gelöste Beschwerde | 1808 Views | 02.04.2012 | 21:11
von Christian Pollmeier

Wolf GmbH (Mainburg)

Wolf CGS 20/160 3 jahre alt 2 mal defekt Nie wieder Wolf


Habe im märz 2009 eine Wolf CGS 24/200 Brennwerttherme installieren lassen, habe dabei extra einen Testsieger ausgesucht.

BILDER
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2 Bilder

Am 30.01.2012 ist dann der Wasserwärmetauscher kaputt gegangen (Reparaturkosten inklusive Wartung 411€), keine zwei Monate später (20.03.2012) läuft die Heizkreispumpe aus. Da die Heizung im Dachboden steht, ist das Wasser am Holzboden sowie durch die Rigipsdecke gelaufen. Schaden 3300€. Von der Firma Wolf gibts dann nur die Aussage - keine offizielle Wartung durchgeführt, keine Kulanz.

Frage mich dann, warum die eine Bedienungsanleitung mitliefern, wo genau beschrieben ist, wie die Wartung durchzuführen ist. Habe die Wartung genau wie beschrieben durchgeführt. An den beiden Bauteilen wird bei der Wartung nichts dran gemacht wird.

Reparatur der Heizung waren dann 586€.

Habe dann mal mehrere Installateure in der Umgebung angerufen, die sagten mir, dass sie alle keine

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Wolf Geräte mehr verbauen, da diese so anfällig sind. Bin mal gespannt, wann die nächste Reparatur auf mich zu kommt. Die nächste Heizung wird definitiv keine von Wolf sein.


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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2012 | 12:56
Firmen-Antwort von: Wolf GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Pollmeier,

wir bedauern sehr, dass es zum Defekt des Brauchwasserwärmetauschers und der Pumpe gekommen ist.

Im Zuge de Wartung muss an der Gasleitung gearbeitet werden, was das Öffnen und Schließen von Gasverschraubungen erfordert. Dies darf aus gesetzlicher Sicht nur von authorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden, was Sie aus Sicherheitsgründen sicher nachvollziehen können.

Um eine ordnungsgemäße Wartung durchzuführen, müssen gasführende Bauteile ausgebaut werden, anschließend mit neuen Gasdichtungen wieder montiert werden und das Gerät mittels Abgasmessgerät nachjustiert werden. Ebenso werden bei der Wartung sämtliche Verschraubungen nachgezogen, um Undichtigkeiten vorzubeugen.

Die Wartung an einer Gasheizung in Eigenregie durchzuführen ist definitiv nicht zulässig, unabhängig vom Hersteller des Gerätes.

Aus diesem Grund und der Tatsache, dass sich die Anlage bereits außerhalb des Gewährleistungszeitraumes befindet, kann die Fa. Wolf einer Kostenübernahme nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


02.04.2012 | 21:44
von Christian Pollmeier | Regelverstoß melden
Heizung lief bis heute 804 stunden

03.04.2012 | 08:43
von X. 99 | Regelverstoß melden
Was lehrt sie das?
Stiftung Warentest und Tüv sind nur noch Luegner!

03.04.2012 | 23:34
von ReclaBoxler-3416910 | Regelverstoß melden
Das lehrt wohl eher, dass man manchmal auch eine entsprechend geprüfte Qualifikation braucht um eine Wartung durchzuführen.

Dummerweise wollen die Leute die so eine Qualifikation haben auch noch ihre Familie ernähren.

naja immerhin haben sie das Geld für die Wartung gespart.

05.04.2012 | 01:34
von Peter. Pan | Regelverstoß melden
Geiz ist G-E-I-L

Wenn jeder Hinz und Kunz meint, an Gasanlagen rumschrauben zu müssen, muss er sich nicht wundern, wenn er so "abgewatscht" wird!

Seien Sie froh, dass es nur ein "kleiner" Wasserschaden war. Andere Ihrer Spezies finden den Dachstuhl in Nachbars Garten wieder.

P. S.:
Wundern Sie sich nicht, wenn ihr Gasversorger Ihnen das Gas abstellt. Schauen Sie mal in die ABG.

13.04.2012 | 18:07
von Christian Pollmeier gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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