Durch Conrad Electronic gelöste Beschwerde. | 969 Views | 01.05.2012 | 12:51 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2367481

Conrad Electronic SE (Hirschau)

Widerruf unter 40 € - keine Erstattung Versandkostenpauschale

Bestell-/Kundennummer: Re.Nr. 9089121519 / Gutschrift Nr. 9089529047 / Kd.Nr. 43468907

Mit Rechnungsdatum vom 16.04.2012 bestellte ich bei bei Conrad einen USB Car Charger für 14,95€ zzgl. 5,95€ Versandkostenpauschale.

SCHLAGWORTE

Leider wies der Artikel nicht die von mir erwarteten Eigenschaften auf. Mein Mobiltelefon erkannte das Gerät nicht als Ladegerät, wodurch der Ladestrom auf 500mA (bei beworbenen 2100mA) begrenzt wurde. Durch eine Stromaufnahme von über 600mA durch mein Mobiltelefon während des Navigierens war das Gerät also völlig wertlos für mich.

Der telefonische Conrad Kundenservice war leider sehr unfreundlich und erkannte keinen Mangel an dem Gerät ("Das Gerät macht doch, was es soll. Es lädt."). Also kündigte ich den Widerruf der Bestellung an und sendete das Gerät auf meine Kosten an Conrad zurück.

Nun bekam ich per E-Mail die Gutschrift von Conrad mitgeteilt. Jedoch wurde nur der Warenwert in Höhe von 14,95€ erstattet. Die Versandkostenpauschale in Höhe von 5,95€ fehlt leider.

Nach meinen Recherchen gibt es zu dem Thema bereits mehrere gültige Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH AZ C-511/08), wonach die Versandkostenpauschale der Hinsendung in jedem Fall zu erstatten ist, sofern es sich um einen Widerruf der kompletten Bestellung handelt. Die 40,- € Warenwertgrenze gelte hier nicht.

Ich war bisher zufriedener Kunde bei Conrad und bin nun maßlos über deren Geschäftsgebaren enttäuscht. Conrad hat mich als Kunden verloren.

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Meine Forderung an Conrad Electronic SE: Erstattung der Versandkostenpauschale


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.05.2012 | 11:11
Firmen-Antwort von: Conrad Electronic SE
Abteilung: Servicemanagement

Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte. Sie haben recht! Uns ist hier ein Fehler unterlaufen. Selbstverständlich haben wir die Versandkosten von 5,95 Euro von Iherer komplett zurück geschickten Bestellung umgehend ausgebucht. D.h. Ihr Kundenkonto ist nun ausgeglichen. Bitte entschuldigen Sie nochmals den Fehler unsererseits. Wir werden alles daran setzen Sie in Zukunft wieder so zu bedienen, wie Sie es von Conrad Electronic gewohnt sind.

Sonnige Grüsse aus der Oberpfalz

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Kommentare und Trackbacks (6)


01.05.2012 | 13:02
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Haben Sie dies auch schon so mit Conrad kommuniziert? Oder beschweren Sie sich anonym nur hier?

01.05.2012 | 15:19
von X. 99 | Regelverstoß melden
Sie kaufen leider mehr als 10 Jahre zu spät bei Conrad!

02.05.2012 | 11:21
von Markus D. | Regelverstoß melden
Richtig - bis ~2002/2003 war noch Service & Kompetenz vorhanden.
Mittlerweile finde ich es traurig, wenn für so ein Unternehmen sogar noch vom Ministerpräsidenten Werbung gemacht wird bzw. "belobigt wird". (Naja - solange Steuern fließen. denn wirtschaftlich gearbeitet wird ja - der Kunde bleibt halt auf der Strecke)
früher habe ich auch gerne und oft bei conrad eingekauft. meist auch ein bisschen teurer als bei der konkurrenz. aber für qualität und service zahlte man ja gerne.
leider kann ich dies heute gar nicht mehr behaupten: teurer als bei der konkurrenz ist es immer noch, das ist aber auch das einzige was geblieben ist.
beratungsmäßig muss man glück haben, damit man an den richtigen gelangt, teilweise wird einem reklamierte ware mit gebrauchsspuren als neu verkauft. und beim service wird herum- bzw. abgestritten, was nur möglich ist. sechs monate nach dem kauf, sobald die beweislastumkehr greift, ist man praktisch chancenlos. und sollte man es doch per anwalt oder irgendwie schaffen sein recht durchzusetzen, bekommt man einen tollen conrad-gutschein, der einen wieder zwingt beim selben saftladen einzukaufen.

02.05.2012 | 11:42
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich würde Conrad mit Hinweis auf dieses Urteil eine Frist setzen:

www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1000-EuGH-Az-C-51108-Erstattung-von-Hinsendekosten-bei-Widerruf.html

03.05.2012 | 08:03
von ReclaBoxler-4119323 | Regelverstoß melden
Es geht hier, wie beschrieben, um die Versandkostenpauschale der Hinsendung.

Genau um diese Kosten geht es in diesem Urteil. Die AGB von Conrad interessieren mich im Grunde nicht, da sie, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen, in diesem Teil ungültig sind. Abgesehen davon wird in den AGB nicht auf die Hinsendekosten eingegangen.

Gerade eben hat Conrad die 5,95€ Versandkostenpauschale übrigens gutgeschrieben. Die haben es einfach mal versucht.

03.05.2012 | 08:05
von ReclaBoxler-2367481 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versandkostenpauschale wurde nun doch erstattet.




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