Von Daten Info Service Eibl beantwortete Beschwerde. | 45078 Views | 11.03.2009 | 12:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2101329

Daten Info Service Eibl Gmbh (Köln)

Versteigerungskatalog

Ich habe im Dezember telefonisch einen Versteigerungskatalog bestellt. Mir wurde am Telefon gesagt, dass ich diesen jederzeit kündigen kann.

SCHLAGWORTE

Nun habe ich das getan, zum 01.04.2009; Gestern kam ein Brief der Firma Daten Info Service aus Köln, dass die Kündigung erst zum 31.12.2009 vorgemerkt ist. Ich rief in der Firma an, dort sagte eine sehr unfreundlichen Bearbeiterin, dass man immer den Katalog für ein ganzes Jahr bestellt, kündigen kann man ihn nur dann, wenn man ein Objekt aus dem Katalog ersteigert hat. SO..wurde mir das aber damals nicht erklärt, sonst hätte ich das nicht gemacht.

Das dumme ist, die haben meine Bankverbindung und buchen nun fleißig weiter ab.

Es besteht aber kein schriftlicher Vertrag, keine Unterschrift. Mal streng genommen, hätte auch eine dritte Person mit meinen Bankangaben einfach bestellen können, oder?

Die Frage ist nun: Wenn ich die abgebuchten Beträge wieder zurückbuchen lasse (was

druchaus geht - habe mit meiner Bank schon tel.) was kommt dann?

Haben die ein Recht mir ein Mahnverfahren anzuhängen?

Wäre um jede Rat hier sehr sehr dankbar.

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Meine Forderung an Daten Info Service Eibl Gmbh: Kündigung akzeptieren, aber nicht erst zum Jahresende


Firma hat geantwortet nach etwa 12 Jahre nach etwa 12 Jahre
04.05.2021 | 19:46
Firmen-Antwort von: Daten Info Service Eibl Gmbh
Abteilung: Konsument

Hallo!

Ich bin in die selbe Falle getappt, so wie vermutlich hunderte / tausende vor mir, da das Unternehmen schon seit vielen Jahren sein Unwesen treibt.

Ich kann nur empfehlen schriftlich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die unerwünschten Kataloge immer ungeöffnet zu retournieren. Ich habe bei der Post immer gesagt, dass die Sendung fälschlicher Weise an meine Adresse ging und an den Absender retourniert werden soll. So muss Eibl die Kosten für den Rückversand selbst tragen.

Wichtig ist auch die Bank zu informieren und Kontoabbuchungen von diesem Unternehmen sperren zu lassen. In Österreich kann man Zahlungen bis zu 40 Tage rückbuchen lassen.

Das habe ich alles gemacht und sie haben trotzdem die Kataloge weiter geschickt. Nachdem mein Konto gesperrt war, bekam ich zusätzlich Zahlscheine zugeschickt, die ich natürlich nicht beglich. Währenddessen wandte ich mich an den VKI und die Europäische Verbraucherzentrale, die mir mitteilten, dass über dieses Unternehmen zahlreiche Beschwerden auflägen.

Wichtig ist es, hartnäckig zu bleiben und auch wenn das Schreiben vom Inkassobüro kommt, nicht aufzugeben. Die Meisten knicken spätestens dann ein, weil sie Angst vor noch höheren Kosten haben.
Vertraut dennoch darauf, dass Gerechtigkeit siegt. Bei mir war es dann so, dass Eibl die Forderung zurückzog.

Ich hoffe mit meinem Beitrag etwas zu bewirken und euch Mut zu machen.

Gebt nicht auf & kämpft für euer Recht!

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Kommentare und Trackbacks (42)


15.04.2009 | 22:44
von ReclaBoxler-5816511 | Regelverstoß melden
Auf meine Kündigung wurde bis jetzt überhaupt nicht reagiert. Ich habe es jetzt zweimal per Post und zweimal per Mail versucht und keine Reaktion. Dann habe ich eine Abbuchung zurückgehen lassen. Nun wurde der Betrag plus Gebühren wieder abgebucht. Als ich den Katalog bestellt habe wurde mir nur gesagt, sobald ich etwas kaufe, kann ich den Katalog wieder abbestellen. Toller Trick.

18.04.2009 | 19:05
von Susanne K. | Regelverstoß melden
Ich habe das Geld von Daten Info service wieder zurück buchen lassen. Dann kam ein merkwürdiges Schreiben einer Inkasso-Firma mit der gleichen Adresse...die wollen mich jetzt in ihre Schuldnerdatei aufnehmen... und drohen inadequat mit der Schufa!
Meine Empfehlung, sich nicht einschüchtern lassen.

27.04.2009 | 20:49
von Dario M. | Regelverstoß melden
Bei mir ist es ziemlich gleich wie bei euch, bei der Bestellung wurde mir gesagt dass das Abo jederzeit kündbar ist. Nach 3 Wochen habe ich es auch gekündigt. Kurz dannach bekam ich wieder einen neuen Katalog. Dann wiederum eine Kündigung und inzwischen ist ein Schreiben eingelangt indem auf den frühstmöglichen Kündigungstermin hingewiesen wird. Ich werd jetzt versuchen mir mein Geld zurückzuholen. Eine glatte Abzocke!!!

30.04.2009 | 15:55
von Stephan | Regelverstoß melden
Auch uns wurde eine monatliche Kündigung zugesichert. Nach telefonischer Auskunft ist dafür ein Herr Breuer ( in Köln ) 0221 97459721 zuständig. Leider war er für uns momentan nicht zu erreichen. Werde dort mal persönlich vorbeigehen.

29.05.2009 | 13:39
von Henning P. | Regelverstoß melden
Habe inzischen auch eine Mahnung von dem Inkassounternehmen. Die Info über Herrn Bxxx, der aber nicht zu erreichen war, habe ich zwischenzeitlich auch bekommen.
Als ich bei denen zur Klärung anrief, war die Aussage, es wird sich jemand aus der Regressabteilung mit mir in Verbindung setzen. Dies hat aber niemand gemacht und dann kam die Mahnung.
Hat schon jemand irgendein sinnvolles Vorgehen außer nicht überweisen?

