Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
1 Jahr Hausverbot
Sehr geehrtes Rossmann-Führungsteam,
ich hatte gestern einen Einkauf bei Rossmann getätigt. Als ich aus dem Laden gegangen bin, piepte das Gerät am Ausgang. Ich konnte mir nicht erklären, wie das sein könnte, da meine Freundin und ich unsere Waren, wie immer normal an der Kasse bezahlt hatten.
Ich ging zur Kassiererin. Diese forderte mich dann auf, meine Tasche einmal zu durchsuchen. Dann sah ich, dass sich zwei kleine Tester in meiner Tasche befanden. Daraufhin habe ich mich natürlich geärgert, da dies mit Sicherheit nicht beabsichtigt war. Ich gab die Erklärung ab, dass ich dies nicht bewusst gemacht hatte. Denn Zuvor, als ich noch im Geschäft am Einkaufen war, klingelte mein Handy. Da meine Hände voll waren, habe ich diese Tester versehentlich in meine Tasche gesteckt, um meine Hände frei zu haben und mein Handy somit aus der Tasche genommen. Nun haben meine Freundin und ich Jahr Hausverbot erteilt bekommen, wobei sie nichts derartiges geleistet hatte. Mir wurde gesagt, dass dies an die Polizei weiterginge.
Ich habe hinzuzufügen, dass ich eine treue Stammkundin bei Rossmann bin. Außerdem war die Ware, die ich gekauft hatte, um einiges Teurer, als diese Tester, die ich versehentlich mitgenommen hatte. Des Weiteren halte ich mich an jegliche Regeln und dies passiert mir, durch meine törichte Art auch zum ersten Mal. Ihr Personal behandelte mich sehr unfreundlich und sagte: "Wir wollen Sie hier nicht mehr haben".
Außerdem hatte eine Ihrer Mitarbeiterinnen meine Reaktion an der Kasse den anderen Mitarbeitern abweichend von den wirklichen Tatsachen erzählt. Sie sagte, ich habe von Anfang an bedauert, dass es sich um diese Tester handelt. Dies war demnach aber nicht so, wie Sie im obigen Teil lesen können. Als ich schilderte, weshalb sich die Tester in meiner Tasche befanden, gab eine Mitarbeiterin von Ihnen meine Worte sarkastisch wieder und stellte mich somit als Lügnerin dar.
Ich sehe weder aus wie in eine Diebin, noch habe ich dies nötig oder irgendwelche Gedanken daran verschwendet. Ich weiß, so etwas hören Sie sicherlich oft, dennoch kann es nicht sein, dass eine Person durch die Tollpatschigkeit und Ehrlichkeit mit solchen Konsequenzen zu rechnen hat. Denn dies ist mit Sicherheit nicht nur mir unabsichtlich passiert, sondern auch vielen anderen.
Außerdem verstehe ich auch nicht, wieso meine Freundin unter meiner törichten Art leiden muss und somit auch nicht mehr bei Rossmann einkaufen darf.
29.03.2012 | 21:18
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrte Kundin,
zu Ihren hier dargestellten Ausführungen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Jeder Gegenstand, der unseren Verkaufsstellen zuzuordnen ist, zählt zunächst zu unserem Eigentum. Wird ein Gegenstand (Inventar oder Ware) unbezahlt bzw. ohne Zustimmung einer der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen, wird diese Handlung als Diebstahl gewertet und entsprechend verfolgt. Dabei können wir von unserer Seite aus nicht unterscheiden, ob es sich um ein Versehen oder um Absicht handelt. Einer Aufhebung des verhängten Hausverbotes sowie der Rücknahme der Strafanzeige werden wir daher nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rossmann Kundenservice
Was erwarten Sie von Rossmann? Die Regeln, sollten solche Situationen wie auch immer eintreten, sind allgemein bekannt und geläufig. Bevor ich nun wegen dem Hausverbot diskutiere, würde ich mir über eventuelle Folgen eher Gedanken machen.
Das Telefongespräch hätte dann eben warten müssen! Mit Ihrer Aussage haben Sie sich einen Bärendienst erwiesen.
"Denn dies ist mit Sicherheit nicht nur mir unabsichtlich passiert, sondern auch vielen anderen."
Zitatende
SO EIN UNSINN!
Mir ist noch nie ein Tester "aus Versehen" in die Tasche "geflogen", erst recht keine ZWEI!
Kann mir nämlich schwer vorstellen, wie man zwei Tester gleichzeitig benutzt.
