insolvenzanfechtungen (§§ 129 folgende Insolvenzordnung) wirkt die sogenannte Rückschlagsperre des § 88 InsO auf bestimmte Vorgänge VOR der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein:
www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/fachlexika/abc-des-insolvenzrechts/rueckschlagsperre/?type=99
Nach § 88 InsO werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im LETZTEN Monat VOR dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder danach) durch eine Zwangsvollstreckung an einem Gegenstand erlangt hat, der zur Insolvenzmasse gehört, unwirksam.
Die Rückschlagsperre lässt also bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Verfahrenseröffnung NACHTRÄGLICH unwirksam werden.
de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckschlagsperre
Die Rückschlagsperre bewirkt, dass Sie, wenn Sie im LETZTEN Monat VOR dem Insolvenzantrag oder NACH der Verfahrenseröffnung durch Zwangsvollstreckung eine Sicherheit erlangt haben, diese Sicherheit automatisch verlieren.
www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/103-Vollstreckungsverbot
§ 88 InsO erfasst insbesondere Pfändungsmaßnahmen - hierbei sind auch zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen erfasst.
Die Rückschlagsperre dient letztlich der Sicherung der Insolvenzmasse und der Gleichbehandlung aller Gläubiger.
Ich bin niemals von Teldafax beliefert worden. Ich hatte damals die Kaution und die Vorkasseleistung gezahlt. Anschließend hat Teldafax mir einen Brief geschickt, dass der Vertrag mit mir nicht zustande kommen kann, weil mein Vorlieferant mich nicht aus dem Vertrag lässt. Ich habe also überhaupt kein Vertragsverhältnis mit Teldafax gehabt und sie haben einfach mein Geld einbehalten.
Kann hier jemand was zu sagen?
Mit wem haben Sie den Vertrag geschlosssen? Für welche Firma wird jetzt Geld gefordert? Lesen Sie hierzu den Artikel der Verbraucherzentrale "Insolvenzverfahren gegen Teldafax: 700.000 Kunden betroffen"
www.vz-nrw.de/UNIQ133248723912361/link958111A.html
Zitat: ". .. Sie haben bereits Post vom Insolvenzverwalter: Wie sind die Schreiben zu bewerten? . ..
Nach unserer Kenntnis wurden nämlich die Energielieferverträge mit Teldafax Energy GmbH bzw. mit Teldafax Marketing GmbH abgeschlossen.
Es ist fraglich, ob etwaige Forderungen dieser Unternehmen rechtswirksam an die Teldafax Services GmbH abgetreten wurden. ..."
Zitat: ". .. Dabei sind Verbraucher, die nie bei Teldafax Kunde waren, ebenso wie solche, deren Verbrauchsabrechnung nicht stimmt, vor allem aber solche, bei denen gar keine Abtretung der Forderung an die Firma, die jetzt die Forderung geltend macht (zumeist die Teldafax Services GmbH) erfolgt ist. Sollte einmal doch eine solche Abtretung vorhanden sein, halten wir diese für rechtlich zweifelhaft, da überraschend und intransparent, und damit nach AGB-Recht unwirksam. .. "
www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php
2) Amtsgericht Bonn "Insolvenzverfahren TelDaFax-Gruppe":
www.ag-bonn.nrw.de/service/Insolvenzverfahren_TelDaFax-Gruppe/index.php
Zitat: ". ... Was ist, wenn meine Forderungsanmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist beim Insolvenzverwalter eingeht?
Sollten Forderungen nach dem Ablauf der Anmeldefrist (vgl. Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens) beim Insolvenzverwalter eingehen, werden diese gesammelt und zum Ende des Verfahrens nachträglich geprüft.
Dies kann (je nach Länge des Verfahrens) i. d.R. erst einige Jahre später erfolgen.
Nach Abhaltung des nachträglichen Prüfungstermins bzw. -stichtags ist das Amtsgericht verpflichtet, für “verspätete“ Forderungsanmeldungen eine Gebühr von 15,00 € pro „verspätetem“ Anmeldegläubiger zu erheben. ... "
Beschwerde ist gelöst