04.09.2009 | 14:32
von Andreas D. | Regelverstoß melden
Gleiches bei mir. Nachdem ich das Geld der Abbuchung nach erfolgter Kündigung zurückbuchen habe lassen, bekam ich jetzt eine Mahnung/Auftragbestätigung über einen Fantasiebetrag von ca. 125 € - während der rückbebuchte Betrag ca. 20 € betragen hat.

Ich werde jetzt versuchen, den Konsumentenschutz zu befragen, was ich am besten tun soll, und die Sache sonst meinem Anwalt übergeben. Sicher jedoch werde ich nicht zahlen.

06.11.2009 | 10:30
von Marcel R. | Regelverstoß melden
Bei mir genau das gleiche. Werde es aussitzen und erst mal abwarten. Bin auch rechtschutzversichert.. Sehe das entspannt.

03.12.2009 | 11:15
von Rishi SUMBAL | Regelverstoß melden
Ich habe auch gestern (02.12.09) eine Zahlungaufforderung von dieser Euro Treuhand Inkasso bekommen.
An Henning P.: Haben Sie was besonderes gemacht, nach dieser Mahnung/Zahlungaufforderung der Inkassofirma?
An alle: haben Sie auch eine Mahnung einer Inkassofirma bekommen und wenn ja, was haben sie denn gemacht?
Vielen Dank.

09.12.2009 | 12:32
von Bobby | Regelverstoß melden
Ich habe dem Inkassounternehmen kurz und knapp geschrieben, dass ich weder etwas bestellt noch bekommen habe und dass die Forderung irgendeiner verschrobenen Phantasie entsprungen sind. Wer jetzt etwas anderes behauptet, ist erst einmal beweispflichtig (was schon ein Ding der Unmöglichkeit ist. Meine Daten können sonst wie dubios an Eibl & Co. gelangt sein). Im Übrigen werde ich sofort einen Strafantrag stellen wegen versuchten Betrugs und Nötigung. Und prompt war Ruhe im Karton!

Dass ich Rücklastschriften veranlasst habe, versteht sich von selbst!

13.01.2010 | 16:18
von Pepples | Regelverstoß melden
Hallo,

also ich hatte auch so meine Probleme mit der Daten Info Service Eibl. Und ich kann jedem nur raten per E-Mail mit Rechtsanwalt und Verbraucherschutz zu drohen, dann nehmen sie die Kündigung ganz schnell an. Ich habe denen geschrieben das wenn sie die Kündigung nicht sofort annehmen, ich an die Öffentlichkeit gehen werde. Mal davon abgesehen habt ihr kein Rechtskräftigen Vertrag mit der Firma und ein Abovertrag ist einseitig jederzeit Kündbar.
Lasst euch von denen nicht veralbern und bleibt hartnäckig und informiert soviel Leute wie möglich.

28.01.2010 | 09:21
von ReclaBoxler-2818615 | Regelverstoß melden

Auch ich habe aktuell Probleme mit der Daten Info Service.

Ich habe ursprünglich mit der Firma telefoniert, um ein einziges Heft zu bestellen. Dies wurde mir auch zugesendet. Es wurde am Telefon absolut nichts von weiteren Lieferungen oder Abo erwähnt.

Nachdem ich nun ein weiteres Heft bekommen habe, habe ich eine Mail an die Firma gesendet. Ohne Antwort.

Daraufhin eine zweite Mail mit Verweis auf die erste Mail. -> Keine Antwort.

Bei meiner dritten Mail mit Verweis auf die Empfangs- und Lesebestätigungen meiner beiden Schreiben dann gestern ein Brief im Postkasten.

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und Kündigen Ihr ABO ??? zum nächstmöglichen Termin am 31.10.2010. ???

Da Sie uns Ihre Einzugsermächtigungen entzogen haben, werden wir Ihnen das Restsaldo als GEsamtrechnung stellen.

Bitte? Heute habe ich eine erneute Mail an das Unternehmen verfasst. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Beste Grüße



28.01.2010 | 09:22
von System Admin | Regelverstoß melden
Auch ich habe aktuell Probleme mit der Daten Info Service.

Ich habe ursprünglich mit der Firma telefoniert, um ein einziges Heft zu bestellen. Dies wurde mir auch zugesendet. Es wurde am Telefon absolut nichts von weiteren Lieferungen oder Abo erwähnt.

Nachdem ich nun ein weiteres Heft bekommen habe, habe ich eine Mail an die Firma gesendet. Ohne Antwort.

Daraufhin eine zweite Mail mit Verweis auf die erste Mail. -> Keine Antwort.

Bei meiner dritten Mail mit Verweis auf die Empfangs- und Lesebestätigungen meiner beiden Schreiben dann gestern ein Brief im Postkasten.

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und Kündigen Ihr ABO ??? zum nächstmöglichen Termin am 31.10.2010. ???

Da Sie uns Ihre Einzugsermächtigungen entzogen haben, werden wir Ihnen das Restsaldo als GEsamtrechnung stellen.

Bitte? Heute habe ich eine erneute Mail an das Unternehmen verfasst. Ich bin auf die Antwort gespannt.

Beste Grüße

01.02.2010 | 11:50
von System Admin | Regelverstoß melden
SO heute habe ich eine Antwort bekommen. Hat scheinbar dann doch gewirkt weiterhin druck zu machen.

