Durch Sky Deutschland Fernsehen gelöste Beschwerde. | 48714 Views | 04.04.2012 | 15:19 Uhr
geschrieben von Ronny Thau

Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (Hamburg)

Inkassoforderung wegen nicht zurückgesandtem Receiver (vergessen)

Bestell-/Kundennummer: 8345874612

Ich habe heute, den 04.04.2012, eine Inkassomahnung von infoscore Forderungsmanagement GmbH, welche durch SKY beauftragt wurde, erhalten.

SCHLAGWORTE

1. Hauptforderung aus Dienstleistungsvertrag 90,00€

2. Verzugszinsen vom 29.03.2012 - 12.04.2012 00,20€

3. Mahnungsauslagen 10,00€

4. Inkassokosten 45,00€

5. Kontoführungskosten 18,00€

= 163,20€

Ich habe hierauf direkt bei Sky angerufen, um in Erfahrung zu bringen, worum es sich handelt. Mir wurde erklärt, dass ich den Digitalreceiver nach zweifacher Aufforderung nicht zurückgeschickt habe.

Den Vertrag hatte ich fristgerecht gekündigt. Mir wurde auch eine Kündigungsbestätigung zum 30.11.2011 zugeschickt. Hier bin ich freundlicher Weise darauf hingewiesen worden, dass ich separat die abonnierte Zeitschrift TV Digital beim Axel Springer-Verlag schriftlich kündigen müsste. Es wurde mit keinem Wort erwähnt, dass ich der Receiver nach dem Ablauf des Vertrages zurückgeschickt werden soll, noch wohin dieser geschickt werden soll.

Der Receiver liegt seit dem im Keller. Eine (zwei) schriftliche Aufforderung(en), so wie es mir am Telefon gesagt wurde, habe ich nie erhalten. Das erste, was ich jetzt wieder von SKY, außer den Werbungen, hörte, ist dieser Brief vom Inkassobüro.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich habe dem Mitarbeiter am Telefon erklärt, dass ich den Receiver zurückschicken werde und dass ich es wirklich nur vergessen habe (bin halt nur ein Mensch), dieser erklärte mir, dass es jetzt zu spät ist und ich mit dem Inkassounternehmen reden müsste. Dies habe ich dann auch getan.

Hier wurde mir gesagt, dass ich die Rechnung begleichen müsse. Auch nach der Schilderung des Sachverhaltes wurde mir nur gesagt, dass ich bereits vier (nicht 2 mal) mal angeschrieben wurde und ich nicht reagiert hätte und nun muss ich diese Rechnung begleichen. Mir wurde auch gesagt, dass die Firmen seit 2002 auch nicht mehr verpflichtet sind, Mahnungen/ Aufforderungen zu schreiben, wenn sie es dennoch tun, ist dies ein Entgegenkommen.

Ich finde dies eine große Frechheit gegenüber den Kunden, so kann man doch mit uns nicht umgehen. Ich habe es nur vergessen, ihn zurückzuschicken. Sie hätten es nur kurz in der Kündigungsbestätigung erwähnen sollen, dann wäre es gar nicht soweit gekommen. Ich werde morgen direkt den Receiver an SKY zurückschicken.

Wäre auch nett, wenn mir jemand weiter helfen kann, wie ich mit der Inkassofirma weiter verfahren soll, ich habe eigentlich keine Lust darauf, so eine Rechnung zu begleichen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG: Einstellung der Forderung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


04.04.2012 | 15:29
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Nun wenn kein entgegen kommen seitens SKY bzw. des Inkassounternehmen erfolgt, bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt wenn Sie nicht zahlen wollen.
Nachweisen das Sie Post erhalten haben wird wohl niemand können außer es war ein Einwurf Einschreiben wo nur der Postbote unterschreiben muss.
Ist sehr schwer deshalb wie gesagt beim Anwalt nachfragen

04.04.2012 | 15:36
von X. 99 | Regelverstoß melden
Wenn sie das große Drama vermeiden wollen, schicken sie den Receiver per Gerichtsvollzieher, denn Sky ist dafür bekannt, dass sie meinen nichts erhalten zu haben. Nur so sind sie auf der sicheren Seite. Vertrauen sie mir, wenn sie den ohne Versicherung schicken, werden sie ihn Bezahlen MÜSSEN. Schicken sie ihn per Paket und Versichert, wird das auch nicht so ohne Weiteres funktionieren.
Dazu kommt noch Infoscore. Bei denen MÜSSEN sie eine Löschung ihrer Daten beantragen, weil diese sind hoch Kriminell (NACHWEISLICH).
Denn viele Unternehmen, sogar Handyanbieter fragen nicht mehr bei der Schufa an, sondern bei Infoscore und die speichern ALLES, obwohl die dazu gar nicht berechtig sind. Selbst wenn sie sich bei Media Markt einen Fernseher auf Raten kaufen wollen, würden sie das dann nicht mehr können, weil sie bei Infoscore in der Kreide stehen. Auch wenn sie bezahlt haben!

