1810 Views | 07.05.2012 | 13:19 Uhr
geschrieben von Tamara Busch geb. Sornberger

FITNESS GYM Bochum GmbH (Bochum)

Abmelden, bitte!

Ich war beim Fitness Gym in Bochum angemeldet - auf der Herner Str. - und bin während dieser Zeit aber nach Hagen gezogen. Am 02.03.2012 bin ich dann zum Fitness Gym Bochum gegangen, weil ich mich im Februar (oder sogar Januar) im Fitness Gym Hagen angemeldet habe, und habe ihnen meine Ummeldung bzw. Wiederanmeldung vom Fitness Gym Hagen gezeigt.

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Die Frau an der Rezeption war total lieb und meinte, sie würde mir die Abmeldung zukommen lassen. Mitte April war keine Abmeldung da, sie haben weiter abgebucht bzw. es versucht und ich hatte kein Geld drauf, weil ich am 15. Geld kriege und sie am 01. abbuchen und ich mir kein Geld dafür aufhebe, wenn ich mich abgemeldet habe.

Also rief ich an - die Frau sagte, sie könne es verstehen und ich würde eine Abmeldung bekommen. Auch jetzt bekam ich keine Abmeldung - wir haben Mai und ich habe das 4. Mal diese Woche angerufen, den Chef darf ich nicht sprechen und wenn ich meinen fälligen Beitrag von 72 Euro noch was überweise, dann schalten sie kein Inkasso Unternehmen ein. Ich soll meine Ummeldung einfach kopieren und nach Bochum bringen.

Überwiesen habe ich das Geld. Inkasso wäre unmöglich für mich - aber wenn mir im April gesagt worden wäre, ich müsste da nochmal vorbei und die Ummeldung vorzeigen, dann hätte ich das doch gemacht. Total unfreundlich und inkompetent.

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Kommentare und Trackbacks (2)


07.05.2012 | 13:49
von ReclaBoxler-4877158 | Regelverstoß melden
Da haben Sie leider einen bösen Fehler gemacht, denn eine mündliche Kündigung bzw. Abmeldung können Sie nicht beweisen.
Das hätten Sie schriftlich machen müssen.
So werden Sie wohl auf den Kosten sitzenbleiben.
Kündigen Sie den Vertrag im Fitness GYM Bochum schriftlich. Alles andere verzögert das Ganze nur noch weiter.

14.05.2012 | 20:45
von Tamara Busch geb. Sornberger noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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