Sehr geehrter Herr Jäger,

wir haben Ihren Auftrag zur Belieferung ohne Anerkenntis einer Rechtspflicht
storniert.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Breuer

Daten Info Service Eibl GmbH

Amsterdamer Strasse 133b

D-50735 Köln

Tel.: +49-(0)221-974597-0
Fax: +49-(0)221-974597-20

20.05.2010 | 14:21
von A. Sewald | Regelverstoß melden
Hallo, auch ich habe bei Dateninfoservice den Versteigerungskatalog telefonisch bestellt. Am Telefon war nie die Rede über den Abschluss eines Abonnements, geschweige denn, von irgendwelchen Kündigungsfristen. Ich habe auch nie etwas unterschrieben, noch hatte ich je die Absicht, dort ein Abbonnement abzuschliessen.
Als ich jetzt die Einstellung des Katalogversandes forderte, bekam ich eine Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis, dass der frühstmögliche Kündigungstermin erst ein Jahr später wäre und ich die Kataloge bis dahin bezahlen müsste. Der gesamte Rechnungsbetrag wurde mir hierfür auch gleich in Rechnung gestellt.
Nach mehrfachem Widerspruch wird jetzt ebenfalls gedroht, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird, wenn ich nicht zahle. Ich habe dem Unternehmen jetzt mitgeteilt, dass ich Anzeige wegen versuchten Betruges erstatten werde, wenn diese Forderungsschreiben nicht eingestellt werden. Mal sehen, ob das hilft?
Grüße
A. Sewald

28.05.2010 | 19:02
von D. Vogt | Regelverstoß melden
Recht haben alle, die sich als mündige Bürger nicht alles gefallen lassen. Kann nur dazu raten, wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Es kann doch nicht sein, daß wir alle zu blöd und schwerhörig sind, um vernünftig einen Vertragsabschluss hinzubekommen. Das Verkaufsargument, jederzeit kündigen zu können, zieht immer, was allerdings abgestritten wird. Die Mitarbeiter wären doch alle geschult, würden mehrfach auf Abo hinweisen und die Beschwerden im Internet wären nicht überzubewerten. Schließlich wären Beschwerden über jede Firma drin. Diese Logik empfinde ich einfach als drollig.

05.07.2010 | 16:18
von Kasi Mir | Regelverstoß melden
Hallo Leute,

das Vorgehen dieser Firma ist unseriös. Fakt ist, dass man denen aus verschiedenen Gründen keinen Pfennig zahlen muss.

Tut mir leid, falls ich hiermit Anwälten Verdienstmöglichkeiten nehme, aber die meisten Verbraucher zahlen lieber aus Unsicherheit, bevor sie zum Anwalt gehen. Das finde ich ungerecht.

Hier folgen daher ein paar Tipps mit Formulierungsvorschlägen:

1. Wer überhaupt nichts bestellt hat oder schriftlich nichts eingeräumt oder sonst wie bestätigt hat, ist fein raus:

Einfach nicht reagieren auf Schreiben jeglicher Art, sei es von der Firma selbst oder von deren hauseigenem "Inkassobüro"! Schreiben abheften und nicht einschüchtern lassen, auch nicht von horrenden Mahngebühren, denn die haben NICHTS in der Hand. Die leben (vermutlich sehr gut) davon, dass immer jemand weich wird und nur zahlt, um seine Ruhe zu haben.

Aber Achtung: Sollte tatsächlich ein von der Firma beim Amtsgericht beantragter Mahnbescheid reinflattern (eher unwahrscheinlich), müsst Ihr natürlich reagieren, und zwar der dem Mahnbescheid beiliegenden Anleitung gemäß widersprechen (idiotensicher). Beim Mahnbescheid prüft das Gericht die behauptete Forderung nämlich noch gar nicht. Mit Eurem Widerspruch verhindert Ihr, dass ein Mahnbescheid bestandskräftig wird.

Habt Ihr das getan, ist die Sache rechtlich wohl gegessen, denn, dass die anschließend vor dem Amtsgericht Klage erheben (der einzige seriöse nächste Schritt zur Eintreibung einer Forderung), ist sehr unwahrscheinlich. Im Fall der Fälle müsstet Ihr einfach bestreiten, dass ein solches Telefonat stattgefunden hat und Ihr irgendwas bestellt habt. Denn den (telefonischen) Vertragsschluss werden sie nicht beweisen können. Deswegen werden sie auch nicht klagen. "Vorsorglich" solltet Ihr aber noch den Widerruf erklären:

2. "Hiermit widerrufe ich meine auf Abonnierung Ihres Zwangsversteigerungskataloges gerichtete Willenserklärung mit sofortiger Wirkung."

Die Kunden werden von dieser Firma nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt. Damit beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen, der Widerruf des Vertrages kann deswegen jederzeit (schriftlich) erklärt werden. Am besten macht man das per Post und "vorab per Fax" mit Sendebestätigung.

Ergebnis ist, dass der Vertrag vollständig unwirksam ist. Das bedeutet nicht nur, dass die Firma vom Kunden keine Zahlungen mehr verlangen können, sondern dass bereits gezahltes Geld zurückgefordert werden kann! (Dafür können die, wenn DIE das Porto zahlen, ihre Kataloge zurückhaben, Unterstreichungen usw. schaden nicht. Falls nicht mehr vorhanden, haben die auch nur Anspruch auf den tatsächlichen Wert der Kataloge, der weit unter dem Kaufpreis liegt - wenn es sie überhaupt interessiert. )

3. "Vorsorglich fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an."

Die Masche ist sonnenklar: Am Telefon wird von einer kurzfristigen Kündigungsfrist geredet, von der hinterher keiner wissen will. Reine Bauernfängerei - durch arglistige Täuschung. Wird dieser Vertrag angefochten, löst er sich rechtlich in Luft auf. Was geleistet wurde, können beide Parteien voneinander zurückfordern - also gezahltes Geld gegen Kataloge, s. o.

4. "Eine angebliche Bestimmung, wonach meine Kündigung des Vertrages erst zum (entsprechendes Datum ein Jahr später) möglich sein soll, ist weder Bestandteil des Vertrages noch wäre eine solche wirksam. Daher weise ich Sie hilfsweise darauf hin, dass meine (bereits mit Schreiben/Fax/wasauchimmer vom (Datum) oder hiermit) erklärte Kündigung mit sofortiger Wirkung wirksam ist."

Für diesen Fall ist im BGB im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass diese überlange Kündigungsdauer unverhältnismäßig und außerdem überraschend und deswegen unwirksam ist. Gilt also nicht.

5. Ganz wichtig, falls erteilt: "Hiermit widerrufe ich meine Ihnen erteilte Einzugsermächtigung."

Bei Abbuchungen die Bank informieren und Geld zurückholen, ist ja klar.

Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen helfen. Zahlt nicht! Falls Ihr gezahlt habt, dreht den Spieß um und verlangt (nach Erklärung des Widerrufs) das Geld zurück, mit Fristsetzung (mit konkretem Datum, z. B. zwei Wochen später)!
Für Streitlustige - das Recht ist auf Eurer Seite: Mahnt Sie danach an (angemessene Mahngebühren nicht ausgeschlossen, da nach Fristablauf Verzug eingetreten ist)! Beantragt einen Mahnbescheid! Geht vor Gericht! Holt Euch das Geld zurück, damit denen der Spaß vergeht!

Viel Spaß!

15.09.2010 | 10:21
von Kasi Mir | Regelverstoß melden
Hallo Leute,

ein Nachtrag mit Erfolgsmeldung:
Im letzten Absatz des vorhergehenden Beitrags empfahl ich beiläufig, das bereits gezahlte Geld nach erklärtem Widerruf von der Firma Daten Info Service Eibl GmbH (unter Fristsetzung) zurückzufordern.

Ich darf berichten, dass die Firma auf ein Schreiben (mit dem im vorhergehenden Beitrag dargestellten Inhalt) zunächst zeitnah eine Mail geschrieben hat, mit folgendem Text:
"Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir die Akten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschlossen haben. Eine Forderung gegenüber Herrn X besteht somit nicht mehr."

Und es kam noch viel besser: Den bereits gezahlten Betrag für zwei Kataloge, also rund 40,00 €, erstattete die Firma anstandslos innerhalb der Frist auf das angegebene Konto.

Ich hoffe, das ermutigt Euch zu ähnlichem Vorgehen. Lasst Euch nicht einschüchtern - man merkt an ihrem Verhalten, wie dünnhäutig diese Menschen selbst sind.

Zugegebenermaßen ist es sicherlich hilfreich, wenn die Firma die Post von einem Rechtsanwalt bekommt. In der Sache ist das aber nicht erforderlich und es tut hoffentlich auch ein Privatschreiben.

Viel Erfolg!

16.09.2010 | 19:39
von P. L. | Regelverstoß melden
Hallo,
auch wir hatten den besagten Katalog übers Telefon abonniert. Aus div. Antworten in diesem Beitrag haben wir uns dann ein Schreiben "zusammengestellt" und per Fax + Einschreiben verschickt. Vor einigen Tagen kam dann die Anerkennung der Kündigung zum Monatsende.
Also: Nicht einschüchtern lassen und das Schreiben ruhig gleich auf volle Konfrontation schreiben.
Gruß

02.10.2010 | 22:33
von D. G. | Regelverstoß melden
Hallo P. L, ich stehe vor demselben Problem wie Sie.
Können Sie mir bitte Ihr Schreiben zukommen lassen, damit ich es ebenfalls an das Unternehmen schicken kann?
Danke und viele Grüße!

13.10.2010 | 18:09
von P.l. | Regelverstoß melden
Hallo d. g,
würde ich gerne - aber gehe davon aus, dass Sie Ihre Mailadresse hier nicht veröffentlichen wollen. Bitte ggf. eine Adresse bei web.de oder ähnlich anlegen, Schreiben folgt dann.
Gruss
pl

09.11.2010 | 15:08
von S. Z. | Regelverstoß melden
Hallo,

uns geht es ebenso. Uns hat die nette Frau Axxxx, die für Berlin zuständig ist, klipp und klar am Telefon gesagt: "Der Katalog ist JEDERZEIT kündbar." Das grenzt für mein Empfinden schon an Abzocke, ich habe denen nun auch einen saftigen Brief geschrieben, dass ich Strafanzeige stellen werde ect. Mal gucken, was passiert, ich werde dann hier auf jeden Fall nochmal was dazu schreiben.
Zudem gehört zu einem Vertrag, dass einem, auch wenn man am Telefon einen Vertrag abschließt, die Wiederuferklärung zugesandt wird. Passiert dies nicht, so hat man eine unbegrenzte Zeit das Recht auf Widerruf, das bedeutet im Klartext, man hat streng genommen, absolut keinen Vertrag mit denen, also besteht auch kein Abo. Das habe ich denen auch so mitgeteilt.

Das Beste ist jedoch noch, dass Frau Axxxx nun am Telefon sagte, dass man, wenn man sein Haus gefunden hat, sofort kündigen kann, das heißt, für die so wie sie es auslegen, man kann nur sofort kündigen, wenn man ein Haus darüber ersteigert und das ist ja mal 100% eine Veräppelung. Entschuldigung!
Somit hat man laut denen einen einjährigen Vertrag mit diesem Satz abgeschlossen, ansonsten läuft das sogenannte Abo fleißig weiter.

Normal müsste man die Frau Axxxx direkt auch mit einer Strafanzeige belegen. Normal müsste man auch Immobilien Scout ect. darüber informieren, was die so treiben, denn im Moment ist in Berlin zb jede 6-8 Anzeige von denen mit der Anpreisung des Katalogs.

12.10.2011 | 09:20
von Oliver M. S. | Regelverstoß melden
Habe im Großen und Ganzen das Selbe erlebt wie meine Vorposter.

Ich habe mich auf einem Immo-Portal für ein Objekt interessiert und daraufhin weitere Informationen vom Anbieter angefordert. Daraufhin bekam ich einen Anruf der Firma D. I. S. Eibl mit dem Hinweis auf den ZV-Katalog. Auf meine Frage, ob es möglich wäre, ein Probeexemplar zu erhalten, sagte man mir, dass dies leider nicht möglich sei. Allerdings wäre die Abbestellung jederzeit möglich, "kein Abonnement" und deshalb ohne Risiko.
Ich habe mich einverstanden erklärt und mein Einverständnis zum Bankeinzug von 19,80 € gegeben.
Nach Erhalt der ersten Ausgabe des ZV-Kataloges habe ich diesen schriftlich gekündigt - mit sofortiger Wirkung. Das war am 22.08.2010. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben mit der Bestätigung meiner Kündigung zum 31.07.2012!
Die selbe Masche wie bei allen Anderen also.

Habe die Lastschriften sofort zurückgehen lassen und versucht, bei Eibl anzurufen. Natürlich war dort niemand zu erreichen. Warte jetzt auf die Nachricht vom Inkasso Büro und gehe dann damit zum RA.