04.04.2012 | 15:55
von ReclaBoxler-2426420 | Regelverstoß melden
Die Kontoführungskosten dürfen Ihnen schon mal gar nicht berechnet werden, dieses sollte auch das Inkassobüro wissen. Bei Vertragsabschluß haben Sie die AGB akzeptiert. Darin steht klar, das nach Vertragsende der Receiver zurückgegeben werden muß. Da dies nicht geschehen ist, darf Sky durchaus einen Inkassobutzen einschalten. Nachdem Sie jetzt den Receiver zurückgeschickt haben (ich wüsste nicht, wo steht, wann sie diesen zurückschicken müssen), bin ich der Meinung, das Sie die Inkassokosten zahlen müssen. Allerdings würde ich hier die Mahnungsauslagen (sind in den Inkassokosten beinhaltet) sowie die Kontoführungskosten (bei welcher bank wird Ihr "Schuldenkonto" geführt) abziehen. Den Punkt 2 und 4 sehe ich als Ihre Zahlungspflicht, allerdings nicht mehr. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, gehen Sie zum Anwalt.

04.04.2012 | 16:48
von Celik | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-2426420: Die gelisteten Mahnauslagen von 10€ sind die Kosten von Sky. Diese Mahngebühren haben nichts mit den Inkassokosten zu tun! Die Inkassokosten sind in dieser Form nicht durchsetzbar, die Kontoführungsgebühren ebenso wenig. Diese Gebühren haben auch nichts mit einem "Schuldkonto bei einer Bank" zu tun, diese werden für die EDV-Buchungskonten genutzt. Diese Kosten sind beliebt, aber vollkommen abwegig.
Sie sollten beim nächsten Mal lieber nichts Posten, soviel Irrsinn in Ihren Sätzen ist schon fast nicht mehr tragbar.

 spider monkey BF: Senden Sie das Gerät versichert zurück. Notieren Sie sich Gerätenummer und machen Bilder aus allen Blickwinkeln. Packen Sie das Gerät unter Zeugen ein und fotografieren dies vor dem Verschluss der Sendung. Am Besten nicht mit Hermes o. ä. Rabauken versenden. Ich würde Sky die 10€ überweisen. Den Hinweis "Nur zur Verrechnung der Mahnkosten" nicht vergessen.

Dem Inkassobüro die Datenweitergabe untersagen und auf den Rechtsweg verweisen. Die sind schon sehr hartnäckig. Auch von deren Advocaten "Haas & Kollegen" nicht einschüchtern lassen. I.d. R. wird dies dann ausgebucht!

14.04.2012 | 10:37
von Ronny Thau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke für die Hinweise einiger User.


09.10.2012 | 13:32
von ReclaBoxler-4203140 | Regelverstoß melden
Ich habe genau dass gleiche erlebt. Angeblich wurden mir zwei Aufforderungen zur Rückgabe gesendet, die ich nie erhalten habe. Komisch, dass die wöchentlichen Kundenrückgewinnungsbriefe ankommen.

Es ist sicher richtig, dass die AGB's entsprechend ein Leihgerät ausweisen - aber das soll ich nach mehreren Jahren noch präsent haben? Meine alten WLAN-Router wollte die zur Verfügung stellende Firma auch nie zurück haben! Wozu auch, die Kosten für die Logistik und den Rücknahmeprozess übersteigen bei alten Geräten i. d.R. den Wiedervermarktungswert.

Ein einfacher Hinweis in der Kündigungsbestätigung hätte auch mir gereicht. Auch wäre die Information sehr hilfreich, wohin das Gerät zurück gesendet werden soll.

Nachdem was ich hier und in weiteren Foren gelesen habe ist für mich klar, das Sky nie Schreiben zur Rückgabeaufforderung versendet und die Kunden, die kündigen bewusst abzockt. Wie bescheuert, da senden die mir ein Werbeschreiben nach dem Anderen und haben den Abo-Preis inzwischen halbiert und vergraulen mich mit der Aktion für immer und ewig.

Das ist Marketingtechnisch eine reife Leistung, andere Unternehmen sehen das Beschwerdemanagement als zentralen Erfolgsfaktor und Sky baut Abzockfallen mit Inkassounternehmen. Da ist wohl der Weg zum nächsten Namenswechsel nicht mehr weit.

15.10.2013 | 21:11
von Daniel Eiter | Regelverstoß melden
Hallo,

mir ist das selbe passiert. Von 1,5 Jahren habe ich einen Reseiver an Sky zurückgeschickt. Jetzt behaupten, der sei nie angekommen und haben REAL Inkasso beauftragt. Für deren Blödheit soll ich jetzt 200 € bezahlen. Eine Frechheit sondergleichen! Ich weiß nicht genau, wie ich jetzt weiter gegen diese Ganoven vorgehen soll. Was halten Sie davon, wenn wir in Kontakt treten und uns gemeinsam zur Wehr setzen?

Beste Grüße aus Berlin.

Daniel Zeige (facebook-name)

30.06.2014 | 14:52
von Sandmann West | Regelverstoß melden
Und im Übrigen, sagt die laufende Rechtssprechung, das es großen Unternehmen durchaus zuzumuten ist, ausstehendeForderungen selber einzutreiben und das Einschalten eines Inkassobüros nicht statthaft ist. Desweiteren muss das Inkassobüro eine Abtretungserklärung im Original vorweisen. Daher würde ich den Mahnkosten im gesamten widersprechen und die Hauptforderung direkt an Sky überweisen.

Hat bei mir auch in einem anderen Fall wunderbar funktioniert und das Inkassobüro hat sich nie wieder bei mir gemeldet.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Sky Deutschland Fernsehen: Sky Abo Erhöhung ab 2. Jahr um circa 215 %
Sky Deutschland Fernsehen: Kundenbeschwerde
Sky Deutschland Fernsehen: Abo Kündigung bei Sky nur Ärger
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!