2603 Views | 09.04.2012 | 14:52 Uhr
geschrieben von Brigitte

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom zahlt weiter keinen Bonus - bis ich an Experten kam

Hallo an Alle, die Ihre Bonuszahlung von Flexstrom noch nicht erhalten haben!

SCHLAGWORTE

Ich hatte nach Vertragsende (31.10.2011) über Monate per Mail an Flexstrom alles versucht, den mir zustehenden Bonus ausbezahlt zu bekommen. Ohne Erfolg! Bis ich einen Beitrag von Stefan Krämer vom 17.6.2011 gelesen hatte. "Rechtsanwalt Zeilinger aus Regensburg hat die Klage gewonnen."

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und habe trotzdem mit dem Anwalt Kontakt aufgenommen und ihm meine Daten zukommen lassen. Er hat mir gesagt, dass er BISHER ALLE KLAGEN auf Zahlung des Bonus GEWONNEN HAT. Mit seinen Schriftsätzen gab es auch keine Einigung und ich war einverstanden, Klage gegen Flexstrom zu erheben. RECHTSANWALT ZEILINGER AUS REGENSBURG hat seine Klagen bereits standardisiert und immer beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin eingereicht. Auch bei mir war es ein voller Erfolg!

Ich würde also allen empfehlen - wenn Flexstrom nach einigen Aufforderungen per Mail nicht bereit ist, den Bonus zu zahlen - darauf hinzuweisen, die Angelegenheit nun einem Rechtsanwalt zu übergeben. Alles Andere (was ich hier u. a. gelesen hatte, z. B. Schlichtungsstelle) kostet nur Zeit und führt zu nichts. An dieser Stelle möchte ich Stefan Krämer danken, dass er den Anwalt in einem Forum namentlich erwähnt hat. (Übrigens ist Herr Rechtsanwalt Zeilinger auch bei mir mit der Nennung seiner Person einverstanden gewesen.)

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Meine Forderung an FlexStrom AG: 130 Euro minus EEG-Aufschlag in 2011 macht ca. 104 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


10.04.2012 | 09:56
von Flex Exkunde | Regelverstoß melden
Danke für den Tipp, noch habe ich nämlich keine Endabrechnung.

10.04.2012 | 19:04
von Brigitte | Regelverstoß melden
An den Flex Exkunden (Kommentar vom 10.4.2012) :
Die Endabrechnung kommt nicht unbedingt automatisch. Ich hatte mich nach Vertragsende darum bemüht, da ich keinen Strommehrverbrauch hatte und meinen Bonus wollte. Mein Kollege wartet noch immer auf seine Abrechnung (Vertragsende ca. Sept. 2011). Bei ihm ist das aber anders: Er hat einen Mehrverbrauch. Und wenn er den Mehrverbrauch hochrechnet und in Relation zu seinem Bonus setzt kommen da nur ein paar Euro für ihn dabei raus, so dass er erst mal nichts unternimmt.

11.04.2012 | 08:02
von Flex Exkunde | Regelverstoß melden
An Brigitte > Ich habe auch einen Minderverbrauch, es geht also nur um den vereinbarten Bonus nach 12 Monaten.
Gesetzliche Frist einer Endabrechnung sind ja 6 Wochen nach Vertragsende, danach bringe ich mich mal in Erinnerung. Auf längeren Briefwechsel mit Flex will ich aber gern verzichten und einen schnellen Abschluss ggf. mit Hilfe eines Anwaltes erreichen.

11.04.2012 | 15:04
von Brigitte | Regelverstoß melden
An den Flex Exkunden:
Ja richtig, es ging bei mir auch nur um den Bonus. (Minderverbrauch ist mein Künstlerpech.) Gerade habe ich mein Konto gecheckt: Der Rechtsanwalt hat mir! heute! meinen Bonus überwiesen, incl. Zinsen. Toll! Wenn Du die Abrechnung erhältst wirst Du sehen, dass die EEG-Umlage (ist gesetzlich gewesen, diese habe ich auch akzeptiert) auf das ganze Strompaket angerechnet wurde (ich hatte 2.400 kwh.) Sollte mir auch recht sein, aber den Großteil des Bonus wollte ich haben: Bonus von 130 Euro reduziert auf ca. 104 Euro + ca. 3 Euro Zinsen. Der Anwalt schafft es anscheinend bei diesem Sachverhalt immer, den Bonus doch noch zu bekommen.

17.04.2012 | 16:38
von Garribaldi | Regelverstoß melden
Es ist richtig, dass die Hin- und Herschreiberei mit Flexstrom nichts bringt.

Allerdings muss man nicht unbedingt gleich klagen - auch ein Mahnbescheid führt i. d.R. zum Erfolg (so auch bei mir) :

- Einfach das Formular auf www.online-mahnantrag.de vollständig ausfüllen, dann ausdrucken und an das zuständige Mahngericht schicken. Der Vorgang kostet 23 EUR - diese werden auf den Betrag, den Ihr von Flexstrom verlangt, automatisch draufgerechnet.
- Der Mahnbescheid wird nur wenige Tage später vom Gericht an Flexstrom übergeben.
- Flexstrom hat nun 14 Tage, um zu reagieren und verschickt in der Regel eine korrigierte Rechnung inkl. Bonus und überweist das Geld dann automatisch inkl. Mahngebühren, geltend gemachten Portokosten und Zinsen.

Das Mahnverfahren kann selbstverständlich auch ein Anwalt übernehmen - die Kosten übernimmt dann ebenfalls Flexstrom (immer vorausgesetzt, dass sie nicht wiedersprechen).

Widerspricht Flexstrom (Mir ist kein Fall bekannt), kann man das Mahnverfahren immer noch in ein normales Klageverfahren übergehen lassen. Die Kosten für den Mahnbescheid werden bei den Gerichtskosten angerechnet.

28.07.2012 | 10:06
von NullNull Sieben | Regelverstoß melden
Danke für die Empfehlung. Allerdings lohnt es sich nur für diejenigen die in Regensburg und Umgebung wohnen einen RA aus Regensburg zu nehmen, sonst sind die Reisekosten zu hoch.

Ich warte derzeit auf den Ausgang meines Mahnantrages. Mir verweigert Flexstrom, obwohl ich Kunde im zweiten Belieferungsjahr bin, trotzdem die Bonuszahlung.

Hier ist meine Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/51838-flexstrom-berlin-zweiter-vertragsjahr-flexstrom-verweigert-trotzdem-bonuszahlung

06.12.2012 | 11:13
von Stefan Anonym | Regelverstoß melden
Trotz neuer Urteile höherer Gerichte habe ich im November 2012 noch erfolgreich mit dem genannten Regensburger Anwalt einen 600 € Bonus bei FlexGas durchgesetzt. Flexgas hatte bis zuletzt mit Mahnungen und Zitaten von Gerichtsurteilen reagiert aber einen Tag nach Klageerhebung beigegeben. Ich hatte allerdings zum Ende des ersten Vertragsjahres Flexgas aufgefordert meinen Vertrag schnellstmöglich bonusunschädlich zu kündigen und mir wurde die Kündigung nach dem ersten Jahr (12 Monaten) bestätigt. Eigentor!



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