An alle Immobiliensuche: Bitte fallt nicht darauf rein.

06.11.2011 | 19:05
von Daniela Österreich | Regelverstoß melden
Hallo,

ich hatte das gleiche Problem, ein Telefonat mit einer Dame, die zusagte, dass ich drei Monate lang den Katalog bekäme, zu monatlich 21,80 EUR. Ein Brief war beim ersten Katalog dabei, aber da stand dann nur, dass sie das Geld abbuchen und das Service sich um "die von Ihnen gewählte erste Abonnementlaufzeit" verlängert, wenn man nicht spätestens einen Monat davor kündigt.

Dass der Katalog sein Geld nicht Wert ist, weiß wohl jeder, der ihn mal gesehen hat. Das sei auch mal am Rande erwähnt.

In jedem Fall habe ich nach den drei Monaten zu meiner Überraschung weitere Hefte bekommen und per E-Mail gekündigt. Ergebnis waren zwei Abbuchungen / Hefte. Ich dachte zuerst, es wäre ein Irrtum und damit wäre es erledigt, aber dann kam eine neue Buchung mit Heft und nachdem ich die Kommentare im Web gelesen habe, habe ich Ihnen jetzt einen eingeschriebenen Brief geschickt mit dem Widerruf, den letzten beiden Katalogen und den Betrag 1x zurück gebucht (s. u.).

Ich hoffe, es ist damit erledigt, einfach weil ärgerlich ist und ich meinen Sonntag auch gern anders verbringe.

Euch in jedem Fall einen schönen Rest-Sonntag,
Daniela

+++++++++++++
Auszug, falls es jemand interessiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den telefonisch abgeschlossenen Vertrag zum „Österreichischen Versteigerungskatalog“ mit sofortiger Wirkung. Außerdem widerrufe ich die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung.
Eine Kündigung wurde bereits am xx ausgesprochen. Die darüber hinaus gehenden und weder bestellten noch gewünschten Kataloge überstelle ich Ihnen in Anlage und buche den letzten Betrag zurück.
Sollten Sie meine Kündigung missachten, mir weiterhin Katalog zusenden oder Abbuchungen versuchen, weise ich Sie auch darauf hin, dass ich einen Rechtsanwalt einschalten werde inklusive einer entsprechenden Anzeige wegen Betrugs.
MFG.
+++++++++++++

05.12.2011 | 12:10
von Anne | Regelverstoß melden
Hallo,

ich weiß gar nicht, wie ich mich hab so täuschen lassen können *wegduck*. Habe diesen Katalog auch abboniert in der Annahme, dass da was brauchbares bei wäre. Nun wage ich den ersten Versuch einer Kündigung mit dem Vorwand anderweitig eine Immobilie erworben zu haben. Ich bin gespannt, was passiert. Werde im erfolglosen Fall natürlich auch mit RA drohen.

03.01.2012 | 16:22
von ReclaBoxler-4212118 | Regelverstoß melden
Ich habe auch ein dickes problem mit dieser sch. firma. ich habe genau wie ihr diesen katalog bestellt mit der aussage das ich ihn jederzeit kündigen kann. nun habe ich heute einen lieben brief von dem Inkassounternehmen " City Inkasso" in Frankfurt/M. bekommen, in dem ich aufgefordert werde den fälligen betrag in höhe von 185,70 euro plus 60 euro mahnkosten zu zahlen. ich rief natürlich gleich an und hatte eine absolut unfreundliche dame am telefon die mir irgend ein mist erzählt hat von wegen ich hätte einen vertrag per Tel. abgeschlossen und das dieser text das ich bei einmaliger bestellung mich für ein jahr binde auf der rückseite meiner rechnung bzw. in den mitgeschickten agb`s steht. als ich ihr erklären wollte das ich weder eine rechnung noch irgendwelche agb bekommen habe ist sie richtig ausfällig geworden und ging mich an wie nen 14jährigen beim sportunterricht. ich werde es jetzt genau so machen wie ihr es geschrieben habt. ich werde heute noch einen brief fertig machen mit androhung meines RA und dem verbraucherschutzbundes und alles geht morgen per einschreiben raus. vielen dank für eure hilfen hier.

10.01.2012 | 17:25
von Ich Bin´s | Regelverstoß melden
Hallo, an alle Geschädigten,
auch mich erreichte heute ein dubioses Schreiben dieser Firma. Das kann doch nicht rechtens sein, dass man eine Mahnung von gut 250€ bekommt, ohne irgendeine Rechnung - geschweige denn, eine Vertragsbestätigung vorher erhalten zu haben.

Auch ich werde rechtliche Schritte einleiten - hat schon mal jemand über eine Sammel-Klage gegen diese Machenschaften nachgedacht? Wenn ich lese, dass die mindestens seit 2009 tätig sind, bekomme ich einen Hals! Das kann doch echt nicht wahr sein.

Viele Grüße und allen viel Erfolg sowie Durchhaltevermögen beim Vorgehen gegen diese Firma!

16.01.2012 | 08:51
von Hans Allmann | Regelverstoß melden
www.zwangsversteigerungen-brd.de oder Daten Info Service Eibl GmbH ist ein Dienst der sein Geld nicht Wert ist und versucht durch nicht vereinbarte Abo-Kosten Geld zu machen. Deutlich wird das bereits auf der WebSeite. Hier stehen keine Laufzeiten o. ä., man kann nur per Telefon das Blättchen mit vollkommen mangelhaften Infos bestellen, Infos über Laufzeit o. ä gibt es nicht. Wenn man dann gemerkt hat das der Inhalt unbrauchbar ist und die Abbuchung kündigen will, kommt man aus dem Vertrag nicht raus. bzw. nicht ohne erheblichen Aufwand mit Einschreiben (Fax wird einfach ignoriert) und mehrfachem Briefwechsel, dann Forderungsdrohungen eines Inkassobüros. kein Spaß. Habe mich so geärgert das ich mir die Mühe gemacht habe hier den Blog zu schreiben in der Hoffnung das potentielle Opfer vorher googlen.