P. S.: Ich lass auch mein Mobiltelefon immer im Auto, wenn ich "shoppen" gehe.
Vielleicht liegt es daran, dass mir "SO ETWAS" noch nie passiert ist.
Wenn das Handy klingelt und ich habe gerade etwas in der Hand, dann lege ich dies dahin zurück, wo es vorher war, und nicht in die Tasche!
Und dann erwarten Sie noch, dass die Rossmann-Angestellten solch eine hanebüchene Story glauben sollen?
Das Hausverbot und die daraus folgenden Konsequenzen sind voll gerechtfertigt! Keine Diskussion, basta!
Erstens hat man nur einen Tester in der Hand zum Probieren nicht zwei und zweitens kann man denn ja wohl ins Regal zurückstellen, wenn das Handy klingelt, oder? Wer probiert zwei Tester auf einmal?
Ich nehme mal an, Sie haben sich gedacht, Tester mitnehmen ist nicht so schlimm und waren dann erstaunt, dass die auch "piepen".
Ich habe noch nie gehört, dass man Sachen aus Versehen in die Tasche steckt, beim Handyrausholen.
Diebstahl bleibt Diebstahl - auch wenn es "nur" ein Tester ist.
Wie gesagt, die Reaktion von Rossmann ist absolut nachvollziehbar.
Dennoch finde ich, dass eine Strafanzeige nicht berechtigt ist. Heutzutage werden viele Verbrechen begangen. Das beste Beispiel sind Sexualverbrechen und illegale Downloads. Eine Person, die sich etwas illegal herunterlädt, muss mit viel härteren Strafen rechnen, als eine Person, die Kinder und Frauen missbraucht hat.
Deswegen finde ich auch hier, dass man Ihr Vergehen und das der wirklichen Diebe unterscheiden sollte.
Warum sollten Sie eine Strafanzeige für Tester erhalten? Obwohl Sie, wie Sie erwähnten, Produkte von Rossmann gekauft haben, die teurer waren als solche Tester (dies kann ich mir übrigens ziemlich gut vorstellen). Ein Hausverbot halte ich für berechtigt, da Rossmann irgendwas machen muss. Allerdings ist eine Strafanzeige mit Ihrem unbeabsichtigten Vergehen nicht dem Recht entsprechend.
PS: Ich hatte von so einem Fall schon einmal in der Nachbarschaft mitbekommen und musste ziemlich schmunzeln. Daher kann ich nachvollziehen, dass Ihnen es wirklich passiert ist.
Wenn alle ihren Senf dazu geben, tu ich das nun auch! Das macht einen richtig stutzig, wenn man solche Kommentare liest!
ReclaBoxler-8414671, ich hoffe, du nimmst dir das nicht alles sehr zu Herzen, wie das Mädchen, welches Henry erwähnt hatte. Wenn du von dir aussagst, dass es nicht beabsichtigt war, dann wird es sicherlich nicht noch einmal passieren. Ich hoffe für dich, wenn es die Wahrheit ist, dass du wirklich nicht hart dafür büßen musst.
Also, um ehrlich zu sein, klingt diese Geschichte ja schon sehr strange!
Aber mal angenommen, das ganze ist wirklich so gewesen.
Stellen Sie sich doch bitte mal vor, Sie sind Inhaber/in eines Geschäftes und diese Geschichte passiert einem Ihrer Kunden.
Egal, was dieser Ihnen erzählt, er hat Sie beklaut (Absicht oder Unabsicht).
Man sieht einem Menschen nicht an, ob er klaut oder nicht!
Oft ist es so, dass die vertauenswürdigsten Menschen am ehesten zu solchen Taten neigen.
Ich möchte Sie nicht verurteilen und dies soll kein Vorwurf sein, aber Rossmann ist hier leider im Recht u. Sie haben einen Fehler begangen (auch wenn es nicht Ihre Absicht war).
Und dass Ihre Freundin nun auch Hausverbot hat, ist normal, denn mitgefangen, mitgehangen.
Haken Sie die Sache als d. u.m. m gelaufen ab u. lernen Sie daraus!
Solche Kommentare wie: "du gehörst in den Knast", "Für Ihre Beschwerde hier sollten Sie extra bestraft werden".
Tut nicht alle so, als ob Sie alle hier keine Fehler im Leben gemacht haben! Sie oder er ist sicherlich noch ziemlich jung und wenn diese Person etwas tollpatschig von Natur aus ist, dann ist eben blöd gelaufen.
