Durch DAK-Gesundheit gelöste Beschwerde. | 4376 Views | 14.05.2012 | 13:32 Uhr
geschrieben von Toni-Khalid Shaheen

DAK-Gesundheit (Essen)

DAK verweigert Kostenübernahme für Liegendtransport

Meine Lebensgefährtin ist seit Jahren bei der DAK versichert und hat bisher auch so gut wie nie irgendwelche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

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Nun musste sie dieses Jahr eine Triple-Osteotomie in einer Wuppertaler Fachklinik über sich ergehen lassen. Dazu gehört auch, dass sie sechs Wochen nach OP mit einem Liegendtransport zu ihrem einweisenden Arzt geht, um sich dort röntgen zu lassen.

Die Krankenkasse erhielt auch bereits vorab eine Verordnung vom behandelnden Arzt und der Station, auf der meine Lebensgefährtin lag. Dort war auch bereits alles erklärt.

Dennoch weigert sich die Krankenkasse, den Transport zu übernehmen. Obwohl die verschiedenen Mitarbeiter auch bereits auf die gesetzlichen Regelungen und die Erweiterungen hingewiesen wurden. Die Krankenkasse bezieht die Ablehnung auf § 115a SGB V (2), d. H. aber auch, dass sie die Behandlung nicht als Teil der nötigen Nachbehandlung ansehen, im Sinne der Gesundwerdung und der "Gehunfähigkeit", sondern einfach als ambulante Behandlung. Aber genau in diesem Paragrafen wird auch geregelt, dass der behandelnde Arzt die Frist (zwei Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus) verlängern kann. Dies ist jedoch ebenfalls gleichzeitig mit der Verordnung geschehen. So sieht es also aus, dass die Krankenkasse das Recht nur dann annimmt, wenn es für sie günstig ist, jedoch den anderen Aspekt außer Acht lässt.

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Weiterhin sind Fahrtkosten auch im § 60 SGB geregelt, in der ebenfalls steht, dass nötige Fahrten von der Krankenkasse zu übernehmen sind.

Die DAK selbst hat gesagt, dass der Hausarzt eine Erklärung, warum ein Krankentransport genehmigt werden muss, an die Krankenkasse faxen muss. Das ist geschehen. Daraufhin hat die Krankenkasse eine Arztanfrage an den Arzt gesendet, wo er das gleiche nochmals auf Formularweise erklären muss (doppelt hält wohl besser). Auch nachdem diese Auflagen der Krankenkasse erfüllt worden sind, weigert diese sich, den Krankentransport zu übernehmen.

Auch nachdem meine Lebensgefährtin Unterstützung von der gesetzlichen Grundlage, dem Hausarzt und dem Krankenhaus bekommt, verweigert die DAK die Kostenübernahme. Auch nach Drohung mit einer Schiedstelle und der Kündigung lenkt diese nicht ein.

Hierbei möchte ich anmerken, dass die DAK die einzige Kasse ist, die diesen Transport ablehnt. Dem Krankenhaus ist kein Fall bekannt, wo der "nötige" Transport abgelehnt wurde. Auch die beiden anderen Patientinnen, die ebenfalls dort operiert wurden, hatten kein Problem mit ihren Krankenkassen.

Auf die Frage hin, warum die DAK denn den Transport ablehnt und andere Kassen nicht, bekamen wir nur zur Antwort: "Dann prüfen die anderen Kassen halt nicht!" Persönlich kann ich mir das schwer vorstellen. Jede Kasse prüft die Kosten. Durch den Überschuss verdienen die ja ihr Geld und keine Krankenkasse wird leichtfertig Geld verschenken.

Es ist völlig unmöglich für meine Lebensgefährtin, auf dem Fußweg zur Praxis zu kommen. Geschweige denn mit dem Auto bzw. Bus zu fahren.

Jetzt muss der Röntgentermin mindestens um eine Woche verschoben werden, weil die Krankenkasse sich gegen aller Vernunft weigert, die Kostenübernahme eines "nötigen" Transports zu übernehmen.

Dies bedeutet jedoch auch, dass meine Lebensgefährtin eine Woche mehr arbeitsunfähig bleibt, weil die nötigen Rehabiltationsmaßnahmen ebenfalls um eine Woche verschoben werden müssen.

(Persönliche Infos meiner Lebensgefährtin natürlich nur auf Anfrage.)

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Meine Forderung an DAK-Gesundheit: Kostenübernahme des Transports; Vernünftige Begründung und Entschuldigung für die Ablehnung; Sofortiger Krankenkassenwechsel


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Kommentare und Trackbacks (3)


14.05.2012 | 13:53
von ReclaBoxler-4117175 | Regelverstoß melden
Wie wäre es das lokale Fernsehen zu informieren, aus Erfahrung ist es doch so, sobald sich das Fernsehen einschaltet, geht alles nach erneuter Prüfung auf einmal.

21.05.2012 | 09:19
von Toni-Khalid Shaheen | Regelverstoß melden
Letzte Woche hat meine Partnerin nochmals versucht bei der DAK anzurufen und sich dort mit dem medizinischen Dienst verbinden lassen wollen. Krasse Aussage: Das ist nur eine Teilzeitkraft und die ist Heute nicht da.

Das nenn ich mal nen sozialen medizinischen Dienst. Entweder ist das Dreist gelogen oder aber der DAK ist egal, ob die Versicherten dringende medizinische Angelegenheiten haben.

Wofür die Teilzeitkraft ja nichts kann, dass die DAK da anscheinend lieber spart als noch ein paar Leute zusätzlich einzustellen.

29.05.2012 | 08:19
von Toni-Khalid Shaheen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat zwar gedauert, aber meine Lebensgefährtin hat nun doch den Transport bekommen. Ich weiß nicht, ob es an ReclaBox gelegen hat oder an der Beschwerde, die ich direkt an die DAK geschrieben habe, aber schlussendlich haben sie nachgegeben.




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