Herr Niermann war bis vor einigen Wochen auch Geschäftsführer seiner schuldtitel-online.com

Desweiteren betreibt Herr Niermann praktischerweise auch gleich sein eigenes Inkassobüro euro-treuhand-inkasso.de

Bei der Staatsanwaltschaft liegen diverse Strafanzeigen gegen Ihn sowie seine Angela Rudolf vor.
1. Mai 2010 14:23
Anonym hat gesagt…

Ich bin auf der Suche nach einer Immobilie in Immobilien Scout24 auf die faulen Tricks der Daten Info Service Eibl GmbH hereingefallen. Dort werden von Eibl interessante Versteigerungsobjekte angeboten die es gar nicht gibt. Wenn man sich dafür interessiert und bei der angegebenen Telefonummer anruft wird einem mitgeteilt, dass die Adresse des Versteigerungsobjektes in einem Katalog gelistet ist. Erhält man dann diesen Katalog ist das Objekt dort nicht gelistet.

Ich habe jetzt die Abbuchungen von meinem Konto zurückbuchen lassen, außerdem habe ich der ganzen Sache widersprochen. Dass es sich bei diesem Katalog um ein Abo handelt wurde mir nicht mitgeteilt. Gestern habe ich die erste Mahnung erhalten. Bin gespannt wie es weitergeht. :-)
13. Juli 2010 03:59
Anonym hat gesagt…

Siehe auch: de.reclabox.com/beschwerde/4885-daten-info-eibl-koeln-versteigerungskatalog
29. Juli 2010 03:21
Anonym hat gesagt…

. die entstanden Abo-Kosten werden dann von einer WITEREN Firma von Ralf Niermann eingetrieben. Praktischerweise unterhält Herr Niermann nämlich noch seine "Euto-Treuhand-Inkasso GmbH" mit Sitz in Köln.
5. November 2010 04:50
Anonym hat gesagt…

mir gehts genauso mit dieser firma das einzige worauf du pochen kannst ist das sie mir zumindest keine Widerrufserklärung geschickt haben und somit habe ich das recht unendlich lange meinen Widerruf auszusprechen was ich nun getan habe. mal gucken was passiert. ganz toll fänd ich auch mal eine sammelklage gegen diese Firma denn das ist betrug da die netten frauen die dir den katalog verkaufen dich mit einer falschaussage locken. jederzeit kündbar. wenn man Haus findet und wenn man keins von ihnen ersteigert hängt man auf dem Abo rum ja ganz große Klasse.
man muss verdammt aufpassen bei solchen Leuten welche Wortwahl sie nehmen ect.
Ob dus glaubst oder nicht es wurden teileweise Leute (zwar in Amerika aber egel) vom mord freigesprochen weil die Polizisten im verhör Worte angewand haben die dann anderweitig ausgelegt worden sind. leider soetwa gibt es.
Man muss aufmerksam sein und sich alles genau anhören und lesen!
9. November 2010 06:19
Anonym hat gesagt…

Hallo Hallo,
Bin ich ja in richtiger Gesellschaft hier was den Hr. Ralf Niermann betrifft. Ich war bis vor kurzem Prokurist bei einer Fa. die nun insolvenz ist. Prompt bekomme ich jetzt die Schreiben der Firma Euro Treuhand Inkasso zugesendet. Ich solle doch die offene Forderung begleichen. Ich habe daraufhin zurückgeschrieben das hier ein irrtum vorliegt das der Vertrag mit der GmBH und nicht mit mir persönlich geschlossen wurde und ich ebenfalls auch kein Eigentümer der Firma war. Hat alles nichts geholfen es kam ein zweiter Brief. Dieses mal wurde ich konkreter mit Drohung eines Anwaltes. Falls das Inkassounternehmen eine Schufameldung machen sollte wird eine Klage meinerseits eingeleitet. Lustig sind auch die Namen die mir hier schreiben, ein Herr Cichy und eine Frau Di Caro. Diese namen klingen doch sehr nach Pseudo.
Beste Grüße
3. Juli 2011 07:57
Anonym hat gesagt…

hatte heute bei Eibl eine Leipziger NUmmer angerufen. Die Dame wurde sehr schnell bissig. Hat nur gehetzt und sinngemäß zum Ausdruck gebracht, dass viele Deutsche selbst dran schuld sind wenn sie ihr Eigentum verlieren. Ich dachte die vermitteln die Immobilie, dabei wollte sie mir den Katalog andrehen und meine Kontonummer haben. Habe nur gelacht und gesagt sie möge mir bitte einen Vertrag schicken mit den AGB's Da meinte sie, "das wird nichts bei Ihnen mit einer ersteigerten Immobilie, wenn sie so ängstlich sind" hat gemerkt dass ich ihr nicht auf den Leim gehe und legte sofort auf.
Gruss Frank

06.02.2012 | 17:10
von Anne | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

ich habe die letzten drei Beträge von meinem Konto zurückbuchen lassen. Vorher habe ich die Einzugsermächtigung via Email entzogen und um eine Kündigungsbestätigung gebeten. Fast 7 Tage später erhielt ich die Bestätigung zum September 2012! Habe daraufhin alle erhaltenen Kataloge wieder zurückgesendet mit dem Vermerk "Annahme verweigert - zurück an den Absender". Bisher kam keinerlei Reaktion. Am Wochenende erhielt ich dann ein Schreiben mit der Bitte, die offenstehende Posten bis zum 14.02. zu überweisen. Die Firma möchte für 3 ausstehende Kataloge 193 EURO haben! Es wurde nicht aufgelistet, wie dieser Betrag zustande kommt. Ich werde jetzt einmal abwarten, was noch kommt. Sollte noch etwas kommen, werde ich ebenso einen Brief aufsetzen mit dem Vermerk, dass ich ihnen die Einzugsermächtigung längst entzogen habe und werde mich dann gleich noch an die Bundesnetzagentur wenden. Wenn jemand noch einen hilfreichen Tipp hat, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,
Anne

06.02.2012 | 17:18
von Anne | Regelverstoß melden
Ich meinte nicht die Bundesnetzagentur sondern den Verbraucherschutz.

