1994 Views | 24.04.2012 | 22:00 Uhr
geschrieben von Claudia Skodda

Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)

Parken auf dem Kundenparkplatz

Heute am 24.04.2012 fand ich hinter meinem Scheibenwischer einen Zettel, darauf wurde ich aufmerksam gemacht, dass ich die Höchstparkdauer überschritten habe. Dies war ein formloses Schreiben von der Firma Lidl. Auf meine Nachfrage im Markt konnte mir keiner sagen, wer diesen Zettel an meinem Fahrzeug angebracht hat.

SCHLAGWORTE

Ich stelle bereits seit ca. zwei Jahren mein Fahrzeug morgens bis nachmittags in einer äußerst abgelegenen Entfernung zum Lidl-Markt in Perleberg ab. Da Ihr Parkplatz sehr großzügig bemessen ist, sah ich darin kein Problem. Da wir eine wechselnde Fahrgemeinschaft sind.

Es war immer sehr bequem nach der Arbeit gleich in Ihrem Lidl Markt den Einkauf zu erledigen. Besonders seit dem Sie den tollen Backshop haben.

Es wäre schön, wenn ich weiterhin meinen PKW auf Ihrem Parkplatz abstellen könnte, ohne dass ich einen anderen Kunden dabei behindern würde. Da wie bereits ausgeführt der PKW in der äußersten Ecke stand.

Im Winter ist es immer der Platz auf dem der Schnee vom Winterdienst abgelagert wird, so weit entfernt ist er zur Eingangstür des Lidl-Marktes. Kein Einkäufer schiebt aus Erfahrung seinen Einkaufswagen über diese Entfernung.

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Kommentare und Trackbacks (11)


24.04.2012 | 23:07
von Unverschämt | Regelverstoß melden
Sie haben auf diesem Parkplatz nichts zu suchen! Da gibt es gar nichts zu diskutieren!

Wegen Leuten wie ihnen, die immer nur an sich denken, werden mehr und mehr Kundenparkplätze kostenpflichtig oder werden gleich ganz abgeschafft - vielen Dank auch!

25.04.2012 | 00:30
von Hans Parker | Regelverstoß melden
Sie können doch oben nachlesen, daß die Kundin auch dort einkauft! Nun kann das Unternehmen Lidl entscheiden, ob man die Kundin und deren Mitfahrgruppe als Kundin behalten oder loswerden will. So einfach ist das.

25.04.2012 | 06:59
von Tamara Krommel | Regelverstoß melden
www.n-tv.de/ratgeber/Abschlepper-machen-Kasse-article766296.html
"Lidl warnt nach eigenen Angabe Falschparker erst einmal mit einem Info-Zettel hinter der Windschutzscheibe. "

Besser parken Sie nun woanders, sonst wird es womöglich sehr teuer!

25.04.2012 | 11:13
von 69 | Regelverstoß melden
Einfach nur WAHNSINN!

Bieten Sie dem Lidl doch eine kleine Entschädigugn an, zb. 20-50 Euro im Monat. Wieviel ist der Parkplatz denn Ihnen wert?

25.04.2012 | 11:20
von @Hans Parker | Regelverstoß melden
Nur weil jemand mal hin und wieder irgendwo einkauft, hat er noch lange nicht das Recht, dort tagtäglich den Parkplatz zu besetzen! Würde wenigstens ein triftiger Grund wie eine Gehbehinderung vorliegen, könnte man das Ganze noch verstehen, aber bestimmt nicht nur aus Bequemlichkeit.

Wenn jeder so denken würde, wär der Parkplatz voll mit Dauerparkern und die wirklichen Kunden haben keine Möglichkeit mehr, zu parken.

Auf Kundenparkplätzen sollte das Parken nur mit Parkscheibe gestattet und auch regelmäßig kontrolliert werden. Oder, vielleicht sogar am Besten, es wird kostenpflichtig und dem Kunden wird eine oder zwei Stunden freiparken gewährt, indem beim Bezahlen der Parkschein abstempelt wird!

25.04.2012 | 14:44
von ReclaBoxler-2619897 | Regelverstoß melden
Wenn bald jeder so denkt, ist der Lidlparkplatz voll.

Macht Lidl einmalig eine Ausnahme, möchten alle eine Ausnahme!

25.04.2012 | 16:10
von Mitarbeiter | Regelverstoß melden
Ich arbeite selbst bei Lidl und bekomme wegen genau solchen Leuten wie ihnen, NIE einen Parkplatz, wenn ich die mittagsschicht habe!

Schon mehrere anfragen auf einen Mitarbeiter-parkplatz blieben unbeantwortet!

Also, WARUM sollten SIE eine Genehmigung zum Dauerparken bekommen u wir als Mitarbeiter nicht?

25.04.2012 | 16:47
von ReclaBoxler-6427671 | Regelverstoß melden
 spider monkey Mitarbeiter. Sie parken auf dem beschriebenen Lidl-Parkplatz in Perleberg? Der Fall hier ist bezogen auf die Situation vor Ort. Allgemeine Aussagen zu Kundenparkplätzen oder zu anderen Kundenparkplätzen machen hier keinen Sinn.

Ich denke das nur der Marktleiter vor Ort einschätzen kann, ob das Parken für Frau Skodda möglich ist. Der Situationsbeschreibung von Frau Skodda folgend, sollte es kein Problem sein, dort weiter zu parken. Dass Anzufragen ist denke ich in Ordnung.

25.04.2012 | 22:40
von @-6427671 | Regelverstoß melden
Falsch parken ist und bleibt falsch parken, da interessiert die Stadt nicht!

02.05.2012 | 22:28
von Susanne Müller | Regelverstoß melden
Also ich kann Sie schon verstehen, wenn Sie schildern das Sie ihr Auto so weit entfernt parken, wo sich eh niemand hinstellt. Solche Parkplätze kenne ich auch, sie sind nie ganz ausgelastet, auch nicht zu Stoßzeiten, und einzelne, unvorteilhafte Plätze werden dann wegen der Entfernung gerne von den Kunden gemieden. Dennoch kann das Unternehmen hier keine Ausnahmen machen, das geht einfach nicht, sonst kommt demnächst jeder Kunde an und will nur mal eine kleine Sondergenehmigung. Das geht einfach nicht, denn theoretisch könnten die Parkplätze eben auch mal gebraucht werden und Sie sind ja nicht 365 Tage im Jahr 24 Std. auf dem Parkplatz um zu beurteilen, wieviele Parkplätze tatächlich benötigt werden. Und wenn andere Kunden jeden Tag ihr Auto dort stehen sehen, egal wann sie einkaufen fahren, bestehen diese dann auch auf ein Dauerparkrecht und verweisen auf Ihr Auto. Das gebe dann nur Diskussionen.

04.05.2012 | 15:27
von Claudia Skodda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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