Conrad Electronic SE (Hirschau)
Keine Geldrückgabe wegen aufgemachter Ware?
Vorgestern ging ich zu Conrad, um ein Kabel aufzusuchen. Das Kabel habe ich vorher nie benutzt, deshalb war ich nicht sicher, ob ich das richtige treffen werde. Der Kassiererin hab ich vor dem Kaufen gefragt, ob ich die Kabelverpackung aufmachen durfte, um das Kabel auszuprobieren, und falls es der falsche ist, dann mein Geld zurück kriegen.
"Ja, natürlich - innerhalb von zwei Wochen," hieß das Antwort. "Der Verpackung ist zugeschweißt gegen Diebstahl, aber man muss es aufmachen, um es auszuprobieren," hat sie weiter beschlossen.
Nun bin ich heute Morgen hingegangen, weil das Kabel doch das falsche war. Ich möchte ganz einfach mein Geld zurück! Der Mann an der Info-Reklamationstheke war EXTREM unfreundlich und hat deutlich unfreundlich geschrien, dass ich Verpackungen nicht aufmachen darf und dass er mir nur einen Gutschein geben kann. Auf Englisch gibt's einen Spruch "Adding insult to injury". Das heißt, wenn du nicht mal dein Geld zurück haben darfst, müssen die dich auch noch anschreien?
Ich hab's dem Mann dann erklärt, dass die Kassiererin es doch für möglich hält, dass ich mein Geld zurück kriege und ob ich dann den Filialleiter sehen kann. "ICH BIN DER HÖCHSTE IM RANG DIESES GESCHÄFTS," war die etwa cholerische Antwort.
Naja, jetzt sitze ich mit meinem Conrad Gutschein in der Hand für 30€, den ich wahrscheinlich eh irgendwann aus der Hand verlieren werde, weil es ja gar nicht so wie Geld aussieht. Ich wird auch darauf bestehen, NIE WIEDER ins Conrad einzukaufen, und den Rat eines netten Verkäufers in dem Laden annehmen: "Am liebsten übers Internet bestellen - weil wegen des Fernrechtes darfst du ja alles aufmachen, bevor du es zurück schickst und dein Geld zurück verlangst."
29.05.2012 | 13:35
Abteilung: Servicemanagement
Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte! Es ist schon richtig, dass bei Rückgaben in den Filialen von benutzten Artikeln nicht das Geld zurück erstattet wird, sondern ein Kreditschein ausgehändigt wird. Dieser kann dann problemlos bei jedem neuen Einkauf in der Filiale eingelöst werden. Allerdings ist es auch so, dass Sie hier eine falsche Auskunft erhalten haben und die Mitarbeiter in der von Ihnen besuchten Filiale nicht den Service geboten haben, wie wir Ihn gewohnterweise anbieten. Hierfür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.
Gerne möchte ich mich nochmals persönlich um den von Ihnen beschriebenen Vorgang kümmern und bitte daher um Ihre Hilfe. Um mich mit der betreffenden Filiale in Verbindung zu setzen, teilen Sie mir bitte mit, in welcher Filiale dies passiert ist und auch Ihre Adressdaten sowie E-Mail Adresse. Ich werde Sie dann wieder informieren. Bitte senden Sie diese Daten per Mail an
kundenbewertungenconrad.de
Ich freue mich wieder von Ihnen zu hören und wünsche Ihnen noch eine sonnige Woche.
Freundliche Grüsse aus der Oberpfalz
Ihr Conrad Electronic Team
Auf allgemeine Fragen wie z. B. allem was mit Garantie oder Rücknahme zu tun hat sollte man dennoch eine zutreffende Antwort erwarten dürfen.