28.03.2012 | 19:19
von JDK | Regelverstoß melden
Vielen Dank an alle, die sich hier die Mühe gemacht haben und all die Fälle geschildert haben. Dank eurer Arbeit hat "Daten Info Service" heute ein Opfer weniger. Danke!

05.04.2012 | 12:49
von A. S. | Regelverstoß melden
Habe eine interessante Immobilie entdeckt und kam auf die Seite der Daten-Info-Service. Ich dachte ich bekomme mit dem Katalog hilfreiche Informationen. Mir wurde gesagt dass ich es jederzeit abbestellen kann ~wenn ich was ersteigert habe~ und es nicht mehr benötige. (Vorsicht, Falle! )

Der Katalog ist Nutzlos und sein Geld nicht wert. Niemand erwähnte eine Mindestenlaufzeit von einem Jahr. Mir war nicht klar das ich GEZWUNGEN etwas ersteigern muss um den Katalog wider abzubestellen.
Und ich wette das man es selbst DANN nicht abbestellen kann, woher sollen die denn wissen, wer eine Immobilie ersteigert hat?

24.04.2012 | 22:41
von Tobi SCHR. | Regelverstoß melden
SIEHE BEITRAG vom 05/07/2010 (! )

Bin allerdings "streitlustig" und bin erst seid wenigen Tagen dabei, denen eine Lektion zu "lehren". :-)

26.04.2012 | 20:10
von Tobias Schrage | Regelverstoß melden
So, alles den netten Herren mit allen Paragraphen zugesendet und auch gefaxt (mit Sendebestätigung)
Aber wird, wie vermutet alles ignoriert und heute trudelt der nächste Katalog in den Breifkasten.
Wollte diese Annahme verweigern und zurück zur Post bringen, die Sendung ist allerdings so verschickt, das er NICHT zurück zum Versender geht.

Weiß jemand, ob es eigentlich ausreichend ist, den Email Sendeheader zu haben UND die Faxsendebestätigung?
Ich gehe nämlich stark davon aus, das ein Einschreiben mit Rückschein ebenfalls ignoriert wird und im Rechtsfall ist ja auch nur dokumentiert, dass ein Brief angenommen wurde, allerdings nicht der Inhalt.
Dies sehe Ich in den beiden o. g. Versendungen als sicherer an, da nachgewiesen werden kann, was denen zugesendet wurde.

22.06.2012 | 14:56
von Ein zufriedener Stornierer! | Regelverstoß melden
Ich habe insgesamt 3 Kataloge bekommen.
Nach vielen Versuchen, diesen Missstand durch emails und telefonaten zu lösen bin ich letztenendes zur Bank und hab alle Zahlungen, die an die Daten-Info-Service gingen rückgängig machen lassen.

Bis auf die erste Zahlung, die zeitig zu lange zurück lag war das auch möglich. Gut - die erste Zahlung ist ja auch irgendwo noch legitim gewesen, fand ich von daher nicht so schlimm. Aber alle abhebungen, die danach von meinem Konto abgingen hab ich nun zurück. Von denen hab ich nie auch nur einen Satz zu lesen oder hören bekommen. Das ganze Schauspiel ist nun gut 3 Monate her.

03.07.2012 | 14:37
von Informationssuche Versteigerun... | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Beschwerdeführer,

wir sind an Informationen betreffend den Versteigerungskatalog interessiert. Wer kann uns Unterlagen (inbesonders Rechnungen, Kontonummern des Vertreibers des Kataloges, alte Kataloge, sonstige Unterlagen) zur Verfügung stellen?

Bitte postet Eure Antwort hier ev. mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme.

Vielen Dank.
Die Ermittler

12.07.2012 | 17:48
von Hans Rhodios | Regelverstoß melden
Hallo! Hat denn jemand von euch überhaupt ein Objekt dieser Firma zu günstigen Preisen erworben? MfG Hans

02.08.2012 | 14:59
von Simone Lemker | Regelverstoß melden
Ich habe diverse Unterlagen vor mir liegen und will die Kündigungsarie gerade starten. Geben Sie mir eine Kontaktmöglichkeit und ich melde mich

11.10.2012 | 11:28
von Laude Laude | Regelverstoß melden
Hallo Allerseits!

Gleich mal vorneweg: Ich habe binnen eines Tages nach Erhalt des ersten Kataloges erfolgreich storniert. Ich poste euch das Schreiben meiner Kündigung, vielleicht habt auch ihr Erfolg.

Auch ich bin auf diese Betrüger reingefallen. Ich habe auf der Internetseite www.immobilien.net ein Haus gesehen, dass zwangsversteigert werden sollte. Dieses wollte ich besichtigen. Das Objekt war beschrieben, samt Schätzwert und Gebot. Als Kontaktadresse war die einer Frau Ludwig angegeben, die unter einer Wiener Nummer zu erreichen war. Ich habe angerufen und bestellt. Sie sagte mir, dass im Katalog alle Kontaktdaten stehen, damit ich die Immobilie besichtigen kann. Das stimmte nicht. Ich habe ja nur deswegen bestellt. Der Katalog ist jedenfalls totaler Mist. Einfach eine Auflistung aller Gebäude in Österreich, die es zu ersteigern gibt.

Im Nachhinein hätte ich mir denken können, dass da etwas nicht stimmt. Erstens war Bezahlung per Rechnung nicht möglich (angeblich ist die Zahlungsmoral der Kunden so schlecht). Zweitens gab es von der Immobilie keine Fotos. Drittens war die Dame am Telefon aber so was von unhöflich.

Nach Erhalt des Kataloges war ich verblüfft, dass ich angeblich ein Abo bestellt hätte. Davon war nie die Rede. Ich habe noch am selben Tag die Kündigung des Vertrages erwirkt. Folgendes habe ich per Mail und Fax geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bei Ihnen am DATUM EINFÜGEN, telefonisch eine Ausgabe (die aktuelle der Wochen xx/xx/xx) des Versteigerungskataloges in Höhe von 19,80 Euro bestellt und heute zugeschickt bekommen. Leider wurde mir nicht gesagt, dass es sich dabei um ein Abo handelt. Deshalb möchte ich das Abo bitte sofort kündigen und widerrufe weitere Einzugsermächtigungen.