Liebe/r ReclaBoxler433938290, Sie haben die Sache richtig erfasst. Anders als diese ganzen Pan Taus, Großinquisitoren und Celiks, die ja anscheinend soooo perfekte Menschen sind, dass ihnen noch niemals ein Fehler unterlaufen ist!
eine Beschwerde ist in diesem Fall wohl nicht der richtige Weg. Es gibt für Verkäufer keine Möglichkeit, Diebe von "trotteligen Menschen" zu unterscheiden. Daher wird für jeden der gleiche Maßstab angelegt. Woran soll denn ein Verkäufer, Richter oder Polizist erkennen, ob Ware nur aus Versehen oder beabsichtigt in die Tasche gewandert ist?
Man kann Menschen nicht ansehen, ob sie ein Dieb sind oder nicht. Somit ist es vollkommen ok, dass Sie das Hausverbot erhalten haben. Die Strafanzeige wird sicherlich gestellt, aber das Verfahren wird eingestellt werden.
In den meisten Geschäften wird jede Woche mindestens ein Dieb erwischt. Klar kann es passieren, dass man so in Gedanken ist, dass man Dinge einsteckt. Aber auch ein Schaden, den man einer Firma aus Gedankenlosigkeit beibringt, ist ein Schaden. Dabei geht es nicht um den Wert des Schadens.
Übrigens sind häufig unter den Stammkunden die größten Diebe (neben den eigenen Mitarbeitern).
Was Ihre Freundin betrifft. Tja, ich hätte ihr kein Hausverbot erteilt, aber da die Filialleiterin dort das Hausrecht hat, kann sie Hausverbot erteilen, wem sie möchte.
Dass es andere Ablagemöglichkeiten als ihre Handtasche gegeben hätte ist klar, trotzdem ist es für mich in gewisser Weise schon nachvollziehbar, dass ein Teil im Eifer des Gefechts in der Tasche landen kann. Auch das Argument, man teste ja nicht zwei Produkte gleichzeitig, ist für mich kein eindeutiger Hinweis auf eine kriminelle Absicht. Es soll Menschen geben, die vor dem Kauf z. B. Farbe, Inhaltsstoffe von verschiedenen Produkten etc. vergleichen. Trotzdem ist es natürlich, wie jedem klar sein sollte, nicht empfehlenswert, Ware -egal ob Tester oder nicht- in Taschen zu verstauen.
Die Reaktion Rossmanns finde ich verständlich, wobei man in meinen Augen sowohl von dem Hausverbot für die Begleitperson, als auch von einer strafrechtlichen Verfolgung hätte absehen können. Dass der Vorfall Konsequenzen nach sich ziehen muss, ist sicher notwendig, da man, wie bereits erwähnt wurde, dem Kunden seine Absicht nicht an der Nasenspitze ansehen kann und somit potenzielle Wiederholungstaten nicht ausschließen kann.
Für den Fall, dass die Kundin unschuldig ist, sind die Konsequenzen sicher bedauerlich, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung. Trotzdem muss ich sagen, dass es letztendlich ihr eigenes Verschulden war, egal ob dummer Zufall oder Absicht.
Obwohl es sicher ungewöhnlich ist, Ware in der Handtasche zu deponieren und es andere Ablegemöglichkeiten für die Tester gegeben hätte, denke ich nicht, dass es sich bei dem Handeln der Kundin zweifelsfrei um gesetzeswidrige Absichten handelt. Auch wenn die meisten Kommentatoren das Gegenteil behaupten, so glaube ich doch, dass es im Eifer des Gefechts jedem passieren könnte, die Tester kurz in eine Tasche zu stecken. Das Argument, man benutze ja nicht zwei Tester gleichzeitig, finde ich ebenfalls nicht unbedingt begründet. Es soll Menschen geben, die ein Produkt vor dem Kauf mit anderen Produkten vergleichen.
Zu der Reaktion Rossmanns muss ich sagen, dass ich sie zwar verständlich und begründet finde, meiner Meinung nach hätte man aber von dem Hausverbot für die Begleitperson und einer strafrechtlichen Verfolgung absehen können. Auch wenn im Falle der Unschuld der Kundin die Konsequenzen sicherlich ärgerlich und bedauerlich sind (insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Verurteilung), so ist meines Erachtens ein Handeln seitens Rossmanns notwendig, da die Mitarbeiter -wie oben bereits erwähnt wurde- der Kundin ihre Ehrlichkeit nicht an der Nasenspitze ansehen können.
Ich verstehe den Unmut der Beschwerdestellerin für den Fall, dass es sich um ein Versehen handelt, dennoch ist und bleibt es ihr eigenes Verschulden, egal ob eine gesetzeswidrige Absicht oder ein dummes Versehen vorliegt.