Der Vertrag ist jederzeit einseitig kündbar, da ich mit Ihrer Firma keinen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen habe. Da in Ihrem Schreiben vom tt.mm. 2012 keine Vertragsdauer festgelegt wurde, erkläre ich meine Kündigung mit sofortiger Wirkung.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit sofortiger Wirkung.

Wird meinem Antrag nicht stattgegeben, erstellt mein Rechtsanwalt einen Strafantrag wegen Nötigung und versuchten Betrugs.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

13.11.2012 | 21:02
von ReclaBoxler-2942202 | Regelverstoß melden
Also ich bin auch auf die Masche rein gefallen! Machen gerade das schreiben fertig.
Ich verstehe nur nicht, das geht schon seit 2009, wieso gibt es dieser Abzockfirma überhaupt noch?

24.12.2012 | 13:01
von Alex Mass | Regelverstoß melden
Hallo! Ich bin auch reingefallen. Habe das Geld zurückgebucht, bekamm jedoch mehrere Mahnungen und jetzt schon die zweite Mahnung von CITY INKASSO, im Schreiben wird mir mit SCHUFA-Eintragung gedroht.

Können Sie mich bei SCHUFA eitragen?

31.01.2013 | 23:00
von Gebranntes Kind | Regelverstoß melden
In meinen Augen wird hier Geld durch Einschüchterung und die Unwissenheit von Leuten verdient. Nach meinem Widerrufsschreiben & der Zurückbuchung bei der Bank nie wieder was von denen gehört.

Hier als Vorlage für einen Widerruf - LASST EUCH NICHT VERSCHAUKELN!

Daten Info Service Eibl Gmbh
Amsterdamer Straße 133 b
50735 Köln

Meine Damen und Herren,

Hiermit widerrufe ich nochmals schriftlich ausdrücklich einen etwaig mit ihnen geschlossenen Vertrag.

Gleichzeitig widerrufe ich die ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.

Ein wirksamer Vertragsabschluss ist schon aufgrund der fehlenden Übersendung ihrer ABG nicht zustande gekommen, so dass unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt weitere Zahlungsansprüche der Daten Info Service Eibl GmbH gegen mich bestehen. Bereits gezahltes Geld kann ich zurückgefordern, zumal ich diese Kataloge nicht erhalten habe. Dementsprechend habe ich eingezogenes Geld der letzten beiden Monate zurückbuchen lassen.

Ich fordere sie hiermit auf, unter Frist bis xx. xx.xx schriftlich zu bestätigen, dass aus dem behaupteten Vertrag keinerlei Rechte mehr hergeleitet werden.

Weiterhin fordere ich Sie auf, entsprechend §35 BDSG alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person zu löschen, oder – falls eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist – die entsprechenden Daten gemäß §35 III BDSG zu sperren.

Zudem widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte.

Ich behalte mir ferner vor, den Vorgang der zuständigen Verbraucherzentrale sowie den strafrechtlichen Verfolgungsbehörden und den Pressemedien zu melden.

xxx

15.05.2015 | 00:33
von Reiner Winter | Regelverstoß melden
Was kann man tun, wenn man bei Eibel in die Abofalle getappt ist?
Der Anbieter veröffentlicht auf seiner Webseite falsche Informationen über die Beschaffenheit seines Produktes.

Beispielsweise behauptet er, die Zahl der Versteigerungen sei in den letzten Jahren angestiegen. Das ist falsch. Tatsächlich ist die Zahl der Versteigerungen gesunken.

Darüber gibt es etliche Presseartikel. Es lohnt sich, Folgendes bei Google zu suchen: "Zahl der Zwangsversteigerungen rückläufig". Für diese Suche findet man unzählige Ergebnisse. Beispielsweise diesen Bericht aus dem Focus:

www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/zwangsversteigerungen-von-immobilien-stark-ruecklaeufig_id_3593909.html

Es gibt aber noch viele weitere Informationen dazu.
Es gibt auch weitere falsche Aussagen auf der Seite, beispielsweise zur Anzahl der Termine, die pro Monat in seinem Kalender sind.

Für den Fall, dass er aufgrund dieses Beitrags seine Seite ändert und die unwahren Behauptungen entfernen sollte: Hier könnt Ihr einen Screenshot von dem Angebot finden:

www.zwangsversteigerungskalender.com

Ich selber hatte auf dieser Seite einiges über Eibel gelesen und mir gedacht ich schreibe hier mal einen Beitrag, um anderen Geschädigten zu helfen.

Es macht auch nichts, wenn er die unwahren Behauptungen entfernen sollte, solange Ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch auf die falschen Infos hereingefallen seid.

Man kann zunächst Nacherfüllung verlangen §§ 437,439 BGB. Der Anbieter kann den Mangel aber nicht durch Nacherfüllung abstellen, da hier eine Unmöglichkeit vorliegt. Es gibt einfach weniger Termine, als er behauptet. Daher bleibt dann der Rücktritt vom Vertrag wegen Mangel §§ 437 Satz 1 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB.

Die fehlerhafte Beschreibung allein ist schon Grund genug, vom Vertrag zurückzutreten. Da Eibel aber dafür bekannt ist, den Kunden, die auf seine falschen Werbeaussagen hereingefallen sind, bei Zahlungsverweigerung direkt mit Inkasso zu drohen, könnte man hier zusätzlich mal über eine Strafanzeige nachdenken. Beispielsweise wegen Kreditgefährdung. Ein Inkassovermerk würde die Schufa verschlechtern. Da ich selber nur kurz das Heftchen bestellt hatte, weiß ich nicht, ob der das tatsächlich auch durchzieht, oder ob damit nur gedroht wird.

Zusätzlich würde es auch Sinn machen über ein Wettbewerbsverfahren nachzudenken.

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/

Weitere Informationen zum Thema irreführende Werbung gibt es bei der IHK:

www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/

Ich mache hier keine Rechtsberatung. Das sind nur meine Gedanken zu dem Thema.

Bitte teilt die Infos, weil es viele Geschädigte